Von Redaktion

Krankschreibung ab Tag 1 und kein Telefon-Attest mehr: Was plant die Bundesregierung?

AU ab Tag 1, Telefon-Attest abgeschafft: Was die Koalitionspläne für Krankmeldungen bedeuten – und was Beschäftigte jetzt wissen müssen.

Die schwarz-rote Bundesregierung will die Regeln für Krankschreibungen grundlegend ändern. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat beschlossen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung abzuverlangen – und die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abzuschaffen. Das Gesetz soll bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden. Millionen von Beschäftigten in Deutschland sind von den Plänen direkt betroffen.

Was sich ändern soll

Aktuell gilt: Wer krank ist, muss erst ab dem vierten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat im Arbeits- oder Tarifvertrag keine strengere Regelung vereinbart. Die Koalition will diese Schwelle auf den ersten Tag verschieben. Das bedeutet: Schon wenn man sich morgen krank meldet, braucht man ein Attest vom Arzt oder von der Ärztin.

Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung wegfallen, die seit der COVID-Pandemie dauerhaft eingeführt wurde. Seitdem konnten Hausärztinnen und Hausärzte eine AU ausstellen, ohne die Patientin oder den Patienten persönlich zu sehen – ein Gespräch am Telefon reichte aus. Das Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU) begründet die geplante Abschaffung mit „exorbitant gestiegenen Krankenständen" und sieht die Telefon-AU als einen wesentlichen Treiber dieser Entwicklung.

Hinzu kommt eine härtere Strafvorschrift: Die unrichtige Ausstellung einer AU soll künftig strenger geahndet werden – Paragraf 278 des Strafgesetzbuchs soll entsprechend verschärft werden. Ärztinnen und Ärzte, die AU-Scheine ohne ausreichende Prüfung ausstellen, würden damit ein höheres strafrechtliches Risiko tragen.

Warum die Pläne so umstritten sind

Die Kritik an dem Vorhaben ist laut und kommt aus verschiedenen Richtungen.

Hausärztinnen und Hausärzte befürchten, dass ihre Praxen wieder mit kranken, oft ansteckenden Patienten gefüllt werden, die sich sonst von zu Hause hätten krankschreiben lassen. Die Konsequenz: mehr Patienten im Wartezimmer, mehr Ansteckungsrisiko, mehr Druck auf ohnehin ausgelastete Praxen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert laut Ärzteblatt die Koalitionspläne scharf: Die Telefon-AU habe sich bewährt und entlaste Praxen erheblich.

Die Grünen im Bundestag warnen, die Abschaffung der Telefon-AU werde Praxen mit infektiösen Patienten füllen und Erkrankte unter Druck setzen, krank zur Arbeit zu kommen statt zum Arzt zu gehen – ein Phänomen, das Forschende als „Präsentismus" bezeichnen. Gewerkschaften befürchten, dass Beschäftigte, besonders in körperlich anspruchsvollen Berufen, zögern werden, sich krankschreiben zu lassen, wenn das schon ab dem ersten Tag einen Arztbesuch erfordert.

Gesundheitsökonominnen und -ökonomen weisen darauf hin, dass der Anstieg der Krankenstände in Deutschland primär auf psychische Erkrankungen, Atemwegsinfekte und Muskel-Skelett-Beschwerden zurückzuführen ist – Ursachen, die durch eine striktere AU-Pflicht nicht verschwinden. Das Gegenteil könnte eintreten: Wer krank zur Arbeit erscheint, überträgt Erkältungen und Grippe auf Kolleginnen und Kollegen und verlängert dabei seine eigene Erkrankung.

Was bedeutet das für Beschäftigte konkret?

Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag zu einer Arztpraxis. Das klingt trivial – ist aber für viele Menschen mit erheblichem Aufwand verbunden: lange Wartezeiten beim Hausarzt, Fahrtkosten, körperliche Anstrengung trotz Erkrankung, und Wartezeiten im Wartezimmer, wo man wiederum andere anstecken kann.

Eine praktische Alternative bieten digitale Arztpraxen: Telemedizin-Dienste ermöglichen eine Konsultation mit approbierten Ärztinnen und Ärzten per Video – in vielen Fällen innerhalb weniger Minuten, ohne Fahrtweg und ohne Wartezimmer. Videosprechstunden stellen einen echten Arzt-Patienten-Kontakt dar und würden den Anforderungen eines persönlichen Gesprächs voraussichtlich genügen. Ob die neue Gesetzeslage Videokonsultationen für die AU-Ausstellung ausdrücklich zulässt, ist noch nicht abschließend geregelt – dieser Punkt wird im Bundestag zu klären sein. Auf bestes.com findest du zugelassene Telemedizin-Anbieter, die Online-Konsultationen anbieten.

Für gesetzlich Versicherte gilt: Die AU muss weiterhin von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt ausgestellt und elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Der eAU-Prozess, der seit 2023 verpflichtend ist, ändert sich durch die Neuregelung inhaltlich nicht – nur der Zeitpunkt der Pflicht wird vorgezogen.

Der Blick auf die Zahlen: Wie hoch ist der Krankenstand wirklich?

Die Begründung der Bundesregierung stützt sich auf steigende Fehltage. Tatsächlich lagen die Krankenstände in Deutschland zuletzt auf historisch hohem Niveau: Laut BKK Dachverband und Techniker Krankenkasse entfielen rund sieben Prozent aller Arbeitstage auf Krankmeldungen – ein Wert, der nach der Pandemie nicht zurückgegangen ist. Den größten Anteil haben Atemwegserkrankungen und psychische Erkrankungen.

Allerdings ist Deutschland im europäischen Vergleich kein Ausreißer. Länder mit bereits strikteren AU-Regelungen, etwa die Schweiz oder Österreich, haben nicht automatisch niedrigere Krankenstände. Forschende weisen auf den Präsentismus hin: Wer krank zur Arbeit geht, ist weniger produktiv, erholt sich langsamer und belastet das Gesundheitssystem langfristig stärker – die betriebswirtschaftliche Bilanz ist oft schlechter als bei einer rechtzeitigen Krankmeldung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Regel?

Das Gesetz soll laut Koalitionsplan bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wurde noch nicht festgelegt. Bis zur Verabschiedung gilt die bisherige Regelung: AU erst ab dem vierten Krankheitstag, sofern im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart.

Kann ich mich weiterhin per Video-Arzt krankschreiben lassen?

Videosprechstunden mit approbierten Ärztinnen und Ärzten sind ein echter Arzt-Patienten-Kontakt und werden voraussichtlich auch weiterhin für AU-Ausstellungen zulässig sein. Die finale Regelung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Was, wenn in meiner Region kein Hausarzt verfügbar ist?

Das ist einer der offenen Punkte der Koalitionspläne. Bei Ärztemangel – der besonders in ländlichen Regionen ein reales Problem ist – ist ein Arztbesuch ab Tag eins kaum für alle umsetzbar. Telemedizin-Angebote könnten hier die Lücke schließen, sofern das neue Gesetz deren Nutzung für AU-Ausstellungen ausdrücklich vorsieht.

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