Apothekenreform 2026: Was sich ab Juli für Patienten und Pflegeheim-Bewohner ändert
Das ApoVWG gilt seit dem 2. Juli 2026: Medikamente für Pflegeheimbewohner, Schnelltests in der Apotheke und höhere Honorare – der Überblick.
Seit dem 2. Juli 2026 ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in Kraft. Der Bundestag hatte das Gesetz am 22. Mai 2026 verabschiedet. Es bringt mehrere konkrete Änderungen für Patienten, Pflegeheim-Bewohner und ihre Angehörigen – von der Medikamentenbelieferung über neue Testmöglichkeiten bis hin zu gestiegenen Apothekengebühren.
Medikamente für Pflegeheim-Bewohner: Direktlieferung wird einfacher
Die wohl wichtigste Änderung für Pflegebedürftige betrifft die Arzneimittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. Bisher war der Weg eines Rezepts umständlich: Das Pflegeheim musste das vom Arzt ausgestellte Rezept selbst bei der Apotheke einlösen. Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Arztpraxen das elektronische Rezept direkt an die heimversorgende Apotheke weiterleiten – ohne Umweg über das Heim.
Voraussetzung ist, dass die Apotheke einen Versorgungsvertrag mit dem Pflegeheim abgeschlossen hat. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Praxen dabei auch die Zugangsdaten zur Einlösung des eRezepts direkt an die zuständige Apotheke übermitteln. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende 2028 und ist damit als Übergangsregelung konzipiert. Ab Januar 2029 sollen alle stationären Pflegeeinrichtungen direkt an den eRezept-Fachdienst angebunden werden, sodass sie die Medikamentenversorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner dann eigenständig über die Telematikinfrastruktur organisieren können.
Für Angehörige, die sich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, bedeutet das: Weniger Koordinationsaufwand. Das Rezept muss nicht mehr persönlich abgeholt oder weitergeleitet werden. Die Apotheke bekommt es direkt vom Arzt – sofern alle Beteiligten die neue Regelung bereits nutzen.
Schnelltests in der Apotheke: Neues Angebot auf Selbstzahlerbasis
Eine zweite Neuerung betrifft die Apotheken selbst. Mit dem ApoVWG dürfen Apotheken bestimmte Schnelltests nun auf Selbstzahlerbasis anbieten. Welche Tests konkret zugelassen sind, wird durch eine Rechtsverordnung geregelt. Fest steht: Apotheken werden dadurch zu einem niedrigschwelligen Anlaufpunkt für diagnostische Schnelleinschätzungen – direkt beim Gang in die Apotheke, ohne Arzttermin.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 dürfen Apotheken außerdem Videosprechstunden anbieten, die sogenannte assistierte Telemedizin (aTM). Telemedizinische Ärzte sind dabei live zugeschaltet und können Diagnosen stellen und Rezepte ausstellen. Beides zusammen – Schnelltests und Videosprechstunde – wertet die Apotheke als Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung deutlich auf. Für Patienten in ländlichen Regionen oder ohne freien Arzttermin könnte das eine spürbare Verbesserung sein.
Apothekenhonorar steigt: Was das für Patienten bedeutet
Das ApoVWG erhöht auch das Fixhonorar der Apotheken, das sogenannte Fixum. Bisher erhielten Apotheken je abgegebenem verschreibungspflichtigen Medikament pauschal 8,35 Euro. Seit Juli 2026 sind es laut ABDA 9,00 Euro. Ab Januar 2027 soll das Honorar auf 9,50 Euro steigen.
Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung ändert sich durch diese Erhöhung nichts direkt: Das Fixum wird von den Krankenkassen getragen, nicht vom Patienten. Die Zuzahlung der Versicherten bleibt unverändert. Hintergrund der Erhöhung ist, dass das Apothekenhonorar seit über zehn Jahren nicht angepasst wurde, während Energie- und Personalkosten erheblich gestiegen sind. Viele Apotheken haben zuletzt wirtschaftlich unter Druck gestanden: Laut ABDA hat die Zahl der Apotheken in Deutschland seit 2010 um fast ein Drittel abgenommen.
Hintergrund: Warum Deutschland seine Apotheken stärkt
Deutschland hat ein Apothekenproblem. Laut ABDA ist die Zahl der öffentlichen Apotheken in Deutschland seit ihrem Höchststand im Jahr 2010 von rund 21.600 auf unter 17.000 im Jahr 2025 gesunken – ein Rückgang von fast 20 Prozent. Besonders betroffen sind ländliche Regionen. Gleichzeitig wächst die Nachfrage: Die Bevölkerung altert, chronische Erkrankungen nehmen zu, und damit auch der Bedarf an dauerhafter Medikamentenversorgung.
Das ApoVWG ist die erste umfassende Apothekenreform seit mehr als einem Jahrzehnt. Die Honorarerhöhung soll die wirtschaftliche Basis der verbliebenen Apotheken stabilisieren. Die neuen Versorgungsaufgaben – Schnelltests, assistierte Telemedizin, Direktlieferung an Pflegeheime – sollen Apotheken für Patienten als Anlaufstelle attraktiver machen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete Apotheken anlässlich der Abstimmung im Bundestag laut BMG als „feste Säule für die Gesundheitsversorgung in unserem Land".
Was noch folgt: Das ApoVWG in Etappen
Das Gesetz tritt nicht überall gleichzeitig und sofort vollständig in Kraft. Einige Regelungen werden schrittweise eingeführt. Die neuen Möglichkeiten für die Pflegeheim-Versorgung und das gestiegene Fixum gelten seit dem 2. Juli 2026. Weitere Detailregelungen – etwa zur Erweiterung der austauschbaren Medikamente bei Rabattverträgen oder zur sogenannten Nullretax-Regelung, die Apotheken vor übermäßigen Rückforderungen durch Kassen schützt – sind ebenfalls in Kraft getreten, betreffen aber primär die Apothekenbetriebe selbst.
Der vollständige Anschluss der Pflegeheime an das eRezept-System ist für Januar 2029 geplant. Bis dahin gilt die neue Direktlieferungsregel als Brückenregelung. Wer sich aktuell um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, sollte die behandelnde Arztpraxis und die heimversorgende Apotheke direkt ansprechen – nicht alle haben die neue Möglichkeit bereits umgesetzt.
Telemedizin und Apotheke: Zwei Wege zum gleichen Ziel
Die Apothekenreform steht nicht allein. Sie ist Teil einer größeren Neuordnung der ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Telemedizinische Dienste ermöglichen es, online einen Arzt zu konsultieren und ein Rezept digital zu erhalten – das dann direkt bei der nächsten Apotheke eingelöst werden kann. Die neue Direktlieferungsregel für Pflegeheime und die Möglichkeit, Schnelltests in der Apotheke anzubieten, ergänzen diesen digitalen Ansatz um eine physische Versorgungsebene.
Für Menschen, die bereits heute auf Telemedizin setzen, bleibt der Weg klar: Konsultation per App oder Video, Rezept digital, Medikament in der Apotheke oder per Versand. Für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen soll dieser Weg ab sofort einfacher werden – dank der direkten Weiterleitung vom Arzt zur Apotheke.