GKV-Spargesetz: Was sich ab 2027 bei der Psychotherapie ändert
Bundesrat verabschiedet GKV-BStabG. Ab 2027 drohen längere Wartezeiten auf Therapieplätze. Was Betroffene jetzt wissen müssen.
Wer in Deutschland auf einen Psychotherapieplatz wartet, kennt das Gefühl: Monate vergehen, bis ein Erstgespräch möglich ist. Laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warteten Kassenpatienten zuletzt durchschnittlich fünf Monate auf einen Therapieplatz. Diese Situation könnte sich ab 2027 deutlich verschlechtern – denn der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet, das tiefe Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung bringt. Das Gesetz passierte den Bundesrat noch am selben Tag, an dem der Bundestag es in einer kontroversen Abstimmung beschlossen hatte.
Was das Gesetz konkret ändert
Seit 2019 werden psychotherapeutische Leistungen in Deutschland außerhalb des regulären Kassenbudgets vergütet – sogenannte extrabudgetäre Vergütung zu festen Preisen. Das gab Praxen Planungssicherheit und sorgte dafür, dass der Aufbau neuer Therapieplätze wirtschaftlich attraktiv war. Das GKV-BStabG kehrt dieses Prinzip ab 2027 um: Die Psychotherapie fließt zurück in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) – einen gemeinsamen Topf, aus dem auch Fachärzte bezahlt werden. Vereinfacht gesagt: Wenn mehr Therapiestunden erbracht werden als das Budget erlaubt, sinkt der Preis pro Stunde. Planungssicherheit gibt es dann nicht mehr.
Zusätzlich streicht das Gesetz die sogenannte Angemessenheitsprüfung. Dieser gesetzliche Schutzmechanismus hatte bisher sichergestellt, dass das Honorar pro Therapiestunde ein Mindestniveau nicht unterschreitet. Diesen Schutz gibt es ab 2027 nicht mehr. „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht, psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen", warnte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke nach der Abstimmung. Die Folgen seien weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und mehr Krankengeldtage. Dieter Adler vom Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) sprach davon, dass Psychotherapie „faktisch kaputt gemacht" werde – weil Praxen bei wirtschaftlicher Unberechenbarkeit Kassenplätze reduzieren oder ganz auf Privatpatienten umstellen würden. Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) warnte: Besonders Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien – die Formate, die schnell und flexibel helfen – seien durch die Rückführung in die Budgetierung gefährdet.
Diese Ausnahmen gibt es
Noch gibt es eine wichtige Schutzregelung: Laufende Behandlungen, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen wurden, werden bis zum Abschluss des Behandlungsabschnitts ohne Abzug vergütet. Wer also bereits in Therapie ist, muss diese nicht abbrechen. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben zudem einen Entschließungsantrag beschlossen: Für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, für die Behandlung schwer psychisch kranker Menschen sowie für als dringlich eingestufte Fälle soll es Ausnahmen von der Budgetierung geben – also eine Rückkehr zur extrabudgetären Vergütung für diese Gruppen. Diese Nachbesserungen wollen die Fraktionen in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause umsetzen – voraussichtlich Ende September 2026.
Die Grünen bewerteten das als unzureichend. Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau im Gesundheitsausschuss, sprach von einem „halbherzigen Entschließungsantrag", der die Einschnitte nicht kompensiere. Tatsache ist: Die Nachbesserungen sind bislang nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern nur als politische Absichtserklärung formuliert. Ob sie kommen und wie die Details aussehen, zeigt sich im Herbst.
Was Betroffene jetzt tun können
Für Menschen, die derzeit eine Psychotherapie suchen, könnte die zweite Jahreshälfte 2026 besonders wichtig sein. Fachleute erwarten, dass die Nachfrage nach Therapieplätzen steigt, weil viele Betroffene noch vor dem Jahreswechsel einen Platz sichern wollen – was die ohnehin langen Wartezeiten weiter verlängern dürfte. Wer bereits einen Therapieplatz hat, sollte mit der Praxis klären, ob die Behandlung noch vor dem 31. Dezember 2026 formal begonnen hat. Das ist entscheidend für die Vergütungsregelung.
Für Menschen mit leichten bis mittelgradigen Beschwerden – wie Burnout, Angststörungen oder depressive Verstimmungen – können digitale Angebote eine Ergänzung oder Überbrückung sein. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie HelloBetter oder MindDoc sind zugelassene Kassenpflichtleistungen – auf Rezept kostenfrei für GKV-Versicherte. Sie ersetzen keine Psychotherapie, können aber die Zeit bis zum Therapieplatz überbrücken oder leichtere Symptome eigenständig begleiten. Angebote wie Selfapy (Online-Therapiekurse auf Selbstzahlerbasis) oder Instahelp (Online-Psychologengespräche) richten sich an Menschen, die nicht auf einen freien Kassensitz warten wollen.
Wie es weitergeht
Das GKV-BStabG tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die angekündigten Ausnahmen für Kinder, schwer psychisch Kranke und dringende Fälle sollen Ende September 2026 gesetzlich verankert werden. Die BPtK hat angekündigt, die Umsetzung eng zu begleiten und fordert eine grundlegende Nachbesserung bis Ende 2026. Sechs Bundesländer – darunter Saarland, Hamburg und Niedersachsen – hatten im Bundesrat für Nachverhandlungen gestimmt. Sie setzten sich nicht durch. Die Bundesregierung machte stattdessen finanzielle Zusagen für Krankenhäuser, die Länder besänftigten. Für Patienten, die auf Psychotherapie angewiesen sind, bleibt die Lage unsicher – und die Entwicklungen im Herbst 2026 werden zeigen, ob die politischen Versprechen halten.