Arzt per Video in der Apotheke: So funktioniert assistierte Telemedizin ab Juli 2026
Seit 1. Juli 2026 können Apotheken Videosprechstunden vermitteln und Patienten bei der digitalen Ersteinschätzung helfen. 30 Euro Vergütung pro Fall.
Wer krank ist und keinen Arzttermin bekommt, kennt das Problem: Lange Wartezeiten, volle Praxen, und die Telemedizin-App auf dem Smartphone überfordert oder fehlt ganz. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es in Deutschland einen neuen Weg: die Apotheke. Apotheken können ab sofort Patienten dabei unterstützen, per Videoanruf mit einem Arzt zu sprechen – und bei Bedarf vorab einzuschätzen, wie dringend die Beschwerden sind. Die neue Leistung heißt assistierte Telemedizin, abgekürzt aTM, und basiert auf dem Digital-Gesetz (DigiG), das der Bundestag Ende 2023 beschlossen hatte und das 2024 in Kraft trat. Ermöglicht wurde der Start durch einen Schiedsspruch, der die Vergütung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt hat, wie die ABDA Anfang Juli 2026 mitteilte. Rund 18.000 öffentliche Apotheken in Deutschland dürfen die Leistung seitdem anbieten – ob sie das tun, liegt in ihrer eigenen Entscheidung.
Was Apotheken ab sofort anbieten können
Konkret haben Apotheken drei Möglichkeiten, die neue Leistung zu erbringen: Sie können Patienten bei der Ersteinschätzung ihrer Beschwerden helfen, sie direkt mit einem Arzt per Videosprechstunde verbinden – oder beides kombinieren. Für die Ersteinschätzung kommt das System SmED zum Einsatz, kurz für "Strukturierte medizinische Ersteinschätzung". Dieses digitale Werkzeug ist bereits aus der telefonischen Bereitschaftsnummer 116117 bekannt, über die Patienten außerhalb der regulären Sprechzeiten ärztlichen Rat einholen können. Per Fragenkatalog wird dabei beurteilt, wie dringend ein Anliegen ist und ob eine Videosprechstunde der richtige nächste Schritt wäre. Wer in den vergangenen vier Quartalen keine Arztpraxis persönlich besucht hat, muss diese Ersteinschätzung durchlaufen, bevor eine vertragsärztliche Videosprechstunde möglich ist – so sieht es das Regelwerk vor, das Gelbe Liste im Juni 2026 erläuterte.
Die Leistung richtet sich besonders an Menschen, die bisher von der Telemedizin ausgeschlossen waren: Wer kein geeignetes Smartphone oder Tablet besitzt, wer technisch unsicher ist, oder wer in einer akuten Situation schnell Unterstützung braucht. Das Personal in der Apotheke hilft bei der Bedienung der Technik, sorgt für einen reibungslosen Ablauf und erklärt, was als nächster Schritt zu tun ist. Die Apotheke stellt Gerät, Internetverbindung und einen separaten, vertraulichen Raum bereit – damit das Gespräch mit dem Arzt nicht am Tresen stattfindet, sondern in einem geschützten Bereich.
Der DAV empfiehlt Apotheken, Videosprechstunden bevorzugt mit Arztpraxen im unmittelbaren Umfeld zu vermitteln. So können notwendige Folgeuntersuchungen oder persönliche Arzttermine dann unkompliziert in der Nähe stattfinden. Solche Kooperationen dürfen Apotheken und Praxen im Vorfeld absprechen – allerdings muss die freie Wahl der Patienten gewahrt bleiben. Niemand darf zu einer bestimmten Praxis oder Apotheke gelenkt werden.
Datenschutz und Ablauf: Was Patienten wissen müssen
Bevor die Videosprechstunde starten kann, muss jeder Patient eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen – per Hand, nicht digital. Das Original muss die Apotheke vier Jahre aufbewahren. Außerdem ist die Krankenversicherungskarte erforderlich, um den Versicherungsstatus zu prüfen. Die Leistung steht sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten offen.
Die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei bewusst hoch angesetzt. Der Telemedizin-Arbeitsplatz muss vom regulären Apothekennetzwerk vollständig getrennt betrieben werden – zum Beispiel über ein eigenes WLAN-Segment. Auf dem Gerät dürfen ausschließlich die Videoplattform und technisch notwendige Seiten aufrufbar sein. Patienten dürfen keinen Zugriff auf interne Apothekensysteme oder Einstellungen haben. Besonders wichtig: Nach jeder Sitzung müssen alle patientenbezogenen Daten vollständig gelöscht werden, damit nachfolgende Nutzer keine Rückschlüsse ziehen können. Der DAV empfiehlt, bei Einrichtung und Betrieb des Arbeitsplatzes qualifizierte IT-Dienstleister einzubinden.
Was die Leistung kostet – und wie die Vergütung sinkt
Für Patienten ist die assistierte Telemedizin in der Apotheke kostenlos – die Vergütung läuft direkt über die Krankenkasse. Apotheken erhalten zunächst 30 Euro pro Fall, wie die Schiedsstelle auf Basis des DAV-Abrechnungsleitfadens festgelegt hat. In der Pauschale sind sowohl der Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden als auch ein Technikanteil enthalten. Der Betrag sinkt in den Folgejahren stufenweise: auf 25,50 Euro (2027/28), dann 23 Euro (2028/29) und ab Juli 2029 auf 21,50 Euro. Apotheken, die die Leistung anbieten wollen, müssen sich zuvor bei ihrer jeweiligen Apothekenrechenzentrale für die Abrechnung anmelden.
Ob die neue Leistung sich in der Praxis durchsetzen wird, hängt vor allem davon ab, wie viele Apotheken den nötigen Einrichtungsaufwand auf sich nehmen – und wie bekannt das Angebot bei Patienten wird. Verbraucherschützer sehen das Potenzial vor allem in ländlichen Regionen, wo Arztpraxen dünn gesät und Fahrzeiten lang sind. Gerade dort ist die Apotheke oft die erste Anlaufstelle – und kann künftig auch die Brücke zum Arzt digital schlagen.
Was das für Patienten in der Praxis bedeutet
Wer die neue Leistung nutzen möchte, geht einfach in eine teilnehmende Apotheke und schildert sein Anliegen. Das Apothekenteam fragt zunächst, ob eine Ersteinschätzung mit dem SmED-System sinnvoll ist. Danach wird – bei Bedarf – die Verbindung zu einem Arzt hergestellt, der per Videochat erreichbar ist. Das ganze Gespräch findet in einem abgetrennten, vertraulichen Raum statt. Nach dem Gespräch werden alle Daten gelöscht.
Telemedizin-Plattformen wie Kry, TeleClinic oder APPzumARZT bieten schon heute Videosprechstunden direkt per App an – ohne Gang zur Apotheke, flexibel rund um die Uhr. Symptom-Checker wie Ada Health helfen dabei, Beschwerden selbst einzuschätzen, bevor ein Arztgespräch nötig wird. Das neue Apotheken-Angebot ergänzt diese digitalen Wege für alle, die persönliche Begleitung brauchen. Einen Überblick über digitale Gesundheitsangebote in Deutschland gibt bestes.com.