GeDIG: Neues Triage-System vor dem Arzt – Verbändeanhörung am 18. Mai
GeDIG-Entwurf Mai 2026: Digitale Triage vor dem Arzttermin geplant. Verbändeanhörung am 18. Mai. Virchowbund protestiert.
Bevor Patienten künftig einen Arzt aufsuchen, könnten sie zunächst ein digitales Befragungstool durchlaufen – so sieht es ein neuer Paragraf des Gesetzentwurfs für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor, den das Bundesgesundheitsministerium am 5. Mai 2026 vorgelegt hat [1]. Am 18. Mai findet die Verbändeanhörung statt – der erste öffentliche Stresstest für die umstrittenen Pläne.
Was die digitale Bedarfseinschätzung bedeutet
Der neue Paragraf im GeDIG-Referentenentwurf verpflichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband, gemeinsam ein digitales Instrument zur Ersteinschätzung zu entwickeln [1]. Wer über das ePA-Portal oder die Terminservicestellen einen Arzttermin buchen will, soll demnach zunächst Fragen zu Beschwerden, Dringlichkeit und dem passenden Versorgungsbereich beantworten. Das Ergebnis wird automatisch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert.
Ziel laut Ministerium: Versicherte früher in die richtige Versorgung lenken – Hausarzt, Notaufnahme oder Fachpraxis – und unnötige Wartezeiten verringern. Das Tool soll laut Entwurf "evidenzbasiert, leitliniengestützt und nichtdiskriminierend" sein sowie in Deutsch und in mehreren weiteren Sprachen verfügbar werden [1]. Es muss zudem telefonisch nutzbar und barrierefrei zugänglich sein – damit auch ältere Menschen und Personen ohne Smartphone nicht ausgeschlossen werden.
Hinter der digitalen Bedarfseinschätzung steckt ein politisches Signal: Deutschlands Notaufnahmen sind chronisch überfüllt. Studien zeigen, dass bis zu 40 Prozent der Notfallpatienten auch ambulant hätten versorgt werden können. Eine strukturierte Vorab-Einschätzung soll helfen, Patienten gezielt zu steuern – bevor sie in langen Warteschlangen sitzen.
Ärztevertreter laufen Sturm
Der Virchowbund, der rund 130.000 niedergelassene Ärzte vertritt, lehnt das Vorhaben scharf ab. "Hier greift der Staat direkt in die Praxisstrukturen ein", heißt es in einer Stellungnahme des Verbands [2]. Die Kritik richtet sich vor allem gegen zwei Punkte: Erstens könne ein algorithmisches Triage-Tool keine medizinische Beurteilung ersetzen. Zweitens sei die Haftungsfrage ungeklärt – wer trägt die Verantwortung, wenn eine digitale Ersteinschätzung zu einer Fehlversorgung führt?
Auch Datenschützer melden sich zu Wort. Das GeDIG schaffe "einen massiven Datensog in die ePA", kritisiert netzpolitik.org – und Versicherte könnten die Tragweite der Datenspeicherung nicht vollständig überblicken [3]. Tatsächlich ist die ePA für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte seit Anfang 2025 automatisch angelegt – aktiv genutzt haben sie bisher weniger als vier Prozent, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet.
Was bereits im April-Entwurf stand
Der erste GeDIG-Referentenentwurf vom April 2026 hatte die ePA als digitale Eingangstür in das Versorgungssystem etabliert: Ab Februar 2028 sollen Terminbuchungen über ePA-konforme Plattformen möglich sein. Buchungsportale wie Doctolib müssen sich an Standards halten, die KBV und GKV-Spitzenverband gemeinsam festlegen [1]. Darüber hinaus dürfen Krankenkassen künftig mit Einwilligung der Versicherten Gesundheitsdaten wie Ernährungsgewohnheiten oder Tabakkonsum erheben – als Grundlage für individuelle Präventionsangebote.
Der neue Paragraf zur Bedarfseinschätzung geht einen Schritt weiter: Er definiert erstmals, was inhaltlich vor der Terminvergabe geprüft werden soll. Konkret nennt der Entwurf die "Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung" sowie die Zuordnung zu einem geeigneten Versorgungsbereich [1].
Zeitplan: Anhörung in fünf Tagen
Am 18. Mai 2026 lädt das Bundesgesundheitsministerium zur Verbändeanhörung. Krankenkassen, Ärzteverbände, Patientenorganisationen und Digitalverbände werden dann Stellung nehmen [1]. Der Kabinettsbeschluss ist für Herbst 2026 geplant, das Inkrafttreten der meisten Regelungen schrittweise ab 2027 vorgesehen. Die Frist für die Terminierungspflicht über ePA gilt erst ab Februar 2028. Bis dahin dürften noch erhebliche Änderungen am Entwurf folgen – die Verbände haben das Wort.
Doctolib im Visier: Was auf Buchungsplattformen zukommt
Ein zentrales Ziel des GeDIG ist die Regulierung kommerzieller Buchungsportale. Plattformen wie Doctolib, jameda oder Samedi erzielen erhebliche Einnahmen damit, dass Praxen für Sichtbarkeit zahlen – ein Modell, das Ärzteverbände schon länger kritisieren. Der neue Entwurf schreibt vor, dass KBV und GKV-Spitzenverband verbindliche Qualitätsstandards für die Terminvermittlung entwickeln [1]. Dritte Anbieter dürfen die Buchungsstrecke nicht für "kommerzielle Zweckentfremdung" nutzen – gemeint ist die bevorzugte Anzeige von Praxen, die höhere Gebühren zahlen.
Ob diese Regelung in der Praxis durchsetzbar ist, bezweifeln Rechtsexperten. Die Abgrenzung zwischen zulässiger Plattformvermarktung und unzulässiger Wettbewerbsverzerrung dürfte Gerichte noch beschäftigen – lange bevor die Übergangsfristen 2028 ablaufen.
Häufige Fragen
Muss ich künftig erst ein digitales Formular ausfüllen, bevor ich zum Arzt gehe?
Nicht generell. Im aktuellen Entwurf ist die Bedarfseinschätzung bei der Terminbuchung über offizielle ePA- und KV-Portale vorgesehen – also bei Online-Buchungen über die Terminservicestellen. Wer direkt in der Praxis anruft oder spontan erscheint, ist davon nicht erfasst. Wie weitreichend die Pflicht wird, entscheidet sich in den Anhörungen und dem parlamentarischen Verfahren.
Was passiert mit meinen Antworten in der Bedarfseinschätzung?
Laut Entwurf werden die Ergebnisse in der ePA gespeichert. Behandelnde Ärzte haben Zugriff – sofern Versicherte keinen Widerspruch einlegen. Datenschützer fordern hier klarere Opt-out-Regelungen, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Ab wann gilt das GeDIG?
Der Kabinettsbeschluss ist für Herbst 2026 geplant. Die Pflicht zur ePA-basierten Terminbuchung soll erst ab Februar 2028 gelten – also bleibt noch über eineinhalb Jahre Zeit für Anpassungen.
Digitale Gesundheits-Apps, Terminbuchungsportale und Telemedizin-Angebote findest du auf bestes.com.
Quellen:
[1] Tagesspiegel Background: Neuer GeDiG-Referentenentwurf – jetzt mit neuem Paragrafen zur digitalen Bedarfseinschätzung. Verbändeanhörung am 18. Mai. Berlin, 05.05.2026. https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/jetzt-mit-neuem-paragrafen-zur-digitalen-bedarfseinschaetzung-verbaendeanhoerung-am-18-mai
[2] Virchowbund / Biermann Medizin: GeDIG-Referentenentwurf – Virchowbund kritisiert staatliche Eingriffe in Praxisstrukturen. 2026. https://biermann-medizin.de/gedig-referentenentwurf-virchowbund-kritisiert-staatliche-eingriffe-in-praxisstrukturen/
[3] Netzpolitik.org: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen. 2026. https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-so-will-gesundheitsministerin-warken-ihre-digitalstrategie-umsetzen/