Behandlungsfehler auf Rekordhoch: TK registriert 7.500 Verdachtsfälle
7.540 TK-Versicherte meldeten 2025 einen Behandlungsfehler-Verdacht – 14 % mehr als im Vorjahr. Was Betroffene wissen und tun sollten.
Die Zahlen sind alarmierend: Im Jahr 2025 wandten sich 7.540 bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherte Personen an ihre Kasse, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten. Das sind 14 Prozent mehr als im Vorjahr – und ein neuer Höchststand. Gleichzeitig betonen Experten, dass hinter diesen Zahlen eine noch viel größere Dunkelziffer verborgen liegt. Viele Betroffene wissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder scheuen den Aufwand einer formellen Meldung. Die TK veröffentlichte die Daten am 1. Juni 2026.
14 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr – und jeder dritte erhärtet sich
Laut der TK-Pressemitteilung vom 1. Juni 2026 hat die Kasse die Daten ihrer rund 6,2 Millionen versicherten Erwerbstätigen ausgewertet. Das Ergebnis: Nicht nur die Verdachtsfälle steigen, sondern auch die bestätigten Behandlungsfehler. Denn etwa jeder dritte gemeldete Verdachtsfall erhärtet sich im Rahmen der Überprüfung so weit, dass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren einleiten können. Das bedeutet: Von den 7.540 Meldungen im Jahr 2025 wurden rund 2.500 Fälle als ernstzunehmende Behandlungsfehler eingestuft – ebenfalls ein neuer Höchstwert.
TK-Chef Dr. Jens Baas kommentiert die Entwicklung deutlich: „Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu optimieren." Die Dunkelziffer unentdeckter Fälle sei dabei massiv – viele Betroffene erkennen gar nicht, dass ihr ungünstiger Behandlungsverlauf möglicherweise auf einen Fehler zurückzuführen ist.
Chirurgie, Zahnmedizin und Geburtshilfe: Diese Bereiche sind am häufigsten betroffen
Die TK-Auswertung zeigt, welche medizinischen Fachbereiche besonders häufig vorkommen. An erster Stelle stehen chirurgische Eingriffe: 29 Prozent aller Verdachtsfälle entfallen auf diesen Bereich. Mit deutlichem Abstand folgt die Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent. Den dritten Platz belegt die Geburtshilfe und Gynäkologie mit 11 Prozent. Zusammen machen diese drei Bereiche damit mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle aus.
Dahinter folgen Pflegefehler mit 9 Prozent, Orthopädie mit 6 Prozent sowie Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit je 5 Prozent. Augenheilkunde kommt auf 4 Prozent, Neurologie und Psychiatrie auf 3 Prozent. Die restlichen 14 Prozent verteilen sich auf sonstige Facharztgruppen. Das Spektrum zeigt: Ein Behandlungsfehler-Verdacht kann in nahezu jedem medizinischen Bereich entstehen – von der Routinebehandlung bis zum Eingriff.
Die große Dunkelziffer: Datenschutz verhindert proaktive Aufklärung
Ein besonders problematisches Hindernis für die Aufklärung von Behandlungsfehlern ist der Datenschutz. TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen erklärt: „Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen." Die Krankenkasse sieht also, dass etwas nicht stimmt – darf aber nicht aktiv werden. Das führt dazu, dass Betroffene ihren Anspruch auf Unterstützung oft gar nicht kennen und nicht wahrnehmen können.
Hinzu kommt ein wirtschaftliches Ungleichgewicht: Versicherungen der Leistungserbringer hätten laut TK kein Interesse daran, Fehler ans Licht zu bringen. Im Gegenteil: „Das führt nicht selten dazu, dass die Versicherer auf Zeit spielen und die Opfer durch jahrelange Klagen unter Druck setzen", so TK-Chef Baas. Gerade wenn Betroffene aufgrund des Behandlungsfehlers arbeitsunfähig sind, geraten sie schnell in wirtschaftliche Nöte – und sind dann leichter zu außergerichtlichen Vergleichen zu bewegen, die ihre Ansprüche nicht vollständig abdecken.
Was Patientinnen und Patienten bei Verdacht tun können
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte wissen: Die Krankenkasse ist eine wichtige erste Anlaufstelle. Die TK zum Beispiel bietet betroffenen Versicherten eine kostenlose Beratungshotline (040 – 46 06 61 21 40) sowie einen Online-Lotsen an, der Schritt für Schritt durch den Prozess führt. Expertenrat ist dabei entscheidend, denn: Patientinnen und Patienten können in der Regel nur schwer unterscheiden, ob ein ungünstiger Behandlungsverlauf auf einen echten Fehler zurückzuführen ist oder ein schicksalhafter Verlauf vorliegt – das erfordert medizinisches Fachwissen.
Bestätigt sich der Verdacht im Rahmen der Prüfung, können Betroffene selbst entscheiden, ob sie den Klageweg einschlagen und Schadensersatz einfordern. Petersen: „Je nach Verlauf des Verfahrens lassen sich die Erfolgsaussichten und das Risiko einer Klage wesentlich besser einschätzen." Wichtig ist außerdem: Alle behandlungsrelevanten Unterlagen sichern – Arztbriefe, Befunde, Medikamentenpläne. Diese Dokumente sind später oft entscheidend. Auch eine digitale Gesundheitsakte, die Befunde zentral speichert, kann dabei helfen, Behandlungsverläufe lückenlos zu dokumentieren und im Zweifelsfall nachzuweisen.
Forderung: Ein zentrales Melderegister für mehr Transparenz
Die TK sieht strukturellen Reformbedarf. TK-Chef Baas fordert ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen: „Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkassen jeweils eigene Register. Dadurch fehlt der Überblick über die Gesamtlage." Außerdem sei eine Meldepflicht notwendig – bislang liegt es im Ermessen der Einrichtung, ob und wie ein Fehler dokumentiert wird.
Diese Forderung steht im Einklang mit Erkenntnissen aus anderen Ländern: In Ländern wie Dänemark oder den Niederlanden gibt es bereits verpflichtende Meldesysteme, die eine systematische Auswertung von Behandlungsfehlern ermöglichen – und damit gezielt zur Qualitätsverbesserung beitragen. Deutschland hingegen verlässt sich noch weitgehend auf freiwillige Meldungen. Die Apotheken Umschau berichtet, dass Experten eine offene Fehlerkultur im Gesundheitswesen als entscheidend für mehr Patientensicherheit betrachten. Für Betroffene bleibt die wichtigste Botschaft klar: Wer einen Verdacht hat, sollte diesen melden – die Krankenkasse steht dabei mit kostenloser Unterstützung zur Seite.