Ab März 2026 können Ärztinnen und Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstmals elektronisch verordnen. Die e-Verordnung für DiGA startet zunächst freiwillig – Praxen, die bereits an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind und entsprechend zertifizierte Software nutzen, können das neue Verfahren sofort einsetzen [1]. Es ist ein weiterer Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens, der rund fünf Jahre nach Einführung der DiGA als Kassenpflichtleistung kommt.

Worum es geht

Digitale Gesundheitsanwendungen sind zugelassene Gesundheits-Apps auf Rezept. Sie werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und können von Ärztinnen, Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden. Gesetzlich Versicherte zahlen keine Zuzahlung. Das DiGA-Verzeichnis umfasst derzeit rund 50 zugelassene Apps – darunter Anwendungen gegen Angststörungen, Reizdarm, Migräne, erektile Dysfunktion oder Inkontinenz.

Bis März 2026 lief die Verordnung ausschließlich auf Papier: über das Formular 16. Patienten reichten dieses Formular anschließend beim GKV-Kassendienst ein, erhielten einen Aktivierungscode und konnten die App dann herunterladen und freischalten. Dieser Prozess dauerte in der Praxis oft mehrere Tage – je nach Krankenkasse.

Der Wandel: Vom Formular 16 zur e-Verordnung

Das neue Verfahren orientiert sich am E-Rezept für Medikamente, das seit Anfang 2024 in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel Pflicht ist. Für DiGA gilt ab sofort die freiwillige Übergangslösung: Der Arzt oder die Ärztin erzeugt die Verordnung digital in der Praxissoftware. Der Patient erhält daraufhin einen Token – entweder direkt auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder als QR-Code in einer App wie der gematik-Gesundheits-App oder CardLink-fähigen Lösungen [2]. Mit diesem Code aktiviert er die DiGA direkt beim Hersteller – ohne Papierweg, ohne Kassendienst.

Für Praxen bedeutet das konkret: Sie müssen über eine TI-fähige Praxissoftware verfügen, die das neue Modul unterstützt. Viele Praxen haben diese Infrastruktur ohnehin bereits seit dem E-Rezept-Rollout aufgebaut. Der technische Mehraufwand bei der Umstellung auf DiGA-e-Verordnungen hält sich daher in Grenzen.

Was sich für Patienten ändert

Der praktische Unterschied ist erheblich. Wer bisher eine DiGA verschrieben bekam, wartete im Schnitt zwei bis fünf Werktage, bis der Aktivierungscode der Krankenkasse ankam – je nach Kommunikationsweg per Post oder App. Mit der e-Verordnung entfällt dieser Zwischenschritt. Patienten können die App noch am selben Tag starten.

Das ist besonders relevant für Anwendungen, bei denen eine frühe Nutzung den Therapieerfolg beeinflusst – etwa bei Angststörungen, Depressionen oder chronischen Schmerzen. Studien zu DiGA wie Invirto (Angststörungen) oder HelloBetter (psychische Gesundheit) zeigen, dass die Adhärenz in den ersten Tagen nach Verordnung entscheidend ist. Lange Wartezeiten können hier den Einstieg erschweren.

Für gesetzlich Versicherte bleibt eines unveränderlich: DiGA sind zuzahlungsfrei. Weder am Formular-Weg noch an der e-Verordnung ändert sich dieser Grundsatz. Die Kosten übernimmt vollständig die Krankenkasse, sofern die DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet ist.

Hintergrund: DiGA-Reform 2026

Die Einführung der e-Verordnung ist Teil einer breiteren Reform des DiGA-Systems. Seit 2025 gelten für DiGA strengere Anforderungen: Hersteller müssen binnen zwölf Monaten nach Zulassung einen positiven Versorgungseffekt nachweisen – sogenannte Pay-for-Performance-Elemente wurden in die Erstattungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eingebaut. Einige DiGA wurden aus dem Verzeichnis gestrichen, andere neu aufgenommen.

Die Reform soll einerseits sicherstellen, dass nur wirksame Anwendungen dauerhaft erstattet werden. Andererseits soll sie die Nutzerzahlen erhöhen: Obwohl DiGA seit 2020 als Kassenpflichtleistung existieren, werden sie nach wie vor vergleichsweise selten verordnet. Schätzungen zufolge erhielten bislang weniger als ein Prozent der GKV-Versicherten je eine DiGA-Verordnung. Einfachere Verordnungswege – wie eben die e-Verordnung – sollen das Bewusstsein bei Ärzten schärfen und die Hemmschwelle senken.

Hersteller wie Zanadio (Adipositas-DiGA), Cara Care (Reizdarm) oder Kranus Health (Männergesundheit) dürften von steigenden Verordnungszahlen profitieren, wenn die neue Infrastruktur breiter genutzt wird.

Was das für Betroffene bedeutet

Drei Punkte sind für Patienten praktisch relevant: Erstens müssen sie nichts aktiv einleiten – die Verordnung läuft vollständig über die Praxis. Zweitens bleibt der Zugang zu DiGA an eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung gebunden; eine Selbstverschreibung ist nicht möglich. Drittens ist während der freiwilligen Phase damit zu rechnen, dass nicht alle Praxen sofort auf e-Verordnung umstellen. Das Formular 16 bleibt weiter gültig.

Wer unsicher ist, ob die eigene Praxis das neue System bereits nutzt, kann einfach nachfragen. Eine Liste der kompatiblen Praxissoftware-Anbieter führt die gematik auf ihrer Website [3].

Häufige Fragen

Muss ich als Patient etwas beantragen, um eine DiGA elektronisch zu bekommen? Nein. Die Verordnung läuft vollständig über Ihren Arzt. Sie erhalten den Aktivierungscode direkt auf die eGK oder per QR-Code in einer App – genauso wie beim elektronischen Medikamenten-Rezept.

Was kostet eine DiGA über die GKV? Für gesetzlich Versicherte entstehen keine Zuzahlungskosten. Die GKV übernimmt die vollen Kosten für BfArM-gelistete DiGA, vorausgesetzt eine gültige ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung liegt vor.

Finde geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen und DiGA auf bestes.com.


Quellen

[1] zm-online, März 2026: Elektronische Verordnung der DiGA startet freiwillig – https://www.zm-online.de

[2] gematik – E-Rezept – https://www.gematik.de/e-rezept

[3] BfArM DiGA-Verzeichnis – https://diga.bfarm.de