Kapitel 5 von 6 – Serie: Gesundheits-Apps auf Rezept
Das DiGA-System ist nicht statisch. Seit seiner Einführung 2020 wurde es zweimal grundlegend reformiert – und die nächste Veränderungswelle läuft bereits.
Die AbEM-Revolution
Die wichtigste Änderung seit dem DVG 2019 ist die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM). Seit dem 1. Februar 2026 müssen alle aktiven DiGAs Wirksamkeitsdaten erheben, quartalssweise melden und mindestens 20 Prozent ihres Vergütungsbetrags an diese Ergebnisse knüpfen. [1] MindDoc hat sich bereits vom Markt zurückgezogen. [2]
Was der Koalitionsvertrag bedeutet
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus April 2025 enthält kein eigenes DiGA-Kapitel – signalisiert aber: Bürokratieabbau, KI in der medizinischen Dokumentation, Praxischecks. Eine Abschaffung des DiGA-Systems steht nirgendwo. [3]
EHDS: Europa als Marktchance
Am 26. März 2025 trat der European Health Data Space (EHDS) in Kraft. Ab 2029 wird der Austausch von Patientensummaries und E-Rezepten EU-weit verpflichtend. Wer heute in Deutschland mit BfArM-Listing und klinischer Evidenz aufgestellt ist, hat einen Startvorteil. [6] Frankreich hat mit PECAN 2023 begonnen – ohne Dauerlisting, maximal ein Jahr Erstattung. [7]
Der AI Act als Doppelregulierung
Ab August 2026 müssen alle KI-Systeme in deutschen Kliniken regulierten Pathways entsprechen. Für DiGAs mit KI-Komponenten: Dreifach-Regulierung (MDR, DiGAV, EU AI Act). [8]
Alle Kapitel dieser Serie
- Kapitel 1: Geschichte & Regulierung
- Kapitel 2: Markt in Zahlen
- Kapitel 3: Klinische Evidenz
- Kapitel 4: Wirtschaft & Vertrieb
- Kapitel 5: Politik & Zukunft
- Kapitel 6: Die Bilanz
Quellenverzeichnis
[1] Neue DiGAV §134 SGB V, 01.02.2026; insideeulifesciences.com
[2] healthcare-digital.de (Januar 2026)
[3] Koalitionsvertrag CDU/CSU+SPD April 2025
[6] EHDS Regulation 2025/327
[7] PECAN Frankreich (März 2023)
[8] EU AI Act 2024/1689
