Von Redaktion

Telemedizin in Apotheken: Ab 1. Juli 2026 Arztgespräch per Video

Ab 1. Juli 2026 können GKV-Versicherte in der Apotheke per Videosprechstunde zum Arzt – ein Schiedsspruch macht den Weg frei.

Ab dem 1. Juli 2026 können gesetzlich Versicherte in der Apotheke eine Videosprechstunde mit dem Arzt wahrnehmen – direkt aus dem Beratungsraum, unterstützt vom Apothekenpersonal. Möglich macht das ein Schiedsspruch vom 8. Mai 2026: Die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 SGB V hat die Vergütungsdetails für die assistierte Telemedizin in Apotheken festgelegt, nachdem der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband keine Einigung erzielen konnten [1]. „Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen", erklärt Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV. Für Millionen Menschen in Deutschland, denen ein schneller Arzttermin schwer zugänglich ist, könnte das ein echter Unterschied werden.

Was passiert bei der assistierten Telemedizin konkret?

Der Begriff klingt technisch, das Konzept dahinter ist es nicht. Wer die neue Leistung nutzen will, geht in seine Apotheke und bittet um einen Termin für eine Videosprechstunde. Die Apotheke stellt einen vertraulichen Beratungsraum mit der nötigen Technik zur Verfügung – Kamera, Bildschirm, sichere Verbindung – und hilft beim Verbindungsaufbau. Ein Apothekenmitarbeiter oder eine Apothekenmitarbeiterin unterstützt den Patienten bei der Nutzung der Videokonferenz, daher das Wort „assistiert". Der Patient selbst muss kein Smartphone besitzen und keine App kennen. Der Beratungsraum der Apotheke ersetzt in diesem Moment das Praxiszimmer.

Ein zentraler Anwendungsfall ist das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren: Bevor das Gespräch mit dem Arzt beginnt, gibt es eine kurze standardisierte Befragung zu den Beschwerden. Das liefert dem Arzt eine erste Einschätzung und macht die eigentliche Videosprechstunde effizienter. „Das ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Bevölkerung in Apotheken erlebbar wird – ganz im Sinne der Digitalisierungsstrategie Gemeinsam Digital 2026 des Bundesministeriums für Gesundheit", sagt Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied des DAV [1].

Wie kam der Schiedsspruch zustande?

Die Idee assistierter Telemedizin in Apotheken ist nicht neu. Der gesetzliche Auftrag steht bereits seit Längerem im Sozialgesetzbuch: Versicherte haben nach § 129 SGB V einen Anspruch auf diese Leistung. Was fehlte, war eine Einigung über die Vergütung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband. Die Verhandlungen auf Basis des Rahmenvertrags nach § 129 Absatz 2 SGB V scheiterten in wesentlichen Punkten. Am 16. April 2026 fand deshalb die mündliche Verhandlung vor der Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 SGB V statt [2]. Der Schiedsspruch wurde am 8. Mai 2026 veröffentlicht.

Vollständig rechtskräftig ist die Vereinbarung noch nicht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann sie innerhalb eines Monats – also bis Anfang Juni 2026 – beanstanden. Außerdem muss die DAV-Mitgliederversammlung dem Vertrag noch zustimmen. Der DAV zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass der Start zum 1. Juli hält [1, 2]. Sollte das BMG keine Einwände erheben, ist der Weg frei.

Für wen ist das Angebot besonders wichtig?

In Deutschland fehlen tausende Hausärzte, besonders auf dem Land und in strukturschwachen Stadtteilen. Laut KBV sind Wartezeiten von mehreren Wochen auf einen Hausarzttermin in vielen Regionen keine Ausnahme [3]. Für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen, die nicht problemlos Auto fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, ist der Weg zur Praxis oft eine erhebliche Hürde. Das betrifft auch pflegende Angehörige, die Arzttermine mit Beruf und Pflegealltag koordinieren müssen.

Genau hier setzt das Apothekenmodell an. Laut ABDA-Angaben kommen in Deutschland rund 3.700 Einwohner auf eine Apotheke [1]. Dieses Netz ist in ländlichen Gebieten deutlich engmaschiger als das der Hausarztpraxen. Wer seine Apotheke kennt und den Mitarbeitern vertraut, muss sich weder auf einer unbekannten App anmelden noch technische Hürden überwinden. Die Apotheke als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ist ein Argument für Menschen, die digitale Gesundheitsdienste bislang gemieden haben.

Was ändert sich für den Alltag ab Juli?

Wer ab Juli Beschwerden hat und keinen schnellen Arzttermin bekommt, kann in eine teilnehmende Apotheke gehen und dort per Video mit einem Arzt sprechen. Die Leistung ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Welche Apotheken konkret mitmachen und wie Termine gebucht werden, wird sich erst mit dem endgültigen Vertragsabschluss im Laufe des Juni 2026 klären. Die ABDA plant, Patientinnen und Patienten rechtzeitig zu informieren [1].

Das Modell ergänzt bestehende Telemedizin-Apps wie Kry oder OnlineDoctor, die Patienten direkt per Smartphone mit Ärzten verbinden. Der entscheidende Unterschied: Die assistierte Variante in der Apotheke setzt weder eigene Hardware noch digitale Vorerfahrung voraus. Gerade für ältere Patienten ist das ein wesentlicher Vorteil. Der Schiedsspruch vom Mai 2026 ist damit nicht nur eine gesundheitspolitische Entscheidung – er macht einen Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesens erstmals für alle zugänglich, unabhängig von Technik-Know-how oder eigenem Endgerät.

Häufige Fragen

Muss ich einen Eigenanteil zahlen? Die assistierte Telemedizin ist eine GKV-Leistung, die Vergütung übernimmt die Krankenversicherung. Ob und in welcher Höhe Zuzahlungen anfallen, hängt von der finalen Vertragsgestaltung ab, die bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein soll [1].

Kann ich jeden Arzt per Video in der Apotheke sprechen? Welche Ärzte und Praxen an dem Modell teilnehmen, ist noch offen. Wahrscheinlich werden zunächst Hausarztpraxen und allgemeinmedizinische Dienste eingebunden. Details klären sich mit dem Vertragsabschluss [2].

Ist das für alle Krankenkassen verfügbar? Der Anspruch ergibt sich aus § 129 SGB V und gilt damit grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Privatversicherte sind nicht über diese Regelung abgedeckt [1].

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