Energydrinks und Jugendliche: Was England 2027 verbietet – und Deutschland (noch) nicht
England verbietet ab April 2027 den Verkauf koffeinhaltiger Energydrinks an Unter-16-Jaehrige. Das BfR warnt: Schon eine Dose ueberschreitet das Koffein-Limit fuer Jugendliche.
England macht Ernst: Ab April 2027 duerfen Energydrinks mit mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Das Verbot gilt fuer alle Einzelhandelsformate – Geschaefte, Automaten und den Onlineversand. Die zustaendige Abgeordnete Sharon Hodgson begruendete die Entscheidung im Juli 2026 gegenueber dem Deutschen Aerzteblatt klar: Energydrinks verursachten bei Kindern Angststoerungen, beeintraechtigten Schlaf und Konzentration und schadeten der schulischen Leistung. In Deutschland dagegen gibt es bis heute kein bundesweites Verkaufsverbot – obwohl das Thema seit Jahren diskutiert wird.
Was in Energydrinks steckt – und warum das fuer Jugendliche ein Problem ist
Energydrinks enthalten neben Koffein meist auch Zucker, Taurin, Guarana und weitere stimulierende Stoffe. Der Koffeingehalt liegt je nach Produkt zwischen 80 und 400 Milligramm pro Liter – eine Standarddose von 250 ml kann damit mehr als 100 Milligramm Koffein enthalten. Das Bundesinstitut fuer Risikobewertung (BfR) hat in seiner aktualisierten Bewertung eindeutig gewarnt: Schon eine einzige Dose kann bei Kindern und Jugendlichen die empfohlene Tageshochstmenge an Koffein ueberschreiten. Fuer Kinder und Jugendliche gilt laut EFSA – der Europaeischen Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit – ein Grenzwert von maximal 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Koerpergewicht pro Tag. Fuer einen 13-Jaehrigen mit 50 Kilogramm Koerpergewicht bedeutet das: mehr als 150 Milligramm Koffein taegliche Obergrenze – ein Grenzwert, den viele Energydrinks allein mit einer Dose ausschoepfen.
Hinzu kommt der oft enorme Zuckergehalt. Viele Energydrinks enthalten 20 bis 30 Gramm Zucker pro Dose – das entspricht sechs bis acht Wuerfelzucker. Zuckerfreie Varianten weichen auf Suessstoffe aus, was eigene Fragen aufwirft. Laut einem Review in der Fachzeitschrift Public Health aus dem Jahr 2024, das 57 Studien auswertete, haengt der regelmaessige Energydrinkonsum bei Kindern und Jugendlichen mit ungesunden Essgewohnheiten, Adipositas und psychischen Problemen zusammen. Die psychoaktiven Wirkungen wurden als besonders bedenklich eingestuft.
Wie verbreitet ist der Konsum – auch in Deutschland?
Zwei Drittel der Jugendlichen in der EU trinken regelmaessig Energydrinks – das zeigen Daten der Europaeischen Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit. Fuer Deutschland gibt es keine aktuellen Repraesentativdaten fuer alle Altersgruppen, aber das BfR hat von 2022 bis 2024 gemeinsam mit der Charité die sogenannte EDKAR-Studie durchgefuehrt, die sich gezielt mit 15- bis 18-Jaehrigen beschaeftigt. Die Ergebnisse wurden 2025 erwartet und duerften die Debatte weiter befeuern. Klar ist: Energydrinks sind im Jugendalltag laengst angekommen. Sie werden beim Sport getrunken, in der Schule, beim Gaming und oft kombiniert mit Alkohol auf Partys – eine Kombination, die das Risiko gefaehrlicher Situationen deutlich erhoehen kann, weil das Koffein das muede Gefuehl durch Alkohol ueberdeckt.
Was Deutschland bisher getan hat – und was noch fehlt
Ein generelles Verkaufsverbot gibt es in Deutschland bisher nicht. Schleswig-Holstein machte 2024 als erstes Bundesland Druck: Die schwarz-gruene Regierungskoalition forderte in einem Antrag, den Verkauf an unter 16-Jaehrige zu untersagen und startete eine Bundesratsinitiative fuer ein bundesweites Verbot. Im Landtag fand der Antrag eine Mehrheit, doch auf Bundesebene blieb er ohne Folgen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einem Gutachten von 2024 eine Altersbeschraenkung aus gesundheitlicher Sicht als begruendbar eingestuft – eine bundesgesetzliche Regelung war aber bis Mitte 2026 nicht in Sicht.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendaerzte (BVKJ) fordert in einem Positionspapier ebenfalls ein Verbot, ergaenzt durch eine Kennzeichnungspflicht und ein Werbeverbot fuer Produkte, die sich an Kinder richten. Die Hersteller verweisen ihrerseits auf freiwillige Selbstverpflichtungen seit 2010 – Energydrinks nicht aktiv an unter 16-Jaehrige zu vermarkten. Ob diese Selbstverpflichtungen ausreichen, ist strittig. In der Praxis sind Energydrinks in jedem Supermarkt frei kaufbar – ohne Altersnachweis, in Augenhöhe der Schulkinder.
Was Eltern und Jugendliche jetzt tun koennen
Bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung liegt der Schutz vor allem bei Eltern, Schulen und den Jugendlichen selbst. Das BfR empfiehlt, Kindern und Jugendlichen Energydrinks generell nicht zu geben – und das gilt unabhaengig von der Verpackungsgroesse oder etwaigen Markenversprechen zu Sport und Leistung. Wer nach Alternativen sucht, findet in Wasser mit etwas Frucht, ungezueckerten Kraeutertees oder verdünnten Fruchtsaeften Optionen, die den Durst stillen, ohne den Koerper mit Koffein und Zucker zu belasten.
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Haeufige Fragen
Ab wann gilt das Energydrinksverbot in England?
Das Verbot tritt laut der britischen Regierung im April 2027 in Kraft. Es gilt fuer alle Getraenke mit mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter und umfasst den gesamten Einzelhandel inklusive Onlineversand und Automaten. Tee und normales Cola fallen nicht unter das Verbot.
Gibt es in Deutschland ein Verbot fuer Energydrinks fuer Kinder?
Nein, ein bundesweites Verbot existiert nicht. Schleswig-Holstein hat 2024 eine Bundesratsinitiative gestartet, die bisher ohne Ergebnis blieb. Die Hersteller haben eine freiwillige Selbstverpflichtung, Energydrinks nicht aktiv an unter 16-Jaehrige zu vermarkten. Ein gesetzliches Verbot wie in England gibt es nicht.
Wie viel Koffein ist fuer Jugendliche unbedenklich?
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt fuer Kinder und Jugendliche maximal 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Koerpergewicht pro Tag. Fuer einen 13-Jaehrigen mit 50 Kilogramm waeren das 150 Milligramm – eine Menge, die eine einzige grosse Dose Energydrink bereits ausschoepfen oder ueberschreiten kann.