Pflegeversicherung vor Milliarden-Defizit: PNOG 2026 soll SPV retten
Die Pflegeversicherung droht 2027 ins Minus zu rutschen. Das Pflegeneuordnungsgesetz sieht höhere Beiträge und Leistungskürzungen vor.
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor der schwersten Finanzkrise seit ihrer Gründung 1995. Ohne Gegensteuern droht der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) schon im Jahr 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro – so rechnet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seinem Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) legte das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vor, das die Pflegeversicherung durch Mehreinnahmen, strukturelle Reformen und gezielte Leistungsanpassungen stabilisieren soll. Betroffen sind fast sieben Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – und gut verdienende Arbeitnehmer, die künftig höhere Beiträge zahlen.
Warum die Pflegeversicherung am Limit ist
Seit Jahren übersteigen die Ausgaben der Pflegeversicherung die Einnahmen. Bereits heute ist die SPV nur durch Bundesdarlehen handlungsfähig – der aufgelaufene Kreditbetrag liegt bei 4,2 Milliarden Euro, deren Rückzahlung der Referentenentwurf auf die Jahre 2035 bis 2039 verschiebt. Der Haupttreiber ist die stark gestiegene Zahl der Pflegebedürftigen: Von 2016 bis 2025 wuchs sie von 2,8 Millionen auf sechs Millionen Menschen, wie das BMG auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausführt. Die demografische Entwicklung allein hätte nur etwa 100.000 neue Pflegebedürftige pro Jahr verursacht – der tatsächliche Zuwachs ist deutlich höher. Dazu kommen gestiegene Personalkosten durch Tarifsteigerungen und der Pflegekräftemangel, der die Leistungspreise treibt.
Ohne Reform würde das jährliche Defizit laut BMG-Prognose bis 2030 auf mehr als 20 Milliarden Euro anwachsen. Der Entwurf sieht ein Einsparpotenzial von 11,25 Milliarden Euro bereits für 2027 vor und von 20,34 Milliarden bis 2030.
Wer mehr zahlen soll: Gutverdiener, Kinderlose, Minijobber
Das Herzstück der Finanzreform ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Bisher werden Beiträge zur Pflegeversicherung nur auf Einkommen bis zu 5.812,50 Euro monatlich fällig. Der Referentenentwurf sieht vor, diese Grenze auf 6.450 Euro anzuheben – entsprechend der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Gut verdienende Arbeitnehmer zahlen also auf einen größeren Teil ihres Einkommens Pflegebeiträge. Allein diese Maßnahme soll bis 2030 rund 6,8 Milliarden Euro zusätzlich einbringen.
Kinderlose werden stärker belastet: Ihr Beitragszuschlag steigt um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent, was über vier Jahre rund 4,6 Milliarden Euro erbringen soll. Neu ist außerdem ein Pflichtbeitrag für Minijobs: Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter müssen ab Inkrafttreten Pflegebeiträge abführen, was dem Fonds bis 2030 weitere 4,8 Milliarden Euro beschert. Bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen soll ab 2028 ebenfalls entfallen. Pflegende Angehörige hingegen verlieren eine bisherige Subvention: Die SPV-Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige werden bis 2030 um 7,8 Milliarden Euro reduziert.
Welche Leistungen sich ändern
Der Gesetzentwurf enthält auch Einschnitte bei den Leistungen. Wer seinen pflegebedürftigen Angehörigen künftig in einem Pflegeheim unterbringt, muss sechs Monate länger auf die staatlichen Zuschüsse zum Eigenanteil warten. Der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 – bisher 125 Euro monatlich für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen – wird um die Hälfte gekürzt. Die 2022 eingeführte Tariftreueregel in der Pflege, die Pflegekassen verpflichtet, nur mit tarifgebundenen Einrichtungen Verträge zu schließen, wird bis 2029 ausgesetzt. Das soll den Anstieg der Pflegesätze bremsen. Bestehende Gehälter dürfen laut Entwurf zum Stichtag 1. Januar 2027 nicht gesenkt werden; künftige Erhöhungen sollen an die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen gekoppelt werden.
Zugleich sind strukturelle Verbesserungen geplant: Ab 2028 werden die Pflegeleistungen erstmals regelmäßig dynamisiert – jährlich angepasst an die Inflationsrate der drei Vorjahre. Ein neues Überbrückungsbudget soll in akuten Pflegenotfällen schnell helfen, wenn bestehende Leistungen nicht ausreichen. Für Versicherte ab 60 Jahren sind ergänzende Vorsorgeleistungen geplant, die altersbedingte Gesundheitsrisiken mindern sollen.
Digitalisierung und bessere Beratung in der Pflege
Neben Finanzfragen will das BMG die Pflege auch strukturell modernisieren. Kern des digitalen Teils ist das geplante „Pflege-Cockpit": eine zentrale digitale Plattform, die alle relevanten Informationen und Instrumente für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bündelt. Das Cockpit soll die Orientierung in der Pflegeversicherung erleichtern und die Koordination zwischen Pflegediensten, Kassen und Familie verbessern. Pflegeberatung und Pflegebegleitung sollen laut Entwurf ausgebaut werden – mit dem Ziel, dass alle Beteiligten stärker präventions- und rehabilitationsorientiert arbeiten. Auch „fachlich sinnvolle Anpassungen" bei der Pflegebegutachtung sind vorgesehen, um den Anstieg der Pflegebedürftigenzahlen zu verlangsamen. Bestes.com bietet eine unabhängige Übersicht digitaler Gesundheitsangebote, darunter Anwendungen, die pflegende Angehörige bei der Koordination unterstützen, auf bestes.com.
Was das für Familien und Pflegebedürftige bedeutet
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht in Kraft. Der Referentenentwurf wurde am 4. Juni 2026 veröffentlicht; Verbändeanhörungen und der Kabinettsbeschluss stehen noch aus. Das geplante Inkrafttreten der ersten Maßnahmen ist der 1. Januar 2027, weitere Regelungen sollen ab 1. Januar 2028 gelten. Bis dahin bleibt die aktuelle Rechtslage unverändert.
Für Familien bedeutet der Entwurf: Wer gut verdient und kinderlos ist, wird spürbar mehr zahlen. Wer mit Pflegegrad 1 oder im Übergang zur Heimversorgung Leistungen bezieht, muss mit längeren Wartezeiten oder geringeren Zuschüssen rechnen. Langfristig sollen die jährlichen Anpassungen der Leistungen ab 2028 sicherstellen, dass Pflege nicht jedes Jahr real teurer wird. Verbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband und Behindertenorganisationen haben Bedenken geäußert: Strengere Begutachtungskriterien könnten dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen niedrigere Pflegegrade erhalten als bisher.
Häufige Fragen zum PNOG
Ab wann gilt das Pflegeneuordnungsgesetz?
Die ersten Maßnahmen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Gesetz befindet sich aktuell noch im Referentenentwurfsstadium – Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung stehen noch aus.
Zahle ich als Arbeitnehmer schon jetzt mehr?
Nein. Die Beiträge bleiben unverändert, bis das Gesetz endgültig beschlossen ist. Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze gilt erst ab 2027.
Was ändert sich für Angehörige von Pflegebedürftigen?
Geplant sind eine Verlängerung der Wartezeit auf Heimzuschüsse um sechs Monate und eine Halbierung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Gleichzeitig soll ein Überbrückungsbudget bei akuten Pflegenotfällen helfen. Das Pflege-Cockpit soll die Koordination und Beratung digital erleichtern.