Actimi

Rund vier Millionen Menschen in Deutschland leben mit chronischer Herzinsuffizienz, einer der häufigsten Ursachen für Krankenhauseinweisungen bei über 65-Jährigen. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) verursacht die Erkrankung jährlich über 400.000 stationäre Aufnahmen in Deutschland. Für viele Betroffene sind regelmäßige Arztbesuche zur Kontrolle von Blutdruck, Herzrhythmus und Körpergewicht aufwendig oder aus Mobilitätsgründen schwer realisierbar. Dabei sind genau diese täglichen Messungen entscheidend: Kleine Veränderungen im Flüssigkeitshaushalt kündigen eine Dekompensation oft Tage vor einer stationären Einweisung an, wenn man sie rechtzeitig erkennt. Actimi GmbH, gegründet 2021 von Dr. Maximilian Weiss mit Sitz in Stuttgart, hat dafür eine MDR-IIa-zertifizierte Telemonitoring-Plattform entwickelt, die täglich automatisch Messdaten aus dem Zuhause der Patientinnen und Patienten an Kardiologen überträgt und so frühzeitige Interventionen ermöglicht.

01 · Profil

Über Actimi

Wie das Telemonitoring funktioniert

Das Herzstück ist die sogenannte Actimi-Box: ein Set aus zertifizierten Messgeräten für Blutdruck, EKG und Körpergewicht. Patientinnen und Patienten messen sich täglich selbst; die Werte werden automatisch per Bluetooth an ein mitgeliefertes Tablet übertragen und von dort verschlüsselt an das Dashboard der behandelnden Kardiologie weitergeleitet. Der Arzt oder die Ärztin sieht alle Vitalwerte in einem strukturierten Dashboard und kann bei Auffälligkeiten zeitnah reagieren, bevor ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. Laut G-BA-Beschluss vom 16. Dezember 2021 ist Telemonitoring bei symptomatischer Herzinsuffizienz (NYHA-Klasse II bis III, Linksventrikuläre Ejektionsfraktion LVEF bis zu 40 Prozent) seit dem 1. Januar 2022 von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Actimi nutzt den HL7-FHIR-Standard für interoperablen Datenaustausch und ist als Medizinprodukt der Klasse IIa nach EU-MDR zertifiziert (CE-Kennzeichnung 1304).

Kassenerstattung und Praxisanbindung

Die Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen ist für das Modell zentral: Patientinnen und Patienten erhalten das Monitoring laut Anbieter ohne Eigenanteil, sofern die behandelnde Kardiologie einen Vertrag mit Actimi geschlossen hat. Die Abrechnung erfolgt über die kassenärztliche Infrastruktur. Für Praxen und Kliniken bedeutet das Modell eine regelmäßige Einnahmequelle für erbrachte Telemonitoring-Leistungen, die ohne zusätzlichen Praxisbesuch abgerechnet werden können. Die ISO-konforme Datensicherheit und die CE-Zertifizierung nach EU-MDR IIa sind Voraussetzung für diese Einbindung in das Kassensystem.

Zielgruppe und klinische Einordnung

Actimi richtet sich an GKV-versicherte Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz (NYHA II–III, LVEF ≤40 %), die bei einer teilnehmenden kardiologischen Praxis in Behandlung sind. Das System ist nicht für eigenständiges Selbstmonitoring konzipiert, sondern als klinisch eingebettetes Überwachungsinstrument. Nach Einschätzung des Sachverständigenrats Gesundheit (SVR) gehört Remote Patient Monitoring zu den Versorgungsformen mit nachgewiesenem Potenzial zur Prävention stationärer Einweisungen bei chronisch herzinsuffizienten Patienten. In der TIM-HF2-Studie (Lancet 2018, n=1.571) wurde strukturiertes Telemonitoring mit einer signifikanten Reduktion ungeplanter Krankenhausaufenthalte assoziiert. Actimi zählt zu den wenigen MDR-zertifizierten Anbietern in Deutschland, die diesen G-BA-Erstattungsrahmen vollständig nutzen.

02 · Wer profitiert

Zielgruppe

Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz, Kliniken, Praxen

05 · Was es kostet

Kosten & Preise

Die Kosten werden wahrscheinlich von Krankenkassen oder medizinischen Einrichtungen übernommen. Genauere Informationen zum Pricing sind nicht verfügbar.

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