Seit der Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – im Jahr 2020 wurden 16 von rund 73 jemals zugelassenen Apps wieder aus dem BfArM-Verzeichnis entfernt.[1] Insolvenzen, Übernahmen und ein grundlegend überarbeitetes Vergütungsmodell prägen ein Marktsegment, das Deutschland als Vorreiter weltweit etabliert hatte. Stand Dezember 2025 sind noch 58 DiGAs aktiv gelistet.[2]
Ein Markt unter strukturellem Druck
Das DiGA-Verfahren war ein Experiment: Apps auf Rezept, erstattet von der gesetzlichen Krankenversicherung, geprüft vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Idee war revolutionär – Deutschland war 2020 das erste Land weltweit, das diesen Weg in die reguläre Versorgung beschritt. Die wirtschaftliche Realität für viele Hersteller war aber hart. In den ersten zwölf Monaten nach Aufnahme ins Verzeichnis dürfen Unternehmen ihren Preis selbst festlegen. Danach verhandeln sie mit dem GKV-Spitzenverband. Scheitern die Gespräche, entscheidet eine Schiedsstelle. Das Ziel: Preise an klinischen Nutzen koppeln.
Das Problem: Für viele Apps fehlten bei Markteinführung noch die klinischen Daten. Das Fast-Track-Verfahren des BfArM erlaubt eine vorläufige Aufnahme ins Verzeichnis mit einem Jahr Bewährungsfrist. Wer die Wirksamkeit in dieser Zeit nicht belegt, fliegt raus. Wer sie belegt, kämpft trotzdem oft um einen tragfähigen Preis.
Das Ergebnis war für mehrere Startups existenzbedrohend. Die Adipositas-App zanadio wurde von einem Herstellerpreis von 499,80 Euro auf 218 Euro heruntergehandelt – ein Rückgang von über 56 Prozent.[3] Ihr Entwickler, die Hamburger aidhere GmbH, meldete im Mai 2023 vorläufige Insolvenz an. Zu diesem Zeitpunkt war zanadio die meistverordnete DiGA Deutschlands. Bereits ein Jahr zuvor hatte Newsenselab, das Unternehmen hinter der Migräne-App M-sense, im Juli 2022 den Betrieb eingestellt.
Übernahmen statt Schließungen: Pharma entdeckt DiGAs
Nicht alle angeschlagenen Anbieter endeten in der Insolvenz – manche wurden gerettet. Cara Care, eine DiGA für Reizdarmsyndrom, geriet nach anhaltenden Vergütungsproblemen unter Druck. Im ersten Quartal 2025 erwarb die Bayer AG das Berliner Unternehmen HiDoc Technologies und damit die zugehörige DiGA.[4] Selfapy, eine der bekanntesten psychologischen Apps für Depressionen und Angststörungen, wurde von der Medice Health Family übernommen. Sonormed, Hersteller der Tinnitus-DiGA Tinnitracks, wechselte zur InfectoPharm-Gruppe – die Transaktion wurde Anfang 2026 abgeschlossen.[5] Die Knie-DiGA-Plattform Mawendo schloss ebenfalls eine M&A-Transaktion ab.
Das Muster ist erkennbar: Etablierte Pharma- und Gesundheitsunternehmen kaufen bewährte DiGAs auf. Sie bringen Vertriebsnetz, regulatorische Erfahrung und Eigenkapital mit – und können Apps am Leben halten, die als unabhängige Startups nicht überlensfähig gewesen wären. Laut GKV-Spitzenverband belaufen sich die Rückforderungen der Krankenkassen gegenüber Herstellern, die ihre DiGA freiwillig oder gezwungenermaßen vom Markt genommen haben, auf rund 20 Millionen Euro.[1] Diese Summe zeigt: Das Vergütungssystem hat echte Reibungsverluste erzeugt. Für Patienten, die eine App mitten in der Therapie verloren haben, war das oft mehr als ein administratives Ärgernis.
Ab Februar 2026: Vergütung hängt am Behandlungserfolg
Der Gesetzgeber hat reagiert. Seit Februar 2026 müssen DiGA-Hersteller mindestens 20 Prozent ihres vereinbarten Erstattungsbetrags an messbaren Behandlungserfolg koppeln.[6] Apps, die hohe Nutzungsraten und belegte klinische Wirksamkeit nachweisen, werden besser vergütet. Wer keine Outcome-Daten liefern kann, bekommt weniger.
Die Zahlen zeigen, warum dieser Schritt überfällig war. Im Jahr 2024 wurden knapp 861.000 DiGA-Verordnungen ausgestellt, die Gesamtkosten lagen bei 234 Millionen Euro.[6] Gleichzeitig hält die Mehrheit der Apps bis heute nur einen vorläufigen Zulassungsstatus – klinische Wirksamkeit ist damit noch nicht endgültig belegt. Durchschnittlich lagen Herstellerpreise bei rund 593 Euro pro Quartal, die tatsächlichen Erstattungsbeiträge jedoch bei nur 221 Euro.[7] Diese strukturelle Lücke war der Motor der Konsolidierung.
Was das für Patienten bedeutet
Wer heute eine DiGA verschrieben bekommt, muss nicht befürchten, dass die App von heute auf morgen offline geht. DiGAs, die im BfArM-Verzeichnis stehen, sind verschreibungsfähig und von der Kasse erstattet. Wird eine App vom Markt genommen, werden aktive Nutzer in der Regel vorab informiert und können ihre Daten exportieren.
Einen Unterschied macht der Zulassungsstatus. Eine dauerhaft gelistete DiGA hat klinische Wirksamkeit nachgewiesen – das ist ein wichtiges Qualitätssignal. Stand Dezember 2025 haben von 58 gelisteten DiGAs rund 47 diesen dauerhaften Status erreicht.[1] Eine aktuelle Übersicht aller verschreibbaren Apps bietet das offizielle BfArM-Verzeichnis unter diga.bfarm.de. Wer sich einen unabhängigen Überblick über digitale Gesundheitsanwendungen verschaffen möchte, findet auf bestes.com Steckbriefe zu hunderten Health-Apps.
Häufige Fragen
Kann ich meine DiGA noch nutzen, wenn der Hersteller insolvent geht?
Solange eine DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet ist, kann sie verschrieben werden. Geht der Hersteller insolvent oder zieht die App zurück, wird sie gestrichen. Aktive Nutzer erhalten üblicherweise vorab eine Benachrichtigung. Ein Export der eigenen Gesundheitsdaten ist in solchen Situationen ratsam.
Wie erkenne ich, ob eine DiGA dauerhaft zugelassen ist?
Im BfArM-Verzeichnis ist für jede App ausgewiesen, ob sie vorläufig oder dauerhaft gelistet ist. Dauerhaft zugelassene Apps haben einen klinischen Wirksamkeitsnachweis erbracht – ein verlässlicheres Qualitätssignal. Bestes.com listet DiGAs und andere Health-Apps mit ihren wichtigsten Eckdaten.
Quellen:
[1] GKV-Spitzenverband: DiGA-Bericht 2024.
[2] Digitalversorgt.de: DiGA-Report 2025.
[3] Deutsches Ärzteblatt: Aidhere – DiGA-Anbieter ist insolvent (2023).
[4] Oaklins Germany: Bayer AG acquires Cara Care / HiDoc Technologies (Q1 2025).
[5] Transkript: Sonormed wird Teil der InfectoPharm-Gruppe (2025).
[6] Ad hoc News: DiGA-Markt 2026.
[7] Taylor Wessing: DiGA-Anbieter und die (drohende) Insolvenz (06/2025).