Von Redaktion

GeDIG 2026: Was das neue Digitalgesetz für Patienten ändert

Bundeskabinett beschloss am 15.7.2026 das GeDIG: ePA-Ausbau, E-Überweisung bis 2029 und digitale Terminbuchung per App.

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 ein weitreichendes Digitalgesetz fürs Gesundheitswesen beschlossen. Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen – kurz GeDIG – regelt, wie die elektronische Patientenakte ausgebaut wird, wann Papierüberweisungen der Vergangenheit angehören und wie Gesundheitsdaten künftig für Forschung und Prävention genutzt werden sollen. Laut Bundesgesundheitsministerium sind jährliche Einsparungen von rund 445 Millionen Euro eingeplant.

Die ePA wird zum persönlichen Gesundheitsportal

Die elektronische Patientenakte – seit Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten freigeschaltet – war bisher hauptsächlich ein digitales Ablagesystem für Befunde, Medikamentenpläne und Laborwerte. Das GeDIG erweitert sie grundlegend.

Ab Anfang 2027 kommt eine Volltextsuche hinzu, mit der sich alle gespeicherten Dokumente schnell durchsuchen lassen. Ab Mitte 2027 folgt eine digitale Impfübersicht mit automatischer Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen. Krankenkassen dürfen die ePA künftig kassenindividuell um eigene Zusatz-Anwendungen ergänzen: darunter KI-gestützte Aufbereitungen von Befunden in verständlicher Sprache, Hinweise auf passende Vorsorgeuntersuchungen und Informationen zu klinischen Studien, die für den jeweiligen Versicherten infrage kommen könnten. Das geht aus dem Kabinettsbeschluss des Bundesgesundheitsministeriums vom 15. Juli 2026 hervor.

Ein weiterer Baustein: Versicherte sollen über die ePA-App künftig direkt Arzttermine buchen können. Dafür werden mehrere Dienste zu einem nutzerfreundlichen digitalen Einstieg zusammengeführt – eine digitale Erst- und Bedarfseinschätzung, die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die E-Überweisung. Dieser Weg soll ergänzend zum Hausarzt und zum ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 stehen.

Schluss mit dem Faxzettel: Die E-Überweisung kommt

Wer schon einmal beim Spezialarzt gewartet hat, weil der Überweisungsschein noch beim Hausarzt lag, kennt das Problem. Die Papierüberweisung gilt als einer der letzten großen analogen Prozesse im deutschen Gesundheitswesen – und das soll sich ändern.

Das GeDIG verpflichtet Arztpraxen, die E-Überweisung schrittweise bis zum 1. September 2029 einzuführen. Hausärzte übermitteln die Überweisung dann digital direkt an die Facharztpraxis – die relevanten Informationen kommen automatisch an, ohne dass Patienten einen Zettel mitbringen müssen. Gleichzeitig werden andere Kommunikationswege digitalisiert: Statt Fax und Briefpost sollen künftig die sicheren Messenger-Dienste KIM und TI-M zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Krankenkassen zum Einsatz kommen.

Um die digitale Infrastruktur stabiler zu machen, erhält die gematik – die bundeseigene Gesellschaft für die Telematikinfrastruktur – mehr Befugnisse. Laut Bundesgesundheitsministerium traten im Jahr 2025 durchschnittlich 25 Störungen pro Monat in der Telematikinfrastruktur auf. Ursache ist die hohe Komplexität: Von jeder Anwendung existieren bis zu mehrere hundert Varianten von unterschiedlichen Anbietern. Künftig darf die gematik Dienste direkt am Markt beschaffen, was die Komplexität und damit die Störungsanfälligkeit senken soll.

Gesundheitsdaten: Mehr Möglichkeiten für Forschung und Prävention

Ein dritter Schwerpunkt des GeDIG betrifft die Nutzung von Gesundheitsdaten. Krankenkassen dürfen in zeitlich befristeten Reallaboren innovative Ansätze der Datenverarbeitung erproben – zum Beispiel, um Risikopatienten früher zu erkennen oder Einladungen zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gezielter auszusprechen.

Zudem schafft das Gesetz die nationale Grundlage für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS – European Health Data Space). Damit wird Forschungseinrichtungen und Behörden in ganz Europa ein datenschutzkonformer Zugang zu anonymisierten deutschen Gesundheitsdaten ermöglicht. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit erhält zusätzliche Aufgaben, um Daten EHDS-konform bereitzustellen – ohne dass Patienten dabei identifizierbar wären.

Was bedeutet das für Versicherte – und wann?

Das GeDIG wirkt nicht sofort. Die meisten Neuerungen werden schrittweise eingeführt.

Anfang 2027: Volltextsuche in der ePA-App. Mitte 2027: Digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion. Bis September 2029: E-Überweisung flächendeckend eingeführt, Papierüberweisungen entfallen. Die digitale Terminbuchung über die ePA-App sowie kassenspezifische Gesundheitsangebote werden sukzessive ausgebaut, parallel zur geplanten Einführung des Primärversorgungssystems – für das Gesundheitsministerin Nina Warken noch ein eigenes Gesetz vorlegen wird.

Für Patienten bedeutet das mittelfristig: weniger Papierkram, schnellerer Zugang zu Fachärzten und eine ePA-App, die weit mehr kann als bisher. Ob das Einsparpotenzial von 445 Millionen Euro jährlich tatsächlich erreicht wird, hängt davon ab, wie reibungslos die Umsetzung gelingt – und ob Praxen, Kassen und Patienten die neuen Möglichkeiten auch nutzen.

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