Von Redaktion

GeDIG: Kabinett beschließt Digitalgesetz – was sich für Patienten ändert

eÜberweisung, ePA-Volltextsuche, Impf-Erinnerung: Das GeDIG bringt digitale Neuerungen im Gesundheitswesen. Was Versicherte wissen müssen.

Digitale Überweisung statt Papierschein, Impferinnerung in der Krankenhaus-App, KI-Erklärung für den eigenen Blutbefund: Was bisher nach Zukunftsmusik klang, soll schrittweise Realität werden. Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen beschlossen – kurz GeDIG. Es ist das umfassendste Digitalisierungsgesetz im deutschen Gesundheitswesen seit Jahren und berührt fast jeden GKV-Versicherten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nannte es einen „wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem modernen, vernetzten Gesundheitswesen".

Was das GeDIG konkret bringt

Der Gesetzentwurf enthält laut BMG Maßnahmen in nahezu allen digitalisierungsrelevanten Bereichen. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Krankenkassen dürfen sie künftig kassenindividuell um Zusatzfunktionen erweitern – etwa Hinweise auf passende Vorsorgeuntersuchungen, persönliche Gesundheitsplaner oder KI-gestützte Aufbereitungen von Befunden in verständlicher Sprache. Auch versichertenindividuelle Beipackzettel werden als mögliche Erweiterung genannt.

Zwei konkrete ePA-Erweiterungen sind mit festen Terminen geplant: Die Volltextsuche in der ePA soll ab Anfang 2027 verfügbar sein; eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungen an anstehende Schutzimpfungen ab Mitte 2027. Außerdem soll die ePA künftig individuell passende klinische Studien anzeigen können – ein Schritt, der besonders für chronisch Kranke relevant ist.

eÜberweisung ersetzt den letzten Papierprozess

Eines der symbolträchtigsten Vorhaben im GeDIG ist die Einführung der elektronischen Überweisung (eÜberweisung). Der rosa Überweisungsschein ist bislang einer der wenigen verbliebenen Papierprozesse in der ambulanten Versorgung. Laut Gesetzentwurf soll die eÜberweisung schrittweise bis zum 1. September 2029 bundesweit eingeführt werden. Im Primärversorgungssystem, das die Bundesregierung parallel plant, soll sie sicherstellen, dass relevante Behandlungsinformationen zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen automatisch ausgetauscht werden.

Flankierend dazu soll ein digitaler Zugangsweg in die Versorgung über die ePA-App entstehen: Versicherte könnten künftig direkt über ihre Krankenkassen-App einen Arzt erreichen – mit integrierter Terminvermittlung und digitaler Ersteinschätzung. Telemedizin-Anbieter wie Kry und TeleClinic, aber auch symptombasierte Apps wie APPzumARZT oder Ada Health sind in diesem Ökosystem potenziell direkt eingebunden.

Stabilere Infrastruktur: 25 Störungen pro Monat sollen der Vergangenheit angehören

Ein weniger sichtbarer, aber für den Alltag entscheidender Teil des GeDIG betrifft die Telematikinfrastruktur (TI). Laut BMG kam es im Jahr 2025 im Durchschnitt zu 25 Störungen pro Monat – hauptsächlich weil für jede Anwendung bis zu hundert Varianten verschiedener Anbieter existieren. Das Gesetz gibt der gematik weitreichende neue Befugnisse: Sie darf künftig Dienste direkt am Markt beschaffen und bereitstellen, statt nur Vorgaben zu machen. Zudem erhält sie erweiterte Eingriffsmöglichkeiten bis hin zum Zulassungsentzug bei Anbietern, die die Betriebsstabilität gefährden.

Auch das E-Rezept wird ausgeweitet: Künftig sollen nicht nur Arzneimittel, sondern auch Heilmittel wie Logopädie oder Physiotherapie elektronisch verordnet werden können. Der Papierschein entfällt dann auch hier.

Gesundheitsdaten für Forschung und Prävention

Das GeDIG schafft darüber hinaus die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Krankenkassen dürfen in sogenannten Reallaboren zeitlich befristete Innovationsprojekte erproben – etwa zur datengestützten Prävention oder zur personalisierten Versorgungssteuerung. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM erhält erweiterte Aufgaben; Leistungserbringer sollen in Einzelfällen andere Behandelnde mit ähnlichen Patientenfällen identifizieren können, ohne die Identität der Versicherten preiszugeben. Digital-Health-Anbieter wie HelloBetter, die bereits auf Evidenz und Nutzerdaten aufgebaut haben, dürften von einem breiteren Datenzugang für Forschung und Produkte profitieren.

Insgesamt soll das GeDIG eine jährliche Entlastung von rund 445 Millionen Euro bringen – durch vereinfachte Prozesse, weniger Papier und effizientere Kommunikation zwischen Praxen, Krankenhäusern und Kassen.

Was Versicherte jetzt wissen müssen

Unmittelbare Handlungspflichten entstehen für Versicherte nicht. Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die meisten Änderungen kommen gestaffelt bis 2029. Wer die ePA bereits nutzt, wird schrittweise neue Funktionen in seiner Krankenkassen-App sehen – eine Erinnerung zum nächsten Check-Up, einen Impfkalender, später vielleicht eine verständliche KI-Zusammenfassung des letzten Arztbriefs.

Wer bisher noch kein ePA-Konto eingerichtet hat, kann das jederzeit über die App seiner Krankenkasse nachholen. Digitale Gesundheitsangebote, die sich in dieses Ökosystem einfügen – von Telemedizin bis Symptom-Checker – findet man im unabhängigen Vergleich auf bestes.com.

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