Digitale Patientenhilfe
01 · Profil
Über Digitale Patientenhilfe
Das Team besteht laut Unternehmensangaben aus Medizinerinnen, Digitalisierungsspezialisten, Ingenieuren sowie Vertriebs- und Marketingfachleuten. Der Plattformzugang ist für beide Seiten kostenfrei. Patientinnen und Patienten zahlen nichts, Arztpraxen erhalten Verordnungsmaterial ohne administrativen Mehraufwand. Das Unternehmen versteht sich als unabhängiger Mittler, der weder eigene DiGAs anbietet noch an bestimmte Krankenkassen gebunden ist.
Wie funktioniert's
Wer über die Plattform eine DiGA beantragen möchte, folgt einem dreistufigen Ablauf. Im ersten Schritt wird geprüft, ob eine DiGA für die jeweilige Erkrankung infrage kommt und welche gesetzliche Krankenversicherung zuständig ist. Im zweiten Schritt übernimmt Digitale Patientenhilfe die vollständige Korrespondenz mit der Kasse: Unterlagen werden zusammengestellt, eingereicht und nachgefasst, bis der Aktivierungscode ausgestellt ist. Im dritten Schritt erhalten Patienten Unterstützung beim Einlösen des Codes und der Einrichtung der DiGA auf Smartphone oder Tablet.
Für Ärztinnen und Ärzte stellt die Plattform strukturierte Verordnungshilfen und Patienteninformationsmaterial bereit. Laut Unternehmensangaben ist mangelndes Praxis-Know-how über DiGAs einer der häufigsten Gründe, warum Verordnungen ausbleiben – obwohl das DiGA-Verfahren seit 2020 gesetzlich verankert ist und die Kosten vollständig von den Krankenkassen getragen werden.
Verfügbarkeit und Zulassung
DiGAs werden vom BfArM geprüft und in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis gelistet. Laut BfArM-DiGA-Verzeichnis sind aktuell mehr als 50 Anwendungen für Indikationen wie Rückenschmerzen, Tinnitus, Depressionen oder Typ-2-Diabetes dauerhaft oder vorläufig zugelassen. Digitale Patientenhilfe unterstützt nach eigenen Angaben bei der Beantragung aller im Verzeichnis geführten DiGAs – unabhängig von Indikation und Krankenkasse.
Laut GKV-Spitzenverband DiGA-Bericht 2024 wurden DiGAs bislang mehr als 100.000 Mal verordnet, mit anhaltender Wachstumstendenz seit Einführung des Verfahrens. Seit Januar 2026 gilt eine neue BfArM-Regelung zur anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (AbEM): Mindestens 20 Prozent der DiGA-Vergütung werden erfolgsabhängig abgerechnet, was den Qualitätsdruck auf Hersteller erhöht. Für Patienten ändert sich der Zugang dadurch nicht – die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse, sobald ein ärztliches Rezept vorliegt.
Digitale Patientenhilfe ist Mitglied im Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV), dem deutschen Branchenverband für DiGA-Hersteller und digitale Gesundheitsintermediäre.
02 · Wer profitiert
Zielgruppe
Die Zielgruppe der Digitalen Patientenhilfe sind Patient:innen, die an einer Krankheit leiden und eine therapiebegleitende Unterstützung durch eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) benötigen. Dazu gehören Menschen mit chronischen Erkrankungen, psychischen Problemen oder anderen gesundheitlichen Beschwerden, die durch eine DiGA gelindert oder behandelt werden können. Auch Ärzt:innen und Fachpersonal, die ihre Patient:innen über DiGAs informieren und diese verschreiben möchten, gehören zur Zielgruppe.
05 · Was es kostet
Kosten & Preise
Die Nutzung der Digitalen Patientenhilfe ist für Patient:innen kostenlos. Die Kosten für die DiGA werden von der Krankenkasse übernommen, sobald ein Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin vorliegt und die DiGA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen ist.
06 · Aktuelles
News zu Digitale Patientenhilfe
FAQ · 05 Fragen
Häufig gefragt zu Digitale Patientenhilfe
Kurze Antworten aus unserer Recherche. Wenn etwas fehlt oder unklar ist: Schreib uns direkt.
Digitale Patientenhilfe unterstützt gesetzlich Versicherte dabei, eine verschriebene Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) schnell und korrekt bei ihrer Krankenkasse zu beantragen und einzulösen. Das Team hilft beim Ausfüllen der Formulare, klärt über die Kostenübernahme auf und begleitet den gesamten Prozess von der Verordnung bis zur Aktivierung der DiGA.
Die Nutzung von Digitale Patientenhilfe ist für Patienten kostenlos. Das Unternehmen finanziert sich über Kooperationen mit DiGA-Herstellern und anderen Partnern im Gesundheitsbereich. Für Versicherte entstehen keine Kosten für die Unterstützung bei der DiGA-Beantragung.
Für eine DiGA benötigst du ein Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin. Anschließend reichst du dieses bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein und erhältst einen Freischaltcode. Digitale Patientenhilfe unterstützt dich bei jedem dieser Schritte – von der Verordnung bis zur Aktivierung.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein laufend aktualisiertes DiGA-Verzeichnis. Aktuell sind über 50 Digitale Gesundheitsanwendungen dauerhaft oder vorläufig gelistet – von Anwendungen bei Rückenschmerzen über psychische Erkrankungen bis hin zu Diabetes-Management. Die genaue Zahl ändert sich regelmäßig.
Digitale Patientenhilfe richtet sich an alle gesetzlich Versicherten, die von einem Arzt eine DiGA verschrieben bekommen haben, aber unsicher sind, wie sie diese bei der Krankenkasse einreichen und aktivieren. Besonders hilfreich ist der Service für Personen, die wenig Erfahrung mit digitalen Behördenprozessen haben oder deren Krankenkasse keine einfache Online-Einreichung anbietet.
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