Von Redaktion

GKV-Reform: Was Versicherte jetzt wirklich erwartet

Bundestag stimmt am 10. Juli über das GKV-Spargesetz ab. Letzte Änderungen: niedrigerer Ehepartner-Beitrag, Zuckersteuer-Kopplung.

Am Freitag, dem 10. Juli 2026, stimmt der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab – ein Sparpaket, das die gesetzliche Krankenversicherung für rund 74 Millionen Versicherte grundlegend verändern soll. Wenige Tage vor der Abstimmung sind wichtige Details nachverhandelt worden. Laut einem Bericht des Deutschen Ärzteblattes vom 6. Juli 2026 gehen aus Änderungsanträgen von Union und SPD neue Zugeständnisse des Bundes hervor – finanziert durch eine geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke.

Warum die GKV überhaupt spart

Die gesetzliche Krankenversicherung steckt in einer strukturellen Finanzklemme. Ausgaben steigen schneller als Einnahmen, und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat das Defizit für das Jahr 2027 zuletzt auf rund 18,8 Milliarden Euro beziffert. Ziel des Gesetzes ist es, diesen Fehlbetrag durch eine Kombination aus Ausgabenbremsen und Beitragsanpassungen zu schließen – bevor Kassen automatisch an der Beitragsschraube drehen müssen.

Ursprünglich sah der Kabinettsentwurf vor, dass der Bund seinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung um zwei Milliarden Euro senkt. Das löste massive Kritik aus: Ärztevertreter, Krankenkassen, Sozialverbände und Oppositionsparteien warnten vor einer übermäßigen Belastung der Versicherten. Bundesgesundheitsministerin Warken räumte ein: „Es ist eine Zumutung, die Situation lässt mir aber keine andere Wahl."

Was die Änderungsanträge konkret verändern

Die Koalition hat in letzter Minute nachgebessert. Laut den Änderungsanträgen, die das Deutsche Ärzteblatt am 6. Juli 2026 auswertete, soll die geplante Absenkung des Bundeszuschusses nicht voll durchgezogen werden. Im Jahr 2027 würde der Bund nur noch 1,35 Milliarden Euro statt zwei Milliarden aus der GKV zurückziehen. Ab 2028 sollen es 1,55 Milliarden Euro sein. Möglich macht das eine geplante Steuer auf zuckergesüßte Getränke: Die Koalition geht davon aus, dass diese Lenkungssteuer 2027 rund 650 Millionen Euro einbringt und ab 2028 – wenn Hersteller ihre Rezepturen angepasst haben – auf 450 Millionen Euro sinkt.

Einen gesetzlichen Entwurf zur Zuckersteuer gibt es bislang nicht. Die Einplanung der Einnahmen deutet laut Ärzteblatt aber darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium noch 2026 einen Entwurf vorlegen will. Der Bundeszuschuss würde damit 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen – statt der bisher geltenden 14,5 Milliarden Euro. Unterm Strich verliert die GKV auch nach der Korrektur rund 600 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr.

Verbessert wurde auch die Bundesbeteiligung an den Kosten für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger. Statt der ursprünglich geplanten 250 Millionen Euro sollen es ab 2027 rund eine Milliarde Euro sein – und schrittweise bis 2031 auf 2,75 Milliarden steigen. Der GKV-Spitzenverband hatte zuletzt 12,5 Milliarden Euro als tatsächliche Kosten beziffert, sodass ein erheblicher Finanzierungsanteil weiterhin bei den Beitragszahlern verbleibt.

Was sich für Versicherte ändert – im Überblick

Für die meisten GKV-Mitglieder sind es vor allem drei Punkte, die sich im Alltag bemerkbar machen könnten:

Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern: Wer seinen Ehe- oder Lebenspartner bisher beitragsfrei in der GKV mitversichert hat, muss ab 2028 einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Im Kabinettsentwurf waren noch 3,5 Prozent geplant. Ausgenommen bleiben Versicherte mit Kindern bis einschließlich elf Jahren – die ursprüngliche Grenze lag bei sechs Jahren. Damit werden Familien mit schulpflichtigen Kindern deutlich besser gestellt als zunächst vorgesehen.

Medikamente: Auf Zuzahlungen für Arzneimittel kommen höhere Beträge zu. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass die Pharmaindustrie einen konstanten Abschlag von 15,5 Prozent gewähren muss – statt eines dynamischen Abschlags, der sich an Umsätzen hätte orientieren sollen.

Ambulante Versorgung: Arztpraxen, Kliniken und Psychotherapeuten sollen Vergütungssteigerungen nur noch begrenzt durchsetzen können. Wie stark das die Terminverfügbarkeit in der Praxis beeinflusst, lässt sich jetzt noch nicht abschätzen. Digitale Arzt-Alternativen wie Telemedizin-Plattformen und Symptom-Apps können für Patientinnen und Patienten eine ergänzende Option darstellen, wenn Wartezeiten lang werden.

Wie es jetzt weitergeht

Vor der Abstimmung am Freitag muss das Gesetz noch einmal durch den Gesundheitsausschuss des Bundestags. Eine geplante Sondersitzung am Dienstagabend wurde abgesagt; die Ausschusssitzung findet regulär am Mittwochmorgen statt, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Danach ist für Freitagnachmittag auch eine abschließende Befassung im Bundesrat vorgesehen – der Bundesrat tritt damit zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen.

Das Bundesgesundheitsministerium mahnt zur Eile. In einem Brief an die Länder schreibt das BMG, die Maßnahmen müssten so früh wie möglich in Kraft treten, damit die Finanzwirkungen tatsächlich für das Jahr 2027 einkalkuliert werden könnten. Je später das Gesetz in Kraft trete, desto länger gälten die alten Vergütungsregeln und desto geringer wäre das Einsparvolumen.

Der GKV-Spitzenverband warnt derweil davor, das Paket auf den letzten Metern weiter aufzuweichen. Verbandschef Oliver Blatt erklärte laut Neuer Osnabrücker Zeitung: „Das wäre genau der falsche Weg, denn dann wird es am Ende doch wieder für alle teurer." Für Versicherte bedeutet das: Mit einer stabilen Beitragslage ist bis auf Weiteres nicht zu rechnen. Auch wenn das Gesetz jetzt in der Endfassung milder ausfällt als geplant, bleibt die strukturelle Finanzierungslücke der GKV ein Dauerthema der kommenden Jahre.

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