Von Redaktion

DiGA 2026: Erstattung hängt jetzt am Behandlungserfolg

Ab 2026 hängen 20 % der DiGA-Vergütung am Behandlungserfolg. Was die neue AbEM-Pflicht für Hersteller und Patientinnen und Patienten bedeutet.

Seit dem 1. Februar 2026 gilt in Deutschland eine neue Regel für Apps auf Rezept: Mindestens 20 Prozent des Erstattungspreises sind an messbare Behandlungserfolge gekoppelt. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (2. DiGAV-ÄndV) macht damit Ernst – und schiebt den DiGA-Markt von der Pauschalvergütung in Richtung Pay-for-Performance. Für Hersteller, Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten bedeutet das eine spürbare Verschiebung im System der digitalen Gesundheitsversorgung [1]. ## Was sich konkret geändert hat Kern der Neuregelung ist die sogenannte anwendungsbegleitende Erfolgsmessung, kurz AbEM. Sie schreibt vor, dass Hersteller dauerhaft gelisteter DiGA fortlaufend reale Nutzungsdaten erheben und an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden müssen. Gemessen wird dabei, wie intensiv die App genutzt wird, wie lange Nutzerinnen und Nutzer dabei bleiben und wie häufig sie abbrechen. Zusätzlich fließen Daten zur Wirksamkeit ein – also ob die App tatsächlich das leistet, was sie verspricht [2]. Konkret: Wer eine DiGA wenig nutzt oder kaum Therapiefortschritte erzielt, bringt dem Hersteller weniger Geld ein als bisher. Bis zu 20 Prozent des vereinbarten Erstattungsbetrags hängen an diesen Erfolgsdaten. Das BfArM wird die AbEM-Ergebnisse in einem öffentlichen Transparenzregister veröffentlichen – erstmals voraussichtlich nach der ersten Datenmeldepflicht im April 2027 [1]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat parallel dazu neue Gebührenordnungs-positionen für DiGA im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. Ab März 2026 können Ärztinnen und Ärzte die Beratung zu DiGA und die Verordnung gesondert abrechnen – ein Signal, das die Rolle von Apps auf Rezept im Praxisalltag weiter stärken soll [3]. ## Was das für Patientinnen und Patienten bedeutet Für Menschen, die eine DiGA nutzen oder nutzen möchten, ändert sich kurzfristig wenig am direkten Zugang. Der Weg bleibt gleich: Ärztin oder Arzt stellt ein DiGA-Rezept aus, die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig für einen dreimonatigen Zeitraum. Der Rezeptvorbehalt gilt weiterhin für alle DiGA im BfArM-Verzeichnis. Mittelfristig könnte die ergebnisorientierte Vergütung jedoch eine spürbare Qualitätswirkung entfalten. Apps, die Nutzerinnen und Nutzer nicht überzeugen oder kaum Verbesserungen zeigen, werden wirtschaftlich unattraktiv. Hersteller, die ihren medizinischen Wert nachweisen können, haben dagegen stabile Erlöse – was Investitionen in Produktqualität und Nutzbarkeit langfristig lohnenswert macht. Analysten sprechen von einer „Marktbereinigung": Schlechte Apps verschwinden, gute werden belohnt [1]. Stand Mai 2026 sind 61 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis gelistet, davon 50 dauerhaft und 11 vorläufig aufgenommen. Die dauerhaft gelisteten Apps unterliegen ab sofort der AbEM-Pflicht. Zu den bekannten Anwendungen, die bereits dauerhaft im Verzeichnis stehen, zählen unter anderem HelloBetter für psychische Erkrankungen, Kaia Health bei Rückenschmerzen sowie Kalmeda zur Tinnitus-Behandlung [2]. Für Hersteller kleinerer Apps bedeutet die Neuregelung erheblichen Mehraufwand. Die AbEM-Dokumentation erfordert Infrastruktur und Ressourcen, die früh-phasige Start-ups oft nicht haben. Wer mit geringem Budget und wenigen Nutzerinnen und Nutzern startet, könnte Schwierigkeiten haben, die Erfolgsmessung kosteneffizient umzusetzen. Branchenverbände hatten im Vorfeld gemahnt, die Regulierung nicht zu überfrachten – ohne Erfolg. ## Häufige Fragen **Was ist eine DiGA, und wie bekomme ich sie?** Eine DiGA – Digitale Gesundheitsanwendung – ist eine vom BfArM geprüfte und zugelassene App, die bei einer bestimmten Erkrankung unterstützen soll. Ärztinnen und Ärzte können DiGA auf Rezept verschreiben; die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für drei Monate vollständig. Alle zugelassenen Apps findest du im offiziellen DiGA-Verzeichnis auf diga.bfarm.de sowie im Überblick auf bestes.com. **Was bedeutet AbEM genau?** AbEM steht für anwendungsbegleitende Erfolgsmessung. Hersteller dauerhaft gelisteter DiGA müssen regelmäßig Daten zu Nutzung und Wirksamkeit ihrer App an das BfArM melden. Ab April 2027 werden diese Ergebnisse öffentlich zugänglich sein. Ziel ist mehr Transparenz darüber, welche Apps im Alltag tatsächlich wirken. **Kann meine Krankenkasse eine DiGA ablehnen?** Nein. Wenn eine DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet ist und ein Arzt oder eine Ärztin sie verordnet, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den Dreimonatszeitraum übernehmen. Die ergebnisorientierte Vergütung betrifft das Verhältnis zwischen Hersteller und Kassen – nicht den Zugang für Patientinnen und Patienten. Auf bestes.com findest du alle erstattungsfähigen DiGA und digitalen Gesundheitsanwendungen im Überblick. --- **Quellen:** [1] ad-hoc-news.de (2026). „DiGA-Markt 2026: Leistung entscheidet über Vergütung." https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/diga-markt-2026-leistung-entscheidet-ueber-verguetung/68641416 [2] Pharmazeutische Zeitung (2026). „Hersteller müssen Erfolg ihrer DiGA künftig belegen." https://www.pharmazeutische-zeitung.de/hersteller-muessen-erfolg-ihrer-diga-kuenftig-belegen-152588/ [3] KBV (2026). „Vergütung für neue DiGA im EBM geregelt." https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-26/verguetung-fuer-neue-diga-im-ebm-geregelt

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