Von Redaktion

GeDIG-Gesetzentwurf: Die ePA wird zur digitalen Gesundheitsplattform – Medikationsplan kommt ab Oktober 2026

Das GeDIG-Gesetz macht die ePA zur zentralen Gesundheitsplattform. Ab Oktober 2026 kommt der elektronische Medikationsplan in die ePA.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Referentenentwurf für das "Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument befindet sich in der Ressortabstimmung; Verbände und Fachorganisationen können bis zum 18. Mai 2026 Stellung nehmen [1]. Der Entwurf ist das bislang umfassendste Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens in dieser Legislaturperiode und legt fest, wie die elektronische Patientenakte (ePA) in den nächsten Jahren ausgebaut werden soll.

Was GeDIG konkret vorsieht

Der GeDIG-Referentenentwurf verfolgt ein klares Ziel: Die ePA soll nicht länger eine passive Dokumentenablage bleiben, sondern zum aktiven "Dreh- und Angelpunkt" der medizinischen Versorgung werden [4]. Konkret plant das Ministerium, die ePA zur zentralen Anlaufstelle im Primärarztsystem zu machen – Hausarztpraxen, Fachärzte, Kliniken und Apotheken sollen über die Akte nahtlos miteinander vernetzt sein.

Bis 2030 sollen mindestens 20 Millionen GKV-Versicherte die ePA aktiv nutzen [1]. Derzeit haben zwar mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherte eine ePA – das Ergebnis des seit Oktober 2025 geltenden Opt-out-Prinzips –, doch der tatsächliche Anteil mit eingerichteter GesundheitsID und aktivem App-Zugang liegt noch deutlich darunter. Warken will die Zugangshürden senken: einfachere Authentifizierung, Push-Benachrichtigungen bei neuen Dokumenten und Erinnerungsfunktionen für Vorsorgeuntersuchungen sollen die Nutzungsrate steigern [2].

Europäisch gedacht ist der Gesetzentwurf ebenfalls: GeDIG schafft die Rechtsgrundlagen, damit die ePA mit dem European Health Data Space (EHDS) kompatibel wird. Versicherte, die in einem anderen EU-Land in Notfallbehandlung kommen, sollen künftig auf ihre deutschen Gesundheitsdaten zugreifen können [4].

Oktober 2026: Der elektronische Medikationsplan kommt

Eine der greifbarsten Neuerungen betrifft Patienten mit chronischen Erkrankungen und Mehrfachmedikation: Ab Oktober 2026 wird der elektronische Medikationsplan (eMP) schrittweise in die ePA integriert [2]. Zunächst in ausgewählten Regionen erprobt, soll er bis Anfang 2027 bundesweit verfügbar sein.

Der Medikationsplan geht dabei deutlich über die bereits bestehende Medikationsliste hinaus. Während die Liste chronologisch alle verordneten Präparate aufführt, enthält der Medikationsplan zusätzliche Informationen: Dosierung, Einnahmehinweise und -zeiten sowie – neu – auch rezeptfreie Mittel, die Apotheken direkt eintragen können [3]. Das macht ihn zum vollständigen Überblick über alles, was ein Patient tatsächlich einnimmt, unabhängig davon, ob es auf Rezept oder frei verkäuflich erworben wurde.

Für behandelnde Ärzte bedeutet das: Wechselwirkungen zwischen verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Mitteln können erstmals systematisch erkannt werden. Patienten mit Bluthochdruck, Diabetes oder Herzerkrankungen, die häufig mehrere Präparate gleichzeitig nehmen, profitieren besonders von dieser Transparenz.

Im Januar 2027 folgt die nächste Ausbaustufe: eine Volltextsuche über alle in der ePA gespeicherten Dokumente [3]. Damit können Ärzte und Patienten gezielt nach Befunden, Diagnosen oder Medikamentennamen suchen, ohne manuell durch einzelne Dokumente scrollen zu müssen.

Forschungsdaten und Datenschutz

GeDIG enthält auch weitreichende Regelungen zur Nutzung von ePA-Daten für die medizinische Forschung. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) soll bis Ende 2026 mindestens 300 wissenschaftliche Projekte auf Basis de-identifizierter Patientendaten ermöglichen [5]. Versicherte behalten ein Widerspruchsrecht und können die Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke ausschließen.

Kritiker – darunter Datenschützer und Ärzteverbände, die im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung Stellung nehmen – bemängeln Lücken beim Schutz besonders sensibler Diagnosen sowie ungeklärte Finanzierungsfragen für die technische Umsetzung [1]. Das BMG hat angekündigt, die Einwände in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Medikationsliste und Medikationsplan?

Die Medikationsliste zeigt chronologisch alle verordneten Arzneimittel. Der Medikationsplan ist strukturierter: Er enthält Dosierungen, Einnahmezeiten und kann auch rezeptfreie Mittel umfassen, die Apotheken direkt eintragen. Ab Oktober 2026 wird er schrittweise in die ePA integriert.

Muss ich als Patient etwas tun, damit der Medikationsplan in meiner ePA erscheint?

Nein – Arztpraxen und Apotheken sind nach dem Rollout verpflichtet, Daten einzuspielen. Damit Sie Ihren Plan selbst einsehen können, benötigen Sie eine GesundheitsID, eingerichtet über die App Ihrer Krankenkasse oder eine zertifizierte ePA-App.

Was wird aus meinen ePA-Daten in der Forschung?

Das FDZ nutzt ausschließlich de-identifizierte Daten. Wer dem widersprechen möchte, kann das gegenüber seiner Krankenkasse formlos erklären.

Informationen zu digitalen Gesundheitsangeboten, Telemedizin-Diensten und Apps, die mit der ePA zusammenarbeiten, finden Sie auf bestes.com.

Quellen:
[1] netzpolitik.org. "Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen." 2026. https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-so-will-gesundheitsministerin-warken-ihre-digitalstrategie-umsetzen/
[2] Ärztezeitung. "Elektronischer Medikamentenplan und Push-Benachrichtigungen sind ab 2026 Teil der ePA." 2026. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Elektronischer-Medikamentenplan-und-Push-Benachrichtigungen-sind-ab-2026-Teil-der-ePA-460161.html
[3] Ärztezeitung. "Welche neuen ePA-Funktionen 2026 kommen sollen." 2026. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Welche-neuen-ePA-Funktionen-2026-kommen-sollen-460768.html
[4] heise.de. "GeDIG draft law: ePA to become digital entry point to healthcare system." 2026. https://www.heise.de/en/news/GeDIG-draft-law-ePA-to-become-digital-entry-point-to-healthcare-system-11245347.html
[5] Bundesministerium für Gesundheit. "Weiterentwicklung Digitalisierungsstrategie." 11.02.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/weiterentwicklung-digitalisierungsstrategie-pm-11-02-26.html

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