Von Redaktion

Ab Juli 2026: Arzt per Video direkt in der Apotheke – so funktioniert assistierte Telemedizin

Ab 1. Juli 2026 bieten Apotheken Videosprechstunden mit Ärzten an – auf Kosten der GKV. Was das bedeutet und wer profitiert.

Wer krank ist und keinen Arzttermin bekommt, kennt das Dilemma: Die Notaufnahme ist überfüllt, der Hausarzt hat erst in einer Woche Zeit, und die Beschwerden dulden keinen Aufschub. Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine neue Option: Videosprechstunde direkt in der Apotheke. Das nennt sich assistierte Telemedizin – und sie wird ab jetzt bundesweit über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. [1]

Was ist assistierte Telemedizin?

Das Prinzip ist einfach: Die Apotheke stellt den Kontakt zu einem Arzt her. Du gehst in deine Apotheke, das Fachpersonal prüft anhand eines standardisierten Fragebogens, ob eine Videosprechstunde der richtige Versorgungsweg für dich ist – derselbe Fragebogen, den auch die Kassenärztliche Notrufnummer 116 117 nutzt. Dann wird ein Arzt zugeschaltet, und die Konsultation findet per Video statt. [1]

Wichtig: Die Apotheke übernimmt dabei keine ärztliche Aufgabe. Sie assistiert – technisch und organisatorisch. Die medizinische Verantwortung bleibt vollständig beim Arzt. Dieser kann im Anschluss ein E-Rezept ausstellen, das du direkt in derselben Apotheke einlösen kannst. Der gesamte Weg von Symptom bis Medikament wird damit vollständig digital – ohne einen weiteren Arztbesuch. [2]

Warum startet das jetzt – der Hintergrund

Die rechtliche Grundlage steht seit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (DigiG): Gesetzlich Versicherte haben danach einen Anspruch auf assistierte Telemedizin in Apotheken. Was fehlte, war eine Einigung auf die Vergütung. Diese wurde Anfang 2026 in einem Schiedsverfahren festgelegt. [2]

Das Ergebnis: Apotheken erhalten 30 Euro pro Begleitung einer Videosprechstunde – eine umsatzsteuerfreie Pauschale, die direkt von den Krankenkassen übernommen wird. Für dich als Versicherter entstehen keine Zusatzkosten. Die Vergütung sinkt ab Juli 2027 auf 25,50 Euro und ab Juli 2029 auf 21,50 Euro. [1] [2]

Abrechnungstechnisch läuft das zunächst per Sonderbeleg mit einer Sonder-PZN (19816313). Spätestens ab März 2027 soll auch die elektronische Abrechnung möglich sein. [4]

Was das für die Gesundheitsversorgung bedeutet

Apotheken sind in Deutschland flächendeckend vorhanden – in ländlichen Regionen oft präsenter als Arztpraxen. Gleichzeitig haben sie lange Öffnungszeiten und sind für viele Menschen der erste Anlaufpunkt bei Beschwerden. Als Brücke zur ärztlichen Versorgung können sie helfen, Wartezeiten zu überbrücken und Notaufnahmen zu entlasten. [2]

Parallel dazu hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die bisherigen Mengenbeschränkungen für Videosprechstunden abgeschafft: Seit 2025 gibt es keine gesetzliche Obergrenze mehr, wie viele Patientenkontakte per Video stattfinden dürfen. Mehr Flexibilität für Praxen bedeutet mehr Erreichbarkeit für Patienten. [3]

Innerhalb der Ärzteschaft wird das neue Angebot unterschiedlich bewertet. Kritiker befürchten eine weitere Fragmentierung der ambulanten Versorgung und eine Verlagerung patientennaher Leistungen aus den Praxen. Befürworter betonen den Vorteil: geringerer Druck auf Notaufnahmen und besserer Zugang zur Versorgung in unterversorgten Gebieten. [2]

FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick

Welche Apotheken bieten assistierte Telemedizin an?

Ab 1. Juli 2026 dürfen grundsätzlich alle Apotheken diesen Service anbieten. Ob und wann deine Apotheke startet, hängt von der technischen Ausstattung ab. Experten gehen davon aus, dass sich das Angebot zunächst schrittweise durchsetzen wird. [1]

Zahlt meine Krankenkasse die Videosprechstunde?

Ja. Als gesetzlich Versicherter entstehen dir keine Kosten. Die Krankenkasse übernimmt die 30-Euro-Pauschale für die Apotheke direkt. [2]

Kann der Arzt dabei ein Rezept ausstellen?

Ja. Der Arzt kann ein E-Rezept ausstellen, das du direkt in derselben Apotheke einlösen kannst – ohne zweiten Weg. Das macht den Prozess besonders effizient. [3]

Was passiert, wenn eine körperliche Untersuchung nötig ist?

Die Videosprechstunde ersetzt keine körperliche Untersuchung. Wenn der Arzt mehr Informationen braucht, wird er einen Praxistermin empfehlen. [1]

Gilt das auch für Privatversicherte?

Die aktuelle Regelung betrifft zunächst gesetzlich Versicherte. Privatversicherte sollten bei ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob vergleichbare Leistungen abgedeckt sind.

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Quellen:
[1] Apotheken Umschau. „Ab 1. Juli bieten Apotheken auch Videosprechstunden mit Ärzten." 13. Mai 2026. https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/videosprechstunde-in-der-apotheke-ab-juli-2026-moeglich-1522831.html
[2] Rebmann Research. „Assistierte Telemedizin in Apotheken startet zum 1. Juli." 19. Mai 2026. https://www.rebmann-research.de/assistierte-telemedizin-in-apotheken-startet-zum-1-juli
[3] Gleiss Lutz. „Telemedicine opportunities in Germany." Aug. 2025. https://www.gleisslutz.com/en/know-how/telemedicine-opportunities-germany-steady-progress-amid-complexity-and-conflicting-interests
[4] Pharmazeutische Zeitung. „Sonder-PZN ab Juli: So können Apotheken assistierte Telemedizin abrechnen." 2026. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/so-koennen-apotheken-assistierte-telemedizin-abrechnen-165914/

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