DiGA-Bericht 2026: 672.000 Apps auf Rezept – und der Streit ums Geld
GKV-Spitzenverband: 672.000 Freischaltcodes +64%, 234 Mio. EUR Ausgaben 2024. Ab 2026 müssen DiGA-Hersteller Erfolg messbar nachweisen.
Mehr als 670.000 Mal wurde im Jahr 2024 eine App auf Rezept verschrieben – oder genauer: ein Freischaltcode für eine Digitale Gesundheitsanwendung ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg von 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf rund 234 Millionen Euro. Das zeigt der fünfte DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes, der im April 2026 veröffentlicht wurde. Die Zahlen belegen: Digitale Gesundheitsanwendungen sind in der Regelversorgung angekommen. Ob sie halten, was sie versprechen, ist eine andere Frage.
Was eine DiGA ist – und warum sie anders funktioniert als andere Apps
Eine Digitale Gesundheitsanwendung, kurz DiGA, ist kein Wellness-Tool. Sie gilt als zertifiziertes Medizinprodukt und muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein, bevor sie zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden darf. Das Verfahren wurde 2020 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz eingeführt – Deutschland war damit weltweit eines der ersten Länder, das solche Apps systematisch in die Erstattung aufnahm.
Zum Stichtag des aktuellen Berichts waren laut GKV-Spitzenverband 57 DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet. 33 davon hatten die dauerhafte Aufnahme erreicht und damit den Nachweis positiver Versorgungseffekte erbracht. 24 Anwendungen befanden sich noch in der vorläufigen Phase: Sie dürfen bereits verschrieben werden, müssen den Nutzennachweis aber noch liefern. Seit Beginn der Verordnungsfähigkeit im Oktober 2020 haben die gesetzlichen Kassen insgesamt rund 400 Millionen Euro für DiGA ausgegeben, wie der Spitzenverband mitteilt.
Psychische Erkrankungen dominieren die Verordnungen
Wer eine DiGA verschrieben bekommt, leidet in vielen Fällen unter einer psychischen Erkrankung. Anwendungen gegen Depressionen, Angststörungen oder Schlafprobleme machen nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes einen erheblichen Anteil sowohl an den gelisteten Apps als auch an den tatsächlichen Verordnungen aus. Das ist kein Zufall: Der psychische Versorgungsbedarf in Deutschland ist hoch, Wartezeiten auf einen Therapieplatz dauern oft Monate. Apps wie die der Psyche-DiGA können in dieser Lücke einen ersten Zugang bieten.
Neben psychischen Erkrankungen gehören Erkrankungen des Bewegungsapparats und chronische Schmerzerkrankungen zu den häufigen Indikationen. Für Patientinnen und Patienten in Deutschland bietet die Bestes-Datenbank eine Übersicht über digitale Gesundheitsangebote für Verbraucher, von DiGA bis zu zertifizierten Gesundheits-Apps auf bestes.com.
GKV-Kritik: Hohe Preise, lückenhafte Evidenz
Trotz der wachsenden Nutzungszahlen fällt das Urteil des GKV-Spitzenverbandes nicht uneingeschränkt positiv aus. Im Zentrum der Kritik steht die Preisgestaltung im ersten Jahr nach Markteintritt: Hersteller können den Preis in dieser Phase frei festlegen, unabhängig davon, ob ihr Produkt einen nachgewiesenen Nutzen hat. Der Kassenverband spricht von „systematisch überhöhten" Preisen in dieser Phase.
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis formuliert es deutlich: „Apps auf Rezept bleiben insgesamt immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dies führt zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patienten. Ein klar frühzeitig nachgewiesener Patientennutzen ist und bleibt der Schlüssel für den Erfolg von Digitalen Gesundheitsanwendungen." Zudem weist der GKV-Spitzenverband darauf hin, dass 16 DiGA seit Einführung des Verfahrens wieder aus dem Verzeichnis entfernt wurden, weil der Nutzennachweis nicht erbracht werden konnte.
Die Industrie sieht das erwartungsgemäß anders. Pharma Deutschland erklärte, der Bericht bestätige den wachsenden Mehrwert von DiGA. Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann kritisierte dabei einen Doppelstandard: DiGA würden „mit immer neuen Vorgaben, Nachweisen und Bürokratie belastet", während Krankenkassen ihre eigenen digitalen Gesundheitsangebote nicht denselben Evidenzmaßstäben unterwerfen müssten.
Ab 2026: Erfolg muss messbar sein
Mit dem BStabG (Beitragssatzstabilisierungsgesetz) hat der Gesetzgeber die Weichen neu gestellt: Ab 2026 gilt nach §134 SGB V eine erfolgsabhängige Vergütung. Mindestens 20 Prozent des Vergütungsbetrags müssen an messbare Versorgungserfolge geknüpft sein. Dafür wurde eine sogenannte anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) eingeführt.
Konkret bedeutet das: Hersteller dauerhaft gelisteter DiGA sind seit dem 1. Juli 2026 verpflichtet, Daten zur Nutzungshäufigkeit, Qualität und Patientenzufriedenheit zu erfassen. Die ersten Meldungen an das BfArM sind für den 15. April 2027 vorgesehen. Das BfArM veröffentlicht die Ergebnisse, sobald ein Hersteller für mindestens 200 Nutzende vollständige Daten für ein Kalenderquartal geliefert hat. Für DiGA-Hersteller ist das eine erhebliche Neuerung: Sie müssen nicht mehr nur vor der Listung Belege liefern, sondern den Nutzen ihrer App laufend nachweisen.
Was Patienten jetzt wissen müssen
Wer eine DiGA nutzen möchte, braucht grundsätzlich eine Verordnung vom Arzt oder eine Genehmigung der Krankenkasse. Manche Kassen bieten mittlerweile ein vereinfachtes Direktantragsverfahren an. Den zugehörigen Freischaltcode gibt die Kasse aus – damit kann die App für 90 Tage genutzt werden, bei einigen DiGA bis zu zwölf Monate.
Wer herausfinden möchte, welche DiGA für seine Erkrankung gelistet ist, kann das öffentliche Verzeichnis des BfArM unter diga.bfarm.de einsehen. Dort sind alle zugelassenen Anwendungen mit Indikation, Preisen und Versorgungseffekten aufgeführt. Wichtig: Nicht jede Gesundheits-App im App Store ist eine DiGA. Das DiGA-Siegel des BfArM ist das entscheidende Merkmal für Erstattungsfähigkeit und geprüfte Qualität. Ohne dieses Siegel übernimmt die gesetzliche Kasse in der Regel keine Kosten.
Für Betroffene, die eine digitale Unterstützung bei psychischen Erkrankungen, Schmerz oder chronischen Erkrankungen suchen, lohnt sich das Gespräch mit dem Hausarzt. Viele Anwendungen können begleitend zur klassischen Therapie eingesetzt werden und bieten niedrigschwelligen Zugang zu strukturierten Übungen, Psychoedukation oder Therapiemodulen – auch dort, wo ein Therapieplatz noch fehlt.