Von Redaktion

ePA wird Alltagsapp: Warken plant Symptom-Check, Terminbuchung und Impf-Erinnerungen

Bundesgesundheitsministerin Warken will die ePA zur Alltagsapp machen: Symptom-Check, Terminbuchung und Impf-Erinnerungen ab 2028.

Die elektronische Patientenakte soll mehr sein als ein digitales Aktenfach. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat auf dem DMEA-Kongress für digitale Gesundheit in Berlin angekündigt, die ePA zum zentralen Eingangstor ins Gesundheitssystem auszubauen. Geplant sind ein Symptom-Check, digitale Terminbuchung und personalisierte Impf-Erinnerungen. Damit soll die Akte vom passiven Datenspeicher zur aktiv genutzten Alltagsanwendung werden – einer App, die viele Menschen täglich öffnen, nicht nur beim Arztbesuch.

Von der Akte zur App: Was Warken konkret plant

Bisher dient die ePA vor allem dazu, Befunde, Medikamentenpläne und Arztbriefe digital zu speichern. Warzt man krank, muss man trotzdem zunächst selbst entscheiden: Arztpraxis, Notaufnahme oder abwarten? Genau hier setzt der geplante Symptom-Check an. Versicherte sollen künftig direkt in der ePA-App ihre Beschwerden eingeben können. Ein strukturiertes Befragungssystem hilft dann einzuschätzen, ob ein persönlicher Arztbesuch nötig ist, eine telemedizinische Beratung reicht oder Hausmittel vorerst genügen.

Anschließend soll die App nahtlos zur Terminbuchung weiterführen. Geplant ist der komplette digitale Weg: vom Beschwerdecheck über das elektronische Überweisungsschreiben bis zur Terminbestätigung beim Facharzt. Das Ärzteblatt berichtete nach Warkens DMEA-Rede, dass diese digitale Ersteinschätzung und Terminbuchung ab Februar 2028 für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend in ihre ePA-Apps integriert sein muss.

Dazu kommen personalisierte Vorsorge-Erinnerungen. Die Kassen sollen auf Basis der in der ePA gespeicherten Daten – mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten – gezielt an ausstehende Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen erinnern. Der elektronische Impfausweis soll perspektivisch vollständig in die ePA integriert werden. Wer seine letzte Tetanus-Auffrischung vergessen hat oder wissen möchte, ob die Grippeschutzimpfung für diesen Herbst empfohlen wird, soll das direkt in der App sehen können.

Warum die ePA bisher kaum genutzt wird

Seit Januar 2025 gilt das Opt-out-Prinzip: Wer keine ePA will, muss aktiv widersprechen. Die Widerspruchsquote liegt im niedrigen einstelligen Bereich, was bedeutet, dass theoretisch fast alle rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine Akte besitzen. Doch aktiv genutzt wird sie von einem Bruchteil davon. Die AOK berichtete Anfang 2026, dass rund 4,6 Millionen Gesundheits-IDs eingerichtet wurden – das ist die technische Voraussetzung, um die eigene Akte per App wirklich zu öffnen und zu steuern. Die Lücke zwischen Anlage und aktiver Nutzung ist also riesig.

Die Ursache ist nachvollziehbar: Eine App, die man hauptsächlich braucht, wenn der Arzt nach einem alten Befund fragt, öffnet man selten. Erst wenn Funktionen entstehen, die den Alltag aktiv erleichtern – einen Termin buchen, prüfen ob der Kinderarzt nötig ist, automatisch an die Grippeimpfung erinnert werden – entsteht ein echter Anreiz zur Installation und regelmäßigen Nutzung. Warkens Strategie folgt damit einer einfachen Logik: Mehrwert zuerst, dann Nutzung.

Datenschutz und Forschung: Das Spannungsfeld

Mit dem geplanten Funktionsausbau wächst auch die Datenmenge in der ePA. Bis Ende 2026 sollen anonymisierte Patientendaten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) fließen. Dort können Universitäten und Unternehmen diese Daten für medizinische Forschung nutzen. Das ist Teil des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EGDR), den die EU aufbaut, und des deutschen GeDIG-Gesetzes zur Daten- und Digitalinnovation im Gesundheitswesen.

Netzpolitik.org berichtete im April 2026, dass das Bundesgesundheitsministerium plane, Gesundheitsdaten aller Versicherten weitreichend zu verknüpfen – ein Vorhaben, das Datenschutzbeauftragte aufmerksam beobachten. Warken betonte hingegen, dass personalisierte Dienste wie Impf-Erinnerungen nur mit ausdrücklicher Einwilligung möglich seien. Verbraucherschützer fordern, dass Versicherte bei jedem neuen Verwendungszweck klar und verständlich informiert werden, bevor sie zustimmen.

Für Versicherte ist die praktische Faustregel dabei: Die bloße Existenz der ePA bedeutet noch keine automatische Weitergabe der Daten an Forscher oder Versicherungen. Wer dennoch skeptisch ist, kann in den ePA-Einstellungen genau steuern, welche Daten gespeichert werden und wer Einsicht bekommt.

Was das für Versicherte jetzt konkret bedeutet

Bis 2028 ändert sich im Alltag der meisten Versicherten noch wenig – die erweiterten Funktionen kommen schrittweise. Wer die ePA noch nicht aktiviert hat, kann das über die App seiner Krankenkasse tun. Für die volle Nutzung, also das Steuern von Datenzugriffen und künftig den Symptom-Check, braucht es zusätzlich eine Gesundheits-ID, die man einmalig über die App einrichten muss.

Ergänzend zur ePA gibt es bereits heute digitale Gesundheits-Apps, die ähnliche Alltagsfunktionen übernehmen: Symptom-Tagebücher, Medikamentenerinnerungen, Vorsorge-Tracker. Solche Apps sind unabhängig von Krankenkasse und ePA-Rollout nutzbar. Einen Überblick über verfügbare Gesundheits-Apps bietet bestes.com – dort lassen sich Tools nach Anwendungsbereich und Kosten vergleichen.

Häufige Fragen zur ePA als Alltagsapp

Ab wann kann ich über die ePA Arzttermine buchen?

Die gesetzliche Pflicht für Kassen, Terminbuchung und digitale Ersteinschätzung in die ePA-App zu integrieren, tritt laut aktuellem Planungsstand ab Februar 2028 in Kraft. Einzelne Kassen können früher starten. Bis dahin bleiben Terminbuchungsplattformen wie die der Kassenärztlichen Vereinigungen oder Drittanbieter-Apps die gängigste Option.

Muss ich der ePA aktiv zustimmen, um sie zu nutzen?

Nein – seit Januar 2025 gilt Opt-out. Eine ePA wurde für fast alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt. Wer widersprechen möchte, kann das bei seiner Krankenkasse tun. Für die aktive Nutzung über die App ist jedoch eine Gesundheits-ID notwendig, die man einmalig einrichten muss.

Wer sieht meine Daten in der ePA?

Grundsätzlich nur Ärzte und Apotheken, denen man ausdrücklich Zugang gewährt. Versicherte können selbst steuern, welche Leistungserbringer welche Dokumente einsehen dürfen. Personalisierte Dienste wie Impf-Erinnerungen erfordern eine separate Zustimmung.

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