Von Redaktion

Apotheke wird zur Videoarzt-Station: Assistierte Telemedizin startet bundesweit

Seit 1. Juli 2026 dürfen Apotheken Videosprechstunden anbieten. Was die neue Leistung kostet, wer sie nutzen kann und was das für die Versorgung bedeutet.

Wer bisher einen Arzt für eine Videosprechstunde brauchte, aber kein geeignetes Smartphone oder keinen Computer hatte, stand vor einer Sackgasse. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es einen neuen Weg: Apotheken dürfen nun bundesweit die sogenannte assistierte Telemedizin anbieten. Das bedeutet: Die Apotheke stellt die Technik, das Personal unterstützt bei der Verbindung – und die Patientin oder der Patient spricht per Video mit dem Arzt. Eine neue Versorgungsleistung, die auf dem Digital-Gesetz des Bundes basiert und lange auf ihren Start warten musste.

Was die Apotheke ab sofort anbieten darf

Die neue Leistung, kurz aTM, umfasst laut den Vorgaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) drei Varianten: eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung, eine Videosprechstunde mit einer Arztpraxis oder eine Kombination aus beidem. Bei der Ersteinschätzung kommt das System SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung) zum Einsatz – dasselbe digitale Werkzeug, das die Leitstellen der Patientenhotline 116117 bereits nutzen. Anhand eines Fragenkatalogs wird eingeschätzt, wie dringend Beschwerden sind und ob eine Videosprechstunde sinnvoll ist.

Wer in den vergangenen vier Quartalen keine Arztpraxis persönlich besucht hat, muss vor einer vertragsärztlichen Videosprechstunde diese Ersteinschätzung durchlaufen – die Apotheke kann das nun direkt vor Ort begleiten. Für die Vergütung der Apotheken hat eine Schiedsstelle am 16. April 2026 entschieden: Zunächst gibt es eine Pauschale von 30 Euro pro Sitzung, die in den Folgejahren schrittweise auf 21,50 Euro ab 2029 sinkt. Der Betrag deckt sowohl den Personalaufwand als auch die Technikkosten.

Die technischen Anforderungen sind klar geregelt, wie die Gelbe Liste berichtet: Die Apotheke braucht einen separaten, vertraulichen Raum, einen Computer mit Webcam, Mikrofon und stabiler Internetverbindung. Der Telemedizin-Arbeitsplatz muss außerhalb des regulären Apothekennetzwerks laufen, um Patientendaten zu schützen. Nach jeder Sitzung müssen alle Daten vollständig gelöscht werden.

Warum gerade Apotheken – und warum jetzt

Deutschland hatte Ende 2025 noch 16.601 Apotheken, wie die ABDA meldete – der niedrigste Stand seit fast 50 Jahren. Gleichzeitig versorgen viele Apotheken besonders ältere und technikfernere Bevölkerungsgruppen, die digitale Gesundheitsangebote bislang kaum erreichten. Genau für diese Gruppe ist die assistierte Telemedizin gedacht: Menschen ohne geeignetes Endgerät, Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder solche, die in dringenden Fällen schnell eine ärztliche Einschätzung brauchen, ohne lange auf einen Termin zu warten.

Die rechtliche Grundlage hatte der Bundestag bereits Ende 2023 mit dem Digital-Gesetz (DigiG) geschaffen, das 2024 in Kraft trat. Konkret regelt Paragraf 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs, dass Versicherte einen Anspruch auf assistierte Telemedizin haben. Die eigentliche Verzögerung lag in den Verhandlungen: DAV und GKV-Spitzenverband konnten sich nicht einigen, sodass erst ein Schiedsspruch im April 2026 den Weg freimachte. "Digitalisierung wird in der Apotheke erlebbar", sagte Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied des DAV, nach dem Schiedsspruch. Der DAV empfiehlt Apotheken, vor allem Videosprechstunden mit Praxen im unmittelbaren Umfeld zu vermitteln, damit nötige Folgebesuche unkompliziert vor Ort stattfinden können.

Chancen und offene Fragen

Nicht alle Fachleute sind sich einig, ob die Apotheken die richtigen Orte für Telemedizin sind. Kritiker weisen darauf hin, dass Apotheken kein ärztliches Fachpersonal haben und die Grenze zwischen pharmazeutischer Beratung und medizinischer Ersteinschätzung schmal ist. Befürworter halten dagegen: Genau für die Menschen, die weder die Technik noch die digitale Kompetenz haben, schließt das Modell eine echte Lücke. Besonders in ländlichen Regionen, wo mancherorts Arztpraxen schließen und die Apotheke der letzte niedrigschwellige Gesundheitskontakt bleibt, könnte die assistierte Telemedizin eine sinnvolle Brücke sein.

Ungeklärt bleibt vorerst, wie viele Apotheken die Leistung tatsächlich anbieten werden. Der DAV hat Informationsmaterialien und Leitfäden bereitgestellt – zu Technik, Datenschutz, Abrechnung und Organisation. Die Vergütung von 30 Euro pro Sitzung ist für viele Apotheken ein überschaubares Zusatzgeschäft. Ob sie ausreicht, um den nötigen Investitionsaufwand zu rechtfertigen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Vereinbarung zur formalen Bestätigung erhalten; mit dem Ablauf der Einspruchsfrist ist die Leistung seit dem 1. Juli 2026 abrufbar.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten

Für viele Menschen ist die neue Leistung ein niedrigschwelliger Einstieg in die Telemedizin. Wer bisher nie per Video mit einem Arzt gesprochen hat, kann das nun in vertrauter Umgebung – mit dem Apothekenpersonal als Unterstützung im Hintergrund – zum ersten Mal ausprobieren. Nicht jede Apotheke wird das Angebot sofort machen: Nötig sind eine entsprechende Ausstattung, geschultes Personal und eine separate Infrastruktur. Ein Teil der rund 16.600 Apotheken hat diese Voraussetzungen noch nicht. Der DAV stellt Leitfäden zu Technik, Abrechnung und rechtlichen Anforderungen bereit, um den Einstieg zu erleichtern.

Wer lieber direkt von zu Hause aus eine Videosprechstunde starten möchte, ohne in die Apotheke zu gehen, findet dafür bereits etablierte Alternativen. Telemedizinische Anbieter wie Kry und TeleClinic ermöglichen Videosprechstunden mit Ärztinnen und Ärzten – oft mit Terminen noch am selben Tag, ohne Wartezeit und ohne technischen Aufwand durch Dritte. APPzumARZT vermittelt direkte Arzttermine digital und bietet eine Ersteinschätzung für die passende Versorgungsform. Avi Medical verbindet stationäre Praxisversorgung mit digitaler Terminbuchung. Ada Health hilft als Symptom-Checker, Beschwerden einzuordnen und den nächsten sinnvollen Schritt zu finden – etwa ob ein Telemedizin-Termin ausreicht oder ein persönlicher Arztbesuch notwendig ist. Auf bestes.com finden Nutzerinnen und Nutzer eine Übersicht dieser und weiterer digitaler Gesundheitsangebote.

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