Am 7. April 2026 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen – kurz GeDIG – vorgelegt [1]. Das rund 200 Seiten umfassende Gesetz verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll vom reinen Dokumentenspeicher zur ersten digitalen Anlaufstelle für medizinische Versorgung werden. Für Patienten, Arztpraxen und digitale Gesundheitsanwendungen bedeutet das einen spürbaren Wandel – allerdings erst ab 2028.
Der Plan: ePA als digitale Eingangstür
Der Entwurf formuliert einen klaren Anspruch: Die ePA soll der "zentrale Dreh- und Angelpunkt" der ambulanten Versorgung werden. Was bedeutet das in der Praxis? Ab 1. Februar 2028 müssen Krankenkassen ihren Versicherten einen eigenen Funktionsbereich in der ePA anbieten. Über diesen Bereich sollen Patienten direkt eine standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen erhalten – und bei Bedarf sofort einen Arzttermin buchen können [2]. Der Gang zur Arztpraxis beginnt dann nicht mehr mit einem Anruf, sondern mit einem Klick in der Krankenversicherungs-App.
Einen weiteren Schritt setzt das GeDIG für September 2029: Ab dann müssen Arztpraxen Überweisungen ausschließlich digital über die Telematikinfrastruktur ausstellen. Das Papierrezept für die Facharztüberweisung würde damit der Vergangenheit angehören. Beide Fristen sind ehrgeizig – die politische Geschichte der Telematikinfrastruktur in Deutschland kennt viele verschobene Deadlines.
Warum das Ministerium private Plattformen als Risiko sieht
Hinter dem Gesetz steckt auch eine strategische Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums. Plattformen wie Doctolib oder Jameda haben in den vergangenen Jahren eine starke Stellung als Türöffner in das Gesundheitssystem gewonnen. Wer einen Arzt sucht, landet oft zuerst auf diesen Diensten – nicht auf einer staatlichen Plattform. Das GeDIG will diese Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Intermediären begrenzen, indem die staatlich kontrollierte ePA zur Standardlösung für die Versorgungssteuerung wird [2].
Ob das gelingt, hängt davon ab, wie viele Patienten die ePA tatsächlich aktiv nutzen. Trotz des opt-out-Verfahrens – alle GKV-Versicherten haben seit 2025 automatisch eine ePA, außer sie widersprechen – ist die aktive Nutzungsrate bisher überschaubar. Das GeDIG allein löst das Akzeptanzproblem nicht. Entscheidend wird sein, ob die Kassensoftware und die ePA-App so einfach zu bedienen sind, dass sich Patienten freiwillig registrieren und regelmäßig einloggen – und nicht nur dann, wenn der Arzt darauf besteht. Das kennt man aus anderen Ländern: In Dänemark, wo ein ähnliches System seit Jahren läuft, ist die Nutzungsrate unter anderem deshalb hoch, weil Rezepte und Überweisungen schon lange digital abgewickelt werden. Deutschland ist dabei erst am Anfang.
Gematik bekommt mehr Macht
Ein zweiter Kernpunkt des Entwurfs ist der Umbau von Gematik. Die bisherige Koordinierungsgesellschaft für die digitale Gesundheitsinfrastruktur soll erheblich mehr Kompetenzen erhalten: eigene Ausschreibungen für Infrastrukturkomponenten, Anordnungsrechte bei Sicherheitsproblemen und direkte Durchsetzungsbefugnisse gegenüber Betreibern der Telematikinfrastruktur [2]. Gematik entwickelt sich damit von einem Koordinierungsgremium zur aktiv steuernden Digitalagentur Gesundheit.
Auch die digitale Identität bekommt einen neuen Rahmen. Ab 1. Januar 2027 soll die EUDI-Wallet – der europäische digitale Ausweis – als gleichwertige Authentifizierungsmethode in der ePA anerkannt werden. Ab Dezember 2028 soll sie vollständig gleichberechtigt neben der elektronischen Gesundheitskarte stehen. Patienten könnten sich künftig also mit demselben digitalen Dokument, das auch für Bankgeschäfte oder Behördengänge genutzt wird, in ihre Gesundheitsakte einloggen.
Für DiGAs und Telemedizin: Leitplanke statt Implementierung
Für den Bereich digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Telemonitoring bringt das GeDIG Fortschritte – aber keine Durchbrüche. Tobias Gerlach, Gesundheitsexperte beim Branchenverband SPECTARIS, fasst die Einschätzung der Industrie zusammen: "Das GeDIG ist ein wichtiger Schritt – aber es ist zunächst eine Leitplanke, kein Implementierungsinstrument" [3].
Konkret bedeutet das: Telemonitoring – also die Fernüberwachung von Patienten durch vernetzte Geräte und Apps – wird im Entwurf nicht eigenständig definiert und erhält keinen eigenen Leistungsanspruch in der Regelversorgung. Es bleibt an das bestehende DiGA-System angebunden. Delegationsmodelle, bei denen Arzt und App systematisch zusammenarbeiten, sind nicht explizit geregelt. Hybride Versorgungsformen, bei denen digitale Anwendungen die Arbeit von medizinischem Fachpersonal ergänzen, bleiben damit weiterhin eine Grauzone.
Was das für Nutzer digitaler Gesundheits-Apps bedeutet: Apps, die als DiGA zugelassen sind, können weiterhin von Ärzten verordnet und von Krankenkassen erstattet werden. Das GeDIG schafft keine neuen Zugangswege, verbessert aber die Infrastruktur, in der solche Apps künftig eingebettet sind. Eine ePA, die als zentraler Hub dient, könnte langfristig eine bessere Datenbasis für digitale Gesundheitsanwendungen schaffen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die ePA als digitale Eingangstür zur Arztpraxis?
Ab 1. Februar 2028 müssen Krankenkassen entsprechende Funktionsbereiche in der ePA bereitstellen. Die Nutzung bleibt für Patienten freiwillig. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann weiterhin wie bisher einen Arzt aufsuchen.
Was ändert sich für Nutzer von Gesundheits-Apps?
Kurzfristig ändert sich nichts. Mittelfristig – wenn ePA-Anbindungen für DiGAs Standard werden – könnten Apps stärker in den Versorgungsweg integriert werden. Wer heute schon digitale Gesundheitsanwendungen nutzt oder vergleicht, findet auf bestes.com einen unabhängigen Überblick über zugelassene DiGAs und weitere Gesundheits-Apps.
Quellen:
[1] Netzpolitik.org: „Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen." 7. April 2026. https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-so-will-gesundheitsministerin-warken-ihre-digitalstrategie-umsetzen/
[2] Heise Online: „GeDIG draft law: ePA to become digital entry point to healthcare system." April 2026. https://www.heise.de/en/news/GeDIG-draft-law-ePA-to-become-digital-entry-point-to-healthcare-system-11245347.html
[3] Monitor Versorgungsforschung: „GeDIG setzt wichtige Impulse für die Digitalisierung – Telemonitoring braucht jedoch bessere Verankerung." 20. März 2026. https://www.monitor-versorgungsforschung.de/en/news/gedig-setzt-wichtige-impulse-fuer-die-digitalisierung-telemonitoring-braucht-jedoch-bessere-verankerung-in-der-regelversorgung/
