Von Redaktion

Sterbehilfe: Frankreich voran, Deutschland noch ohne Gesetz

Frankreich legalisierte Sterbehilfe für unheilbar Kranke (291-241 Stimmen). Deutschland hat seit 2020 ein BVerfG-Urteil – aber noch immer kein Gesetz.

Mit 291 zu 241 Stimmen hat die französische Nationalversammlung am 15. Juli 2026 ein Gesetz verabschiedet, das unheilbar kranken Erwachsenen unter strengen Auflagen Sterbehilfe erlaubt. Frankreich schließt sich damit Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und anderen europäischen Ländern an, die assistiertes Sterben gesetzlich regeln. In Deutschland hingegen gibt es auch sechs Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine gesetzliche Regelung. Was das für schwerkranke Patienten diesseits des Rheins bedeutet – und welche Optionen es heute gibt.

Was das französische Gesetz erlaubt – und was nicht

Das neue Gesetz, das laut Euronews vor dem Inkrafttreten noch vom Verfassungsrat geprüft wird, sieht zwei Wege vor: Erstens den assistierten Suizid, bei dem der Patient selbst eine tödliche Substanz einnimmt. Zweitens die aktive Sterbehilfe durch einen Arzt oder eine Pflegekraft. Beides ist an fünf kumulative Bedingungen geknüpft: Die betroffene Person muss volljährig sein und dauerhaft in Frankreich wohnen. Sie muss an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leiden, die sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befindet. Ihre Schmerzen dürfen durch die verfügbare Behandlung nicht gelindert werden können. Und sie muss in der Lage sein, eine freie und informierte Entscheidung zu treffen.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Sterbehilfe bei alleiniger psychischer Erkrankung. Deutsche Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in Frankreich können das Gesetz nicht nutzen. Der Antrag wird von einem Ärzteteam binnen 15 Tagen geprüft. Nach einer Bedenkzeit von mindestens zwei Tagen kann der Patient die tödliche Substanz am Ort seiner Wahl einnehmen – zu Hause oder in einer Einrichtung, im Beisein Angehöriger.

Die Lage in Deutschland: erlaubt, aber ungeregelt

In Deutschland ist die Rechtslage paradox. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte im Februar 2020 fest, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein grundrechtlich geschütztes Freiheitsrecht ist – und erklärte das strafrechtliche Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig. Assistierter Suizid ist damit seither grundsätzlich erlaubt.

Ein Gesetz dazu gibt es jedoch bis heute nicht. Der Bundestag scheiterte 2023 mit zwei Gesetzesvorschlägen. Im Mai 2026 veröffentlichten Fachleute aus Palliativmedizin, Psychiatrie, Psychologie, Rechtswissenschaft und Medizinethik ein gemeinsames Eckpunkte-Papier in der FAZ, das beschreibt, wie eine gesetzliche Regelung aussehen müsste. Eine fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag arbeitet weiterhin an einem Gesetzentwurf – ein konkreter Zeitplan steht nicht fest.

In der Praxis bedeutet das: Organisationen wie Dignitas (Schweiz) oder die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bieten zwar Begleitung an, die Anforderungen an Freiverantwortlichkeit sind jedoch hoch und individuell zu prüfen. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dürfen Suizidbeihilfe leisten, sind dazu aber nicht verpflichtet – und viele lehnen dies aus ethischen Gründen ab.

Was schwerkranke Patienten in Deutschland heute haben

Unabhängig von der politischen Debatte gibt es in Deutschland ein ausgebautes System der Palliativversorgung, das vielen Betroffenen ermöglicht, in Würde zu sterben.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) steht GKV-Versicherten mit schwerer unheilbarer Erkrankung zu. Laut der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) umfasst das Portal Wegweiser-Hospiz-und-Palliativmedizin.de mehr als 3.000 Adressen von Hospiz- und Palliativeinrichtungen bundesweit. SAPV-Teams sind rund um die Uhr sieben Tage die Woche erreichbar und koordinieren alle notwendigen Leistungen – von Schmerztherapie bis Pflegeeinsatz – so dass Sterbende zu Hause oder im Pflegeheim begleitet werden können.

Stationäre Hospize nehmen Menschen auf, deren Lebenserwartung auf Wochen begrenzt ist und deren Symptome zu Hause nicht ausreichend kontrolliert werden können. Laut Medizinischem Dienst Bund übernimmt die GKV mindestens 95 Prozent der Kosten. Seit März 2026 gilt außerdem eine neue Begutachtungsrichtlinie des Medizinischen Dienst Bund zur Palliativversorgung, die den Zugang klarer regelt.

Wer die eigenen Wünsche für das Lebensende festhalten möchte, kann eine Patientenverfügung erstellen. Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Das Bundesgesundheitsministerium stellt Informationen und Mustervordrucke bereit.

Psychologische Unterstützung bei schwerer Erkrankung

Eine Diagnose, die das Leben begrenzt, betrifft nicht nur den Körper. Angst, Trauer, Kontrollverlust und die Auseinandersetzung mit dem Tod sind psychische Belastungen, die viele Betroffene und Angehörige alleine tragen. Digitale Angebote können hier eine niedrigschwellige erste Anlaufstelle sein.

Apps wie HelloBetter oder MindDoc bieten strukturierte Programme für Angstsymptome, Depressionen und psychischen Stress – teils als DiGA vollständig von der Kasse erstattet. Selfapy richtet sich an Menschen mit mittelschweren psychischen Belastungen und bietet begleitete Online-Programme. Plattformen wie Instahelp verbinden mit Psychologinnen und Psychologen per Videochat, ohne Wartezeit auf einen Kassensitzplatz. Einen Überblick über geprüfte Apps und Online-Angebote bietet bestes.com.

Für Angehörige in der Trauerphase bieten stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste häufig kostenfreie Trauerbegleitung an. Die Telefonseelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222.

Häufige Fragen zu Sterbehilfe und Palliativversorgung

Ist Sterbehilfe in Deutschland erlaubt?

Assistierter Suizid ist in Deutschland seit dem BVerfG-Urteil vom Februar 2020 grundsätzlich erlaubt. Ein Gesetz dazu existiert jedoch nicht. Aktive Sterbehilfe – das direkte Töten durch eine andere Person – bleibt in Deutschland strafbar.

Was ist der Unterschied zwischen Palliativversorgung und Sterbehilfe?

Palliativversorgung zielt darauf ab, Schmerzen und Symptome zu lindern und die Lebensqualität von Menschen mit unheilbaren Erkrankungen zu erhalten. Sterbehilfe bezeichnet das aktive Herbeiführen oder Ermöglichen des Todes auf Wunsch der betroffenen Person. Beide schließen sich nicht gegenseitig aus – die palliative Medizin sieht sich selbst als Alternative zu aktiver Sterbehilfe.

Können Deutsche das neue Gesetz in Frankreich nutzen?

Nein. Das französische Gesetz gilt ausschließlich für Personen, die dauerhaft in Frankreich wohnen. Deutsche Staatsangehörige ohne französischen Wohnsitz haben keinen Anspruch.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine schriftliche Erklärung, in der eine Person für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegt, welchen medizinischen Maßnahmen sie zustimmt oder diese ablehnt. Sie ist in Deutschland rechtlich bindend und kann jederzeit widerrufen werden.

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