Von Redaktion

Behandlungsfehler 2026: TK meldet Rekord – über 7.500 Verdachtsfälle

TK registrierte 2025 über 7.500 Behandlungsfehler-Verdachtsfälle (+14 %). Was Betroffene tun können und warum die Dunkelziffer enorm ist.

Nie zuvor wurden so viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler gemeldet wie im Jahr 2025. Die Techniker Krankenkasse (TK) registrierte insgesamt 7.540 Meldungen von Versicherten, die einen medizinischen Fehler bei ihrer Behandlung vermuteten – ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein neuer Höchststand in der Geschichte der Kasse. Das teilte die TK am 1. Juni 2026 in Hamburg mit. Etwa jeder dritte Verdachtsfall erhärtet sich dabei so weit, dass Medizinrechts-Spezialisten ein offizielles Verfahren einleiten können. Auch bei den bestätigten Fällen wurde damit ein neuer Rekordwert erreicht.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Das Problem ist größer, als viele ahnen – und wer einen Fehler vermutet, sollte seine Rechte kennen und nutzen.

Steigende Zahlen seit Jahren

Der Trend ist seit Jahren eindeutig. Noch 2021 zählte die TK rund 5.980 Verdachtsmeldungen. 2023 waren es bereits 6.509 Fälle. Der aktuelle Wert von 7.540 setzt diesen Anstieg mit besonderer Deutlichkeit fort. Ob dieser Zuwachs bedeutet, dass tatsächlich mehr Fehler passieren, oder ob Patientinnen und Patienten schlicht selbstbewusster geworden sind und häufiger Verdachtsfälle melden, lässt sich nicht abschließend sagen.

Fest steht: Die Dunkelziffer ist enorm. Schätzungen zufolge werden nur etwa drei Prozent aller vermeidbaren Schadensfälle im deutschen Gesundheitssystem überhaupt gemeldet oder statistisch erfasst. Das bedeutet: Hinter den knapp 7.500 gemeldeten Verdachtsfällen der TK verbergen sich möglicherweise mehrere zehntausend Fälle allein bei einer einzigen Kasse – und bundesweit ist das Bild noch deutlich unklarer.

TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas kommentiert laut TK-Pressemitteilung: „Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können. Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu optimieren."

Chirurgie und Zahnmedizin führen das Ranking an

Die Bandbreite der Behandlungsfehler ist groß. Chirurgische Eingriffe stehen mit 29 Prozent aller Verdachtsmeldungen klar an erster Stelle – fast jeder dritte Verdachtsfall betrifft einen operativen Eingriff. Mit deutlichem Abstand folgen Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent, dann Geburtshilfe und Gynäkologie mit 11 Prozent. Pflegefehler machen 9 Prozent aus, Orthopädie 6 Prozent. Allgemeinmedizin und Innere Medizin kommen jeweils auf 5 Prozent, Augenheilkunde auf 4 Prozent, Neurologie und Psychiatrie auf 3 Prozent. Die restlichen 14 Prozent verteilen sich auf sonstige Facharztgruppen.

Besonders folgenreich sind Fehler, die zur Arbeitsunfähigkeit führen. Betroffene geraten dadurch schnell in wirtschaftliche Not – und Versicherungen der Leistungserbringer haben laut TK-Chef Baas kein Interesse an schnellen Einigungen. Im Gegenteil: Durch jahrelange Klageverfahren werden Betroffene unter Druck gesetzt und akzeptieren häufig außergerichtliche Vergleiche, die ihren tatsächlichen Schaden nicht vollständig abdecken.

Register-Wirrwarr und Datenschutz als Hindernis

Baas fordert deshalb strukturelle Reformen auf politischer Ebene. Ein zentrales Problem: Behandlungsfehler werden in Deutschland von mehreren Stellen parallel erfasst – von Ärztekammern, dem Medizinischen Dienst und den Krankenkassen. Ein einheitliches, öffentlich zugängliches Melderegister gibt es nicht. Das verhindert den Überblick über die Gesamtlage und macht systematisches Lernen aus Fehlern schwierig. Eine bundesweite Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen würde hier Abhilfe schaffen, so die Forderung der TK.

Dazu kommt ein Datenschutz-Dilemma: TK-Experte Jonas Petersen erklärt laut Pressemitteilung, dass die Kasse selbst dann, wenn ihre Abrechnungsdaten klare Hinweise auf einen Behandlungsfehler enthalten, die betroffenen Versicherten nicht aktiv informieren darf – das aktuelle Recht lässt das nicht zu. Viele Patienten erfahren deshalb nie, dass ihnen möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.

Was Betroffene konkret tun können

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht vor einer schwierigen Aufgabe: Es ist oft kaum möglich, als Patient selbst zu beurteilen, ob ein unerwünschter Behandlungsverlauf auf einen echten Fehler oder auf die unvermeidlichen Risiken einer Erkrankung zurückzuführen ist. Genau hier setzt die Unterstützung der Krankenkasse an.

Die TK bietet Versicherten eine kostenlose Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40) sowie einen Online-Lotsen unter tk.de, der Schritt für Schritt durch das Meldeverfahren führt. Bestätigt sich der Verdacht, unterstützt die Kasse mit kostenlosen Gutachten und begleitet den weiteren Weg – bis hin zur Einschätzung der Erfolgsaussichten bei einem möglichen Klageverfahren. Petersen: „Versicherte sollten keine Scheu haben, ihrer Krankenkasse einen Verdacht zu melden."

Grundsätzlich gilt: Eine vollständige Dokumentation der eigenen Gesundheitsgeschichte ist im Zweifelsfall entscheidend. Wer alle Befunde, Arztbriefe und Behandlungsprotokolle sorgfältig aufbewahrt, kann im Streitfall schneller handeln. Digitale Gesundheitsakten wie DoctorBox helfen dabei, alle relevanten Unterlagen an einem Ort zu bündeln und jederzeit abrufbar zu halten.

Wer unsicher ist, ob eine Diagnose korrekt oder eine Therapie die richtige ist, kann über Telemedizin-Plattformen wie Kry oder TeleClinic unkompliziert eine ärztliche Zweitmeinung einholen – oft schon am selben Tag und ohne langen Warteweg. Symptomchecker wie Ada Health helfen zudem, Beschwerden besser einzuordnen und gezielt vorbereitet in das nächste Arztgespräch zu gehen.

Die Zahlen der TK machen deutlich: Behandlungsfehler sind kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem im deutschen Gesundheitssystem. Wer seine Rechte kennt, Behandlungen sorgfältig dokumentiert und bei Zweifeln frühzeitig professionelle Unterstützung sucht, ist deutlich besser geschützt – und hat im Ernstfall wesentlich bessere Chancen, zu seinem Recht zu kommen.

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