Von Redaktion

Neues Alzheimer-Medikament Kisunla: Ab Juli 2026 zahlt die Krankenkasse – was Betroffene jetzt wissen müssen

Ab 1. Juli 2026 zahlt die GKV Kisunla-Behandlungen vollständig. Wer für das neue Alzheimer-Medikament Donanemab infrage kommt und was zu beachten ist.

Ab dem 1. Juli 2026 können Ärzte alle Leistungen rund um die Behandlung mit dem Alzheimer-Medikament Donanemab (Handelsname Kisunla) über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Juni 2026 bekanntgegeben. Damit wird ein neuer Behandlungsweg für Menschen mit früher Alzheimer-Erkrankung zugänglich – der erste, der direkt an einer Ursache der Krankheit ansetzt. Was steckt hinter dem Medikament, wer kommt infrage, und was ändert sich ab Juli?

Was ist Kisunla – und was macht es anders als bisherige Alzheimer-Mittel?

Kisunla enthält den Wirkstoff Donanemab, einen sogenannten monoklonalen Antikörper. Das Medikament wurde vom Pharmaunternehmen Eli Lilly entwickelt und ist seit November 2025 in Deutschland auf dem Markt. Es ist das zweite seiner Art in der EU – nach Lecanemab (Leqembi), das seit Frühjahr 2026 ebenfalls verschreibbar ist.

Der entscheidende Unterschied zu älteren Alzheimer-Präparaten: Kisunla greift direkt in den Krankheitsmechanismus ein. Es bindet an Amyloid-beta – ein Eiweiß, das sich bei Alzheimer zu schädlichen Plaques im Gehirn ansammelt. Durch die Bindung des Antikörpers werden die Immunzellen des Gehirns aktiviert, die diese Ablagerungen dann gezielt abbauen. Das Ziel: den geistigen Abbau verlangsamen, bevor zu viele Nervenzellen zerstört sind.

Bisherige Medikamente wie Donepezil oder Memantin können nur Symptome lindern. Kisunla ist das erste breit verschreibbare Mittel in Deutschland, das an einer der möglichen Hauptursachen ansetzt. Heilen kann es Alzheimer nicht – aber nach Studiendaten aus der TRAILBLAZER-ALZ-2-Studie, die im Fachjournal JAMA erschienen, verlangsamte es den kognitiven Abbau bei frühbetroffenen Patienten um rund 35 Prozent.

Wer kommt für die Behandlung infrage?

Kisunla ist ausdrücklich für das Frühstadium der Alzheimer-Erkrankung zugelassen – nicht für fortgeschrittene Demenz. Konkret bedeutet das: Patienten mit einer leichten kognitiven Beeinträchtigung (Gedächtnisbeschwerden ohne Alltagseinschränkung) oder mit einer beginnenden Alzheimer-Demenz können infrage kommen.

Weitere Voraussetzungen laut Zulassung:

  • Amyloid-Nachweis im Gehirn: Vor Behandlungsbeginn muss nachgewiesen sein, dass sich tatsächlich Amyloid-Plaques im Gehirn befinden. Dies geschieht über eine Lumbalpunktion (Nervenwasseruntersuchung) oder ein Amyloid-PET (Spezial-Bildgebung).
  • Gentest auf ApoE4: Wer das sogenannte Alzheimer-Risikogen ApoE4 in doppelter Kopie trägt, hat ein erhöhtes Risiko für schwere Nebenwirkungen und darf mit Kisunla nicht behandelt werden.
  • MRT-Fähigkeit: Regelmäßige MRT-Kontrollen sind Pflicht. Wer aus medizinischen Gründen keine MRT-Untersuchung machen kann, ist ausgeschlossen.
  • Keine bestimmten Vorerkrankungen: Bestehende Blutungen im Gehirn, unbehandelte Gerinnungsstörungen oder die Einnahme von Blutverdünnern schließen die Behandlung aus.

Experten schätzen, dass bundesweit rund 73.000 Menschen potenziell für eine Behandlung infrage kommen könnten – das entspricht etwa sechs Prozent der rund 1,2 Millionen Alzheimer-Erkrankten in Deutschland. Die Zahlen sind Schätzwerte; aufwändige Voruntersuchungen, Ausschlusskriterien und begrenzte Kapazitäten in spezialisierten Zentren dürften die tatsächliche Patientenzahl erheblich begrenzen.

So läuft die Behandlung ab

Kisunla wird als Infusion direkt in die Vene verabreicht – alle vier Wochen, für die Dauer von maximal 18 Monaten. Jede Sitzung dauert etwa eine Stunde, hinzu kommt eine Beobachtungszeit danach. Betroffene sollten für jeden Termin etwa einen halben Tag einplanen.

Besonderheit im Vergleich zu Lecanemab: Wenn nach Abschluss der Behandlung keine Amyloid-Ablagerungen mehr nachweisbar sind, kann die Therapie beendet werden. Das macht Kisunla zu einer zeitlich befristeten Behandlung – anders als manche andere Dauertherapien.

Die Behandlung darf nur von Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt werden. Diese müssen Erfahrung in der Alzheimer-Behandlung haben und zeitnah Zugang zu MRT-Geräten sicherstellen können – in der Regel in spezialisierten Gedächtnisambulaten oder Universitätskliniken.

Was zahlt die Krankenkasse – und was kostet Kisunla?

Gesetzlich Versicherte können Kisunla verschrieben bekommen. Seit dem 1. Juli 2026 sind auch alle diagnostischen und therapeutischen Begleit-leistungen extrabudgetär abrechnungsfähig, laut KBV-Beschluss: die Infusion selbst, die anschließende Beobachtung, MRT-Untersuchungen des Gehirns, die Lumbalpunktion, Laboruntersuchungen im Nervenwasser sowie der Gentest auf den ApoE4-Status.

Der Listenpreis für ein Jahr Behandlung liegt derzeit bei über 38.000 Euro. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im April 2026 entschieden, dass Kisunla im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard keinen belegten Zusatznutzen aufweise – eine Einschätzung, die Grundlage für Preisverhandlungen zwischen Hersteller Eli Lilly und den Krankenkassen ist. Diese Verhandlungen laufen noch. Auf die Verschreibbarkeit hat das Urteil keine Auswirkungen.

Welche Nebenwirkungen sind bekannt?

Die häufigste und bedeutsamste Nebenwirkung trägt den Fachbegriff ARIA – sichtbare Veränderungen im MRT, die als Hirnschwellungen (ARIA-E) oder kleine Blutungen (ARIA-H) auftreten können. In der TRAILBLAZER-ALZ-2-Studie traten ARIA bei rund 37 Prozent der Behandelten auf – in den meisten Fällen ohne spürbare Beschwerden. Wenn Symptome auftraten, äußerten sie sich als Kopfschmerzen, Schwindel, Verwirrtheit oder kurze Sehstörungen. Wer das ApoE4-Gen nicht in doppelter Kopie trägt – was Voraussetzung für die Behandlung ist – hat laut Studiendaten ein etwas niedrigeres ARIA-Risiko von rund 33 Prozent.

Aus diesem Grund sind die MRT-Kontrolltermine vor der fünften, siebten und 14. Infusion verpflichtend. Werden sie nicht eingehalten, muss die Therapie abgebrochen werden.

Häufige Fragen

Kann mein Hausarzt Kisunla verschreiben?

Nein. Die Indikationsstellung und Verschreibung sind ausschließlich Neurologen und verwandten Fachgruppen vorbehalten. Hausärzte können jedoch auf die Möglichkeit hinweisen und an eine Gedächtnisambulanz überweisen. Eine frühe Überweisung ist entscheidend – weil Kisunla nur im Frühstadium wirkt.

Wie finde ich eine Gedächtnisambulanz in meiner Nähe?

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet eine Suchfunktion nach Gedächtnisambulaten unter deutsche-alzheimer.de an. Universitätskliniken mit Neurologie-Abteilungen sind ebenfalls ein erster Anlaufpunkt. Eine frühzeitige Diagnose erhöht die Chancen, noch im behandlungsfähigen Stadium zu sein.

Wie unterscheidet sich Kisunla von Lecanemab (Leqembi)?

Beide Wirkstoffe sind monoklonale Antikörper gegen Amyloid-Plaques. Lecanemab wird alle zwei Wochen gegeben und ist als Dauertherapie ausgelegt. Kisunla wird monatlich infundiert und kann nach spätestens 18 Monaten beendet werden. Für Kisunla gibt es bislang keine Hinweise auf geschlechtsspezifische Wirksamkeitsunterschiede – im Gegensatz zu Lecanemab, wo Studiendaten Hinweise auf eine geringere Wirksamkeit bei Frauen zeigen.

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