Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) haben im September 2025 die vollständig überarbeitete S1-Leitlinie zur Behandlung der Migräne veröffentlicht [1]. Es ist die umfangreichste Aktualisierung seit Jahren: Neue Wirkstoffklassen haben Einzug gehalten, und erstmals werden digitale Gesundheitsanwendungen als Teil der Migränetherapie empfohlen. Für die rund 15 Millionen Menschen in Deutschland, die regelmäßig unter Migräne leiden, kann das einen echten Unterschied machen.

Was sich geändert hat

Der größte Fortschritt der vergangenen Jahre liegt bei der Vorbeugung. Monoklonale Antikörper, die gezielt den Botenstoff CGRP oder seinen Rezeptor blockieren, gelten nun als erste Wahl für Patienten mit häufiger episodischer und chronischer Migräne [1]. Vier dieser Antikörper sind in Deutschland zugelassen – Erenumab, Fremanezumab, Galcanezumab und Eptinezumab. Sie werden per Injektion verabreicht, in der Regel einmal monatlich oder alle drei Monate. Die Leitlinie bescheinigt ihnen "gesicherte Wirksamkeit" bei günstigem Verträglichkeitsprofil.

Neu in der Prophylaxe ist auch Rimegepant, ein oraler CGRP-Rezeptor-Antagonist der sogenannten Gepant-Klasse, der alle zwei Tage eingenommen wird [1]. In einer direkten Vergleichsstudie zeigte Rimegepant eine ähnliche Wirksamkeit wie Galcanezumab. Der Vorteil: keine Injektion, und die Substanz wirkt auch bei Patienten mit Kopfschmerz durch Medikamentenübergebrauch. Atogepant als zweites orales Gepant wird ebenfalls für Vorbeugung empfohlen.

Erstmals digitale Apps in der Leitlinie

Bemerkenswert ist, dass die aktualisierte Leitlinie erstmals digitale Gesundheitsanwendungen explizit erwähnt [1]. Digitale Migräne-Apps, die Triggerfaktoren erfassen, Anfallsmuster analysieren und verhaltenstherapeutische Module anbieten, können als ergänzendes Instrument eingesetzt werden. Einige dieser Apps sind als DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung) zugelassen und damit auf Rezept erstattungsfähig.

Auch nichtmedikamentöse Verfahren haben einen festeren Platz bekommen: Externe Hirnstimulation über den Nervus trigeminus sowie die sogenannte Remote Electrical Neuromodulation (REN) sind jetzt mit Evidenz belegt – sowohl für die Akutbehandlung als auch für die Vorbeugung [1].

Für Betroffene: Was bedeutet das in der Praxis?

Wer häufiger als vier Migränetage pro Monat hat, sollte mit einem Neurologen über eine Prophylaxe sprechen. Die neuen CGRP-Antikörper sind GKV-erstattungsfähig, wenn andere Vorbeugungstherapien nicht ausreichend gewirkt haben. Die Verordnung läuft über Neurologen oder Kopfschmerz-Spezialisten. Für Patienten, die bisher keine guten Erfahrungen mit Beta-Blockern oder Amitriptylin gemacht haben, eröffnet die neue Leitlinie konkrete Alternativen.

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Quellen:
[1] DGN/DMKG. "Neue Migräne-Leitlinie der DGN und DMKG: neue Substanzklassen, Stimulationsverfahren und Apps." September 2025. https://www.dgn.org/artikel/neue-migrane-leitlinie-der-dgn-und-dmkg-neue-substanzklassen-stimulationsverfahren-und-apps
[2] AWMF. "S1-Leitlinie Therapie der Migräne (030-057)." Oktober 2025. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-057