Von Redaktion

Mammographie-Screening ab 45: Was die neue Verordnung für Frauen bedeutet

Seit März 2026 ist Brustkrebs-Früherkennung per Mammographie für Frauen ab 45 Jahren strahlenschutzrechtlich zulässig. Wann die GKV zahlt – und was jetzt gilt.

Frauen zwischen 45 und 49 Jahren könnten bald zu gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen auf Brustkrebs eingeladen werden – und damit fünf Jahre früher als bisher. Seit dem 5. März 2026 ist die Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des zuständigen Bundesministeriums in Kraft, die die Ausweitung des Mammographie-Screenings auf diese Altersgruppe strahlenschutzrechtlich für zulässig erklärt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berät seither und will im Oktober 2026 verbindlich entscheiden. Für rund drei Millionen Frauen in Deutschland könnte das bedeuten, dass sie künftig alle zwei Jahre per Post zur Mammographie eingeladen werden.

Was bisher galt – und warum die Altersgrenze 50 war

Seit 2002 haben alle gesetzlich versicherten Frauen zwischen 50 und 75 Jahren Anspruch auf das organisierte Mammographie-Screening – eine kostenfreie Röntgenuntersuchung der Brust, alle zwei Jahre, mit persönlicher Einladung. Das Programm gilt als eines der qualitativ hochwertigsten Screening-Programme in Europa: Jede Mammographie wird von zwei unabhängigen Radiologen befundet, bei abweichenden Befunden entscheidet ein dritter Arzt. Für Frauen unter 50 war das Programm bislang nicht zugänglich, weil eine Röntgenuntersuchung mit Strahlenbelastung verbunden ist. Für ein Screening ohne Beschwerden müssen strahlenschutzrechtlich Nutzen und Risiko sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Die untere Altersgrenze von 50 Jahren war bisher nicht in Stein gemeißelt. Der G-BA hatte bereits im März 2021 beschlossen, die damals geltenden Altersgrenzen von 50 bis 69 Jahren zu überprüfen – ausgelöst durch eine aktualisierte europäische Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission. Diese empfahl, auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersuchte die Studienlage und legte seinen Abschlussbericht im Juli 2022 vor. Die Schlussfolgerung: Der Nutzen überwiegt in der Gruppe der 45- bis 49-Jährigen auch aus strahlenschutzrechtlicher Sicht.

Was die neue Verordnung konkret bedeutet

Die geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist am 5. März 2026 in Kraft getreten. Damit ist strahlenschutzrechtlich anerkannt, dass das Nutzen-Schaden-Verhältnis einer Mammographie-Untersuchung auch für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren ausreichend positiv ist. Das ist eine notwendige rechtliche Voraussetzung, die aber noch nicht bedeutet, dass die Untersuchung sofort als GKV-Leistung verfügbar ist.

Der nächste Schritt liegt beim G-BA: Er muss – innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung – darüber entscheiden, ob und wie das Mammographie-Screening auf Frauen ab 45 Jahren ausgeweitet wird. Laut G-BA-Pressemitteilung vom 16. April 2026 plant der Ausschuss, diesen Beschluss bereits im Oktober 2026 zu fassen – deutlich früher als es die 18-Monats-Frist erfordern würde. Dr. med. Bernhard van Treeck, Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung, erklärte dazu: Die Voraussetzungen für einen Beschluss seien sehr gut, da man auf bereits vorliegende Datenauswertungen aufsetzen könne.

Brustkrebs bei Frauen unter 50: Warum das Thema wichtig ist

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Pro Jahr erkranken hierzulande rund 75.000 Frauen neu daran, wie das Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut dokumentiert. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei etwa 64 Jahren – aber rund eine von sechs betroffenen Frauen ist bei der Diagnose jünger als 50 Jahre. Gerade in dieser Gruppe kann Brustkrebs zunächst schwerer zu tasten sein, weil das Brustdrüsengewebe bei jüngeren Frauen dichter ist. Regelmäßige Mammographien können Tumoren erkennen, bevor sie tastbar sind – und damit die Heilungschancen deutlich verbessern.

Allerdings ist auch Brustkrebsfrüherkennung kein Allheilmittel: Mammographien können sowohl Tumore übersehen als auch Befunde liefern, die sich im Nachhinein als gutartig herausstellen – mit der Belastung einer unnötigen Biopsie oder weiterer Untersuchungen. Genau deshalb erhalten alle eingeladenen Frauen eine ausführliche Versicherteninformation, die beim Abwägen persönlicher Vor- und Nachteile helfen soll. Diese Broschüre wird das IQWiG im Auftrag des G-BA überarbeiten, um sie auch auf die Situation jüngerer Frauen zuzuschneiden.

Was bedeutet das für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren jetzt?

Solange der G-BA keinen Beschluss gefasst hat, gibt es noch keinen gesetzlichen Anspruch auf das kostenfreie Screening-Programm für Frauen unter 50. Eine anlasslose Mammographie – also ohne Tastbefund oder familiäres Risiko – wird für diese Altersgruppe von den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht erstattet. Wer eine solche Untersuchung wünscht, müsste die Kosten privat tragen oder einen Arzt aufsuchen, der bei einem konkreten Befund eine Überweisung ausstellt.

Das ändert sich voraussichtlich nach dem G-BA-Beschluss im Oktober 2026. Danach sind allerdings noch weitere Schritte nötig: Die bundesweiten Mammographie-Screening-Einheiten müssen ihre Einladungssysteme auf die neue Zielgruppe umstellen, und die überarbeitete Versicherteninformation muss vorliegen. Realistisch ist, dass Frauen zwischen 45 und 49 Jahren frühestens im Laufe des Jahres 2027 ihre ersten Einladungsschreiben erhalten.

Wer jetzt schon aktiv werden möchte, kann sich bei der eigenen Gynäkologin oder dem eigenen Gynäkologen beraten lassen, ob individuell eine frühere Untersuchung sinnvoll erscheint. Besonders bei familiärer Vorbelastung – also Mutter, Schwester oder Tochter mit Brustkrebs – gibt es Früherkennungsangebote außerhalb des Screenings. Digitale Gesundheitsangebote wie Ada Health oder DoctorBox können dabei helfen, Symptome einzuordnen und Vorsorgedokumente zu verwalten. Einen Überblick über alle digitalen Gesundheitsangebote zu Früherkennung und Vorsorge bietet bestes.com.

Häufige Fragen zur Mammographie ab 45 Jahren

Kann ich jetzt schon als 45-jährige Frau zur Mammographie?

Das organisierte kostenfreie Screening-Programm steht Ihnen noch nicht offen. Sie können eine Mammographie auf eigene Kosten oder auf ärztliches Anraten bei einem konkreten Befund erhalten. Den kostenfreien GKV-Anspruch gibt es voraussichtlich frühestens ab 2027, nachdem der G-BA im Oktober 2026 entschieden hat.

Wie ist der Unterschied zum bisherigen Mammographie-Screening?

Das bestehende Programm für Frauen von 50 bis 75 Jahren bleibt unverändert. Die Ausweitung auf 45- bis 49-Jährige käme als neue Gruppe hinzu – mit denselben hohen Qualitätsstandards: Doppelbefundung durch zwei Radiologen, persönliche Einladung alle zwei Jahre.

Was wenn meine Mutter Brustkrebs hatte?

Bei familiärer Vorbelastung empfiehlt sich ein Gespräch mit der Gynäkologin. In bestimmten Fällen kann eine Überweisung ins Früherkennungsprogramm für erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs erfolgen – unabhängig vom Alter und separat vom regulären Screening-Programm.

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