Von Redaktion

Notfallversorgung 2026: Bundestag berät neue Integrierte Notfallzentren und Reform der 116117

13 Mio. Notaufnahme-Besuche 2024 – Rekord. Bundestag berät jetzt die Reform: INZ, neue 116117-Struktur und GKV-Rettungsdienst ab 2027.

Wer sich krank fühlt und keinen Arzt-Termin bekommt, landet oft in der Notaufnahme. Das ist kein Einzelfall – es ist ein Massenphänomen. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 exakt 13,0 Millionen Menschen ambulant in Notfallambulanzen deutscher Krankenhäuser behandelt. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018 – ein Plus von fünf Prozent gegenüber 2023, was täglich rund 35.600 Behandlungen entspricht. Ein erheblicher Teil dieser Besuche betrifft Beschwerden, die eigentlich durch einen niedergelassenen Arzt oder einen Bereitschaftsdienst abgedeckt werden könnten. Das Resultat: überlastete Notaufnahmen, frustrierte Patienten – und ein strukturelles Problem, das die Bundesregierung nun mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung angehen will.

Bundestag berät: Was steckt hinter der Reform?

Am 9. Juli 2026 hat der Bundestag die erste Lesung des Regierungsentwurfs zur Reform der Notfallversorgung abgeschlossen. Das Bundeskabinett hatte das Gesetz zuvor am 22. April 2026 beschlossen; der Bundesrat hatte im ersten Durchgang am 12. Juni 2026 Änderungsvorschläge eingebracht. Das Vorhaben hat eine komplizierte Geschichte: Schon in der vorherigen Legislaturperiode wurde ein ähnlicher Entwurf am 9. Oktober 2024 im Bundestag beraten – der Koalitionsbruch verhinderte damals das Weiterkommen. Jetzt ist es ein aktualisierter Neuanlauf der Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Nina Warken.

Laut Bundesgesundheitsministerium soll die Reform dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden und gezielt in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. Das Kernproblem: Heute koordinieren Notaufnahme, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst kaum miteinander – jedes System arbeitet für sich, und Patienten wählen oft das falsche aus mangelnder Information.

Integrierte Notfallzentren: Ersteinschätzung statt Zufall

Das zentrale Instrument der Reform sind die sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ). Ein INZ soll künftig drei Elemente vereinen: die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine KV-Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Diese Ersteinschätzungsstelle ist der entscheidende neue Baustein: Sie soll als erster Anlaufpunkt für alle Akut- und Notfallpatienten dienen und entscheiden, welche der drei Einheiten für den jeweiligen Fall geeignet ist.

Das Prinzip ist nachvollziehbar: Wer mit starken Brustschmerzen kommt, braucht sofort die stationäre Notaufnahme. Wer mit einer Mittelohrentzündung erscheint, kann oft schneller und effizienter durch die KV-Notdienstpraxis versorgt werden. Bisher mussten Patienten das selbst einschätzen – oder beide Wege ausprobieren. Das INZ-Konzept zentralisiert diese Entscheidung und soll so zu einer spürbaren Entlastung der Notaufnahmen beitragen.

Neue Struktur für die 116117

Wer nicht sicher ist, ob sein Anliegen ein Notfall ist, kennt vielleicht die 116117 – den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen. Laut Gesetzentwurf soll diese Nummer künftig in zwei Leitstellen aufgeteilt werden: eine Terminservice-Leitstelle für die Vermittlung regulärer Arzttermine und eine Akutleitstelle für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden.

Entscheidend: Die Akutleitstelle soll digital mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden, die unter der 112 erreichbar sind. Wer die 116117 anruft und dessen Zustand als ernster eingeschätzt wird als zunächst angenommen, kann nahtlos an die 112-Leitstelle weitergegeben werden – ohne erneutes Schildern der Symptome. Ziel ist nach den Plänen des BMG ein vollständiges digitales Gesundheitsleitsystem, das ambulante Versorgung und Rettungsdienst endlich koordiniert statt isoliert.

Rettungsdienst und Digitalisierung

Strukturell wichtig ist auch die geplante Änderung für den Rettungsdienst. Heute ist seine Finanzierung Ländersache – was zu erheblichen regionalen Unterschieden bei Einsätzen und Eigenanteilen für Patienten führt. Mit der Reform soll die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Das würde die Finanzierung bundesweit vereinheitlichen.

Ergänzend sollen Rettungswagen standardisierte digitale Informationen an aufnehmende Kliniken übermitteln können – damit die Notaufnahme vorbereitet ist, bevor der Patient eintrifft. Ein bundesweites System für freie Krankenhauskapazitäten soll ebenfalls eingeführt werden, damit Leitstellen und Rettungsfahrzeuge in Echtzeit sehen, welche Klinik in der Nähe Kapazität hat.

Was Patienten jetzt wissen sollten

Das Gesetz befindet sich nach der ersten Lesung im parlamentarischen Verfahren. Integrierte Notfallzentren, neue 116117-Struktur und GKV-Integration des Rettungsdienstes treten frühestens 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.

Die beste Entscheidung bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden – Fieber, Halsschmerzen, Harnwegsinfekt-Verdacht, leichte Verletzungen – ist schon heute oft nicht die Notaufnahme, sondern der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 oder eine telemedizinische Ersteinschätzung. Dienste wie Kry, TeleClinic, APPzumARZT und Avi Medical bieten Videosprechstunden auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten an und können eine erste Einschätzung liefern sowie gegebenenfalls an den richtigen Versorger weiterleiten. Eine Übersicht gibt es auf bestes.com. Ada Health ermöglicht zusätzlich eine KI-gestützte Symptomeinschätzung, die bei der Entscheidung hilft, ob und wie dringend ein Arztbesuch nötig ist.

Häufige Fragen zur Notfallversorgung-Reform

Was ist ein Integriertes Notfallzentrum (INZ)?

Ein INZ kombiniert Krankenhausnotaufnahme, KV-Notdienstpraxis und zentrale Ersteinschätzungsstelle. Patienten werden dort gezielt in die passende Versorgungsebene geleitet, statt selbst entscheiden zu müssen.

Was ändert sich bei der 116117?

Die Nummer soll in eine Terminservice-Leitstelle und eine Akutleitstelle aufgeteilt und digital mit den 112-Rettungsleitstellen vernetzt werden.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Nach der 1. Lesung am 9. Juli 2026 läuft das parlamentarische Verfahren. Frühestens 2027 ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen.

Was tun bei akuten Beschwerden ohne Notfall?

116117 anrufen oder eine telemedizinische Videosprechstunde nutzen. Lebensbedrohliche Notfälle gehören immer zur 112.

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