Von Redaktion

GeDIG 2026: Was das neue Digitalgesetz für Kassenpatienten bedeutet

Ab 2028 digitale Terminbuchung, ab 2029 E-Überweisung: Was das GeDIG für 70 Millionen GKV-Versicherte konkret ändert.

Wann immer man in Deutschland zum Arzt will, beginnt dasselbe Prozedere: Telefon anrufen, in der Warteschleife hängen, Überweisung abholen, nächste Praxis anrufen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das ändern. Anfang Mai 2026 legte sie den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen vor – kurz GeDIG. Das rund 200 Seiten starke Dokument soll die elektronische Patientenakte (ePA) zur digitalen Schaltzentrale der Gesundheitsversorgung machen. Doch was verändert sich konkret für die rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland?

Ab 2028: Terminbuchung und Ersteinschätzung per ePA-App

Der größte Schritt kommt in zwei Stufen. Ab Februar 2028 müssen Krankenkassen ihren Versicherten einen sogenannten digitalen Versorgungseinstieg über die ePA-App anbieten[1]. Das bedeutet konkret: Wer krank ist oder eine Überweisung braucht, soll in Zukunft zuerst die App öffnen – und dort eine standardisierte digitale Ersteinschätzung erhalten. Ist eine Behandlung nötig, kann direkt ein Arzttermin gebucht werden – entweder in der Praxis oder per Videosprechstunde.

Das Modell baut auf dem bestehenden 116 117-Bereitschaftsdienst auf, der bereits heute außerhalb der Praxisöffnungszeiten ärztlichen Rat gibt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: Es sei "richtig und konsequent", auf vorhandenen Strukturen aufzubauen statt neue Parallelwelten zu schaffen[1].

Wer im europäischen Ausland behandelt wird, soll ebenfalls profitieren: Das GeDIG sieht vor, dass Patientinnen und Patienten auf Wunsch ihre ePA-Daten auch ausländischen Behandlern zugänglich machen können. Und wer die Krankenkasse wechselt, nimmt seine ePA-Daten automatisch mit – Datenverlust bei Kassenwechsel soll der Vergangenheit angehören.

Ab 2029: Schluss mit dem Papierzettel – E-Überweisung wird Pflicht

Ab dem 1. September 2029 müssen alle Arztpraxen in Deutschland elektronische Überweisungen anbieten[5]. Der rosa Überweisungszettel, den viele Patienten heute noch physisch von Praxis zu Praxis tragen, hat dann ausgedient. Die Überweisung läuft stattdessen digital über die Telematikinfrastruktur (TI) – das verschlüsselte Datennetz, das Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verbindet.

Hinzu kommt der digitale Impfpass. Krankenkassen sollen für ihre Mitglieder eine elektronische Impfübersicht erstellen – auf Basis der Abrechnungsdaten aus impfenden Praxen – und diese in der ePA hinterlegen[1]. Zusätzlich können die Kassen ihre Versicherten künftig automatisch an anstehende Impftermine erinnern.

Der Streitpunkt: Wer darf Ihre Gesundheitsdaten auswerten?

Das GeDIG enthält einen Punkt, der in der Medizinwelt für hitzige Debatten sorgt – und der für Kassenpatienten direkte Folgen hat. Der Entwurf sieht vor, dass Krankenkassen die in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten ihrer Versicherten für individuelle Risikoanalysen auswerten dürfen[3]. Ziel: frühzeitig gesundheitliche Risiken erkennen und Präventionsangebote machen. Das Modell ist ein sogenanntes Opt-out – wer nicht aktiv widerspricht, stimmt automatisch zu.

Der 130. Deutsche Ärztetag reagierte darauf am 14. Mai 2026 mit einem Paukenschlag: 185 zu 3 Stimmen gegen das Opt-out-Modell. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt bezeichnete den Entwurf in diesem Punkt als "absolut übergriffig"[4]. Die Ärzte fordern stattdessen ein echtes Opt-in – also eine ausdrückliche Einwilligung, bevor die Kasse auf Gesundheitsdaten zugreift. Das Argument: Wer auf die Leistungen seiner Krankenkasse angewiesen ist, widerspricht dieser strukturell nur ungern. Hinzu kommt: Das GeDIG würde es Kassen erlauben, zusätzlich eigene Gesundheitsdaten zu erheben – etwa zu Ernährung, Rauchstatus oder Körpergewicht.

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen alle zustimmen – die Verabschiedung wird frühestens im Herbst 2026 erwartet[1]. Ob das Opt-out-Modell die politischen Debatten übersteht, ist offen. Bis dahin gilt: Ihre ePA-Daten dürfen Krankenkassen nicht für individuelle Auswertungen nutzen.

Was bedeutet das für mich als Patient konkret?

Kurzfristig: nichts. Das GeDIG ist Entwurf, kein Gesetz. Mittelfristig – wenn es verabschiedet wird – kommen die Änderungen in drei Wellen. Ab 2028 wird die ePA-App zur ersten Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen, mit Terminbuchung und Ersteinschätzung. Ab 2029 verschwindet der Papierüberweisungszettel. Parallel kommt der digitale Impfpass in die ePA. Beim Thema Datenschutz haben Sie – je nach Ausgang der politischen Debatte – entweder ein aktives Widerspruchsrecht (Opt-out) oder ein aktives Einwilligungsrecht (Opt-in).

Die ePA selbst haben rund 70 Millionen GKV-Versicherte seit Anfang 2025 automatisch erhalten. Aktiv genutzt wird sie bislang von etwa 4 Prozent – das GeDIG soll das ändern, indem es die ePA-App zu einem alltagstauglichen Werkzeug macht. Auf bestes.com finden Sie einen Überblick über Gesundheits-Apps und digitale Angebote, die den Umgang mit Ihrer Gesundheit einfacher machen.

Häufige Fragen

Was ist das GeDIG?

Das GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) ist ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vom Mai 2026. Es soll die elektronische Patientenakte (ePA) zur Basis eines digitalen Primärversorgungssystems machen: mit Terminbuchung, digitaler Ersteinschätzung und elektronischer Überweisung. Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.

Wann kommen E-Überweisung und digitale Terminbuchung?

Laut Referentenentwurf sollen Krankenkassen ab Februar 2028 einen digitalen Versorgungseinstieg über die ePA-App anbieten – mit Ersteinschätzung und Terminbuchung. Die elektronische Überweisung wird ab 1. September 2029 für alle Arztpraxen verpflichtend. Voraussetzung: Das GeDIG muss vorher vom Bundestag verabschiedet werden – frühestens Herbst 2026.

Darf meine Krankenkasse meine ePA-Daten auswerten?

Aktuell nein. Das GeDIG würde das ändern: Im Entwurf steht ein Opt-out-Modell – wer nicht aktiv widerspricht, stimmt zu. Der Deutsche Ärztetag hat dieses Modell im Mai 2026 mit 185 zu 3 Stimmen abgelehnt und fordert stattdessen ein Opt-in (ausdrückliche Einwilligung). Ob das Opt-out im finalen Gesetz bleibt, entscheiden Bundestag und Bundesrat.

Die Bestes-App

Gesundheit, die kostenlos in deiner Tasche ist.

Quiz, Vorsorge, KI-Coach und mehr — für dich und deine Familie. Jetzt im App Store und bei Google Play.