Von Redaktion

Doctolib Kostenfalle 2026: Jeder dritte Kassentermin führt zur Selbstzahlung

VZBV Marktcheck: 41 % der Doctolib-Termine trotz GKV-Filter kostenpflichtig. LG Berlin: Praxis irreführend. GeDIG soll Regeln schaffen.

Wer bei Doctolib gezielt nach einem Kassenarzttermin sucht, landet häufig trotzdem bei kostenpflichtigen Angeboten. Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt: Mehr als jeder dritte Termin auf der Plattform führte trotz aktiviertem Kassenfilter zu einer Selbstzahlung. Das Ergebnis wirft grundsätzliche Fragen darüber auf, wie transparent digitale Terminbuchungsportale für gesetzlich Versicherte wirklich sind – und welche Regeln der Gesetzgeber braucht.

Was der Marktcheck zeigt

Für den Marktcheck prüfte der VZBV insgesamt 349 Terminangebote aus 37 Haut- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg. Der Filter war dabei jeweils auf Kassenpatienten und verfügbare Termine innerhalb von 14 Tagen gesetzt. Trotzdem erforderten 144 der geprüften Angebote eine Selbstzahlung – das entspricht 41 Prozent. Besonders deutlich war das Missverhältnis in der Dermatologie: Von 49 als Kassenleistung angezeigten Terminen wurden 28 (mehr als die Hälfte) tatsächlich nur als Selbstzahlertermine angeboten, laut Angaben des VZBV vom 8. Juli 2026.

Ein weiteres Problem: In 20 der 37 Praxen fanden sich Hinweise auf ein mögliches Ausfallhonorar. Das bedeutet, Patientinnen und Patienten könnten zur Kasse gebeten werden, wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen – selbst wenn sie eigentlich nur einen Kassentermin gesucht hatten. Noch gravierender: Ob eine Selbstzahlung anfällt, wurde in mehreren Fällen erst spät im Buchungsvorgang deutlich – nachdem Praxis und Termin bereits ausgewählt waren.

Gericht nennt Praxis irreführend – doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Problem ist nicht neu. Im Januar 2026 entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des VZBV, dass Doctolibs Praxis, Kassenpatienten trotz Filter kostenpflichtige Termine anzuzeigen, rechtlich irreführend ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig: Doctolib hat Berufung eingelegt. Gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) teilte das Unternehmen mit, bereits seit mehreren Monaten aktiv an einer Lösung zu arbeiten. Die strukturellen Änderungen sollen schrittweise eingeführt werden – „solche Prozesse sind komplex und berühren direkt die Rechte der Patientinnen, Patienten und der Ärztinnen, Ärzte", erklärte ein Unternehmenssprecher.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), sieht das Ergebnis des Marktchecks als klaren Handlungsauftrag: „Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Terminen und Behandlungen muss gewährleistet sein." Der VZBV fordert außerdem, dass Privat- und Selbstzahlertermine eindeutig gekennzeichnet werden – und gesetzlich Versicherten nur auf ausdrücklichen Wunsch angezeigt werden dürfen.

GeDIG soll verbindliche Regeln schaffen

Der VZBV sieht vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium auch verbindliche Anforderungen für digitale Terminbuchungsportale festlegen. Kernforderung: Termine sollen ausschließlich nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit vergeben werden, ohne bestimmte Patientengruppen – etwa gesetzlich Versicherte – strukturell zu benachteiligen. Das GeDIG befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren; der Referentenentwurf wurde im Mai 2026 veröffentlicht.

Für Patientinnen und Patienten ist die aktuelle Situation unbefriedigend: Die Nutzerzahlen von Terminbuchungsportalen wie Doctolib oder Jameda sind seit Jahren stark gestiegen – der VZBV und frühere Untersuchungen von Doctolib und Jameda zeigen jedoch schon seit 2023, dass Transparenz und Gleichbehandlung nicht automatisch mitgewachsen sind. Doctolib allein zählt in Deutschland inzwischen mehrere Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Das macht irreführende Filtersysteme zu einem Problem, das weit über den Einzelfall hinausgeht. Der Patientenbeauftragte Schwartze betonte deshalb, dass verbindliche Plattformpflichten kein Nice-to-have seien, sondern eine Grundvoraussetzung für fairen Zugang zur ambulanten Versorgung.

Was Kassenpatienten jetzt tun können

Bis verbindliche Regeln gelten, hilft vor allem Aufmerksamkeit beim Buchen. Wer einen Kassenarzttermin über ein Portal sucht, sollte den Buchungsvorgang komplett durchlesen – nicht nur den ersten Schritt. Hinweise wie „Privatleistung", „IGeL", „Selbstzahler" oder „Ausfallhonorar" können weit hinten im Prozess erscheinen. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf in der Praxis, bevor der Termin bestätigt wird.

Wer Hausarzt oder Facharzt digital sucht oder eine Zweitmeinung braucht, findet auf bestes.com geprüfte Telemedizin-Anbieter und Gesundheits-Apps, die transparent kommunizieren, welche Leistungen für GKV-Versicherte ohne Selbstzahlung verfügbar sind. Besonders für Routinefälle wie Rezeptverlängerungen, Folgebesprechungen oder erste Einschätzungen bei bekannten Beschwerden sind telemedizinische Angebote wie Kry oder TeleClinic eine sinnvolle Alternative – ohne Überraschungen beim Buchungsprozess.

Häufige Fragen zur Arzttermin-Buchung online

Warum sehe ich bei Doctolib Termine, die ich nicht als Kassenpatient buchen kann?

Laut VZBV Marktcheck (Juli 2026) zeigt Doctolib trotz aktiviertem Kassenfilter kostenpflichtige Selbstzahlertermine an – in mehr als 40 Prozent der geprüften Fälle. Das Landgericht Berlin hat diese Praxis als irreführend eingestuft; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat. Bereits in einem früheren Marktcheck hatten VZBV und Verbraucherzentrale ähnliche Probleme bei Doctolib und dem Mitbewerber Jameda festgestellt.

Was bedeutet Ausfallhonorar bei Arztportalen?

Ein Ausfallhonorar ist eine Gebühr, die eine Praxis verlangen kann, wenn ein Termin nicht wahrgenommen oder zu kurzfristig abgesagt wird. Der VZBV fand Hinweise darauf in 20 von 37 geprüften Praxen auf Doctolib. Ob ein Ausfallhonorar rechtlich durchsetzbar ist, hängt von der konkreten Formulierung und dem Zeitpunkt der Information ab.

Welche Regeln soll das GeDIG für Terminportale einführen?

Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll nach den Forderungen von VZBV und Patientenbeauftragtem verbindlich regeln, dass Kassentermine klar von Selbstzahlerterminen getrennt werden, Versicherte nicht benachteiligt werden und Privattermine nur auf expliziten Wunsch angezeigt werden. Das Gesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren (Stand: Juli 2026).

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