Sanubi

Pflegehilfsmittel zuzahlungsfrei nach Hause liefern lassen: Sanubi ist ein deutsches Unternehmen, das pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen mit monatlichen Pflegeboxen versorgt. Das Angebot umfasst Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden. Betrieben wird das Servicekonzept von der proSenio GmbH in Berlin, die Sanubi bundesweit anbietet.

01 · Profil

Über Sanubi

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in Deutschland gemäß §36 SGB XI über die Pflegeversicherung förderbar. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf bis zu 40 Euro pro Monat für Verbrauchsartikel – ohne Zuzahlung. Sanubi übernimmt laut Anbieter die Kommunikation mit der Pflegekasse und den gesamten Abrechnungsprozess, sodass Kunden und Angehörige keinen bürokratischen Aufwand haben.

Das Modell folgt einem Abonnement-Prinzip: Die Pflegebox wird monatlich zusammengestellt und per Post geliefert. Laut Anbieter können Nutzerinnen und Nutzer die Inhalte der Box individuell anpassen – ein Unterschied zu Standardpaketen, die nicht auf den spezifischen Pflegebedarf eingehen.

Welche Produkte als förderfähige Pflegehilfsmittel gelten, legt das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands fest. Es umfasst unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Mundschutz – Produktkategorien, die Sanubi laut Anbieter in seinen monatlichen Boxen abdeckt. Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und gilt einheitlich für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland.

Informationsangebot für pflegende Angehörige

Neben dem Produktangebot betreibt Sanubi laut eigenen Angaben ein Informationsportal zu Pflegethemen, darunter Hinweise zu Pflegegrad-Anträgen, Entlastungsleistungen und weiteren Hilfsmitteln nach SGB XI. Das richtet sich an Angehörige, die oft zum ersten Mal mit dem deutschen Pflegesystem in Berührung kommen und sich über Leistungsansprüche informieren möchten.

Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts (2021) wurden in Deutschland rund 4,97 Millionen Menschen als pflegebedürftig eingestuft – rund 80 Prozent davon werden zu Hause durch Angehörige oder ambulante Dienste versorgt. Für diese Zielgruppe sind Dienste wie Sanubi relevant, die den Beschaffungsaufwand für Pflegematerialien minimieren und gleichzeitig die bestehenden gesetzlichen Leistungsansprüche nach §36 SGB XI vollständig ausschöpfen. Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, sollte dies bei der eigenen Pflegekasse erfragen.

Alternativen und Marktkontext

Sanubi konkurriert mit anderen Anbietern von Pflegehilfsmittel-Lieferservices wie Pflegebox.de, Curabox oder Pflegehilfsmittel24. Das Modell der zuzahlungsfreien Pflegebox über Kassenabrechnung ist in Deutschland weit verbreitet; der Unterschied zwischen den Anbietern liegt in Produktauswahl, Lieferfrequenz und Servicequalität. Wer den gesetzlichen Anspruch von bis zu 40 Euro monatlich nach §36 SGB XI nicht aktiv nutzt, lässt diese Leistung verfallen – sie ist nicht auf den Folgemonat übertragbar. Pflegekassen informieren Berechtigte nicht automatisch über alle Hilfsmittelansprüche; Angehörige sollten bei der eigenen Kasse aktiv nachfragen.

02 · Wer profitiert

Zielgruppe

Die Zielgruppe von Sanubi sind pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 sowie deren pflegende Angehörige. Auch Personen, die sich über Pflege und Vorsorge informieren möchten, gehören zur Zielgruppe.

05 · Was es kostet

Kosten & Preise

Sanubi bietet seine Pflegeboxen zuzahlungsfrei an, da die Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. Es gibt keine direkten Kosten für die Nutzer, solange sie einen Pflegegrad von mindestens 1 haben.

FAQ · 05 Fragen

Häufig gefragt zu Sanubi

Kurze Antworten aus unserer Recherche. Wenn etwas fehlt oder unklar ist: Schreib uns direkt.

Sanubi-Pflegeboxen werden über die Pflegeversicherung abgerechnet (§36 SGB XI, bis zu 40 Euro/Monat). Für berechtigte Pflegebedürftige entstehen laut Anbieter keine Eigenkosten.

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach §36 SGB XI. Sanubi übernimmt laut Anbieter die Abklärung und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Laut Anbieter umfasst die Box Verbrauchsmaterialien nach §36 SGB XI: typischerweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Mundschutz. Die genaue Zusammenstellung kann individuell angepasst werden.

Laut Anbieter können Nutzerinnen und Nutzer die Inhalte der monatlichen Pflegebox nach ihrem Bedarf anpassen.

Sanubi übernimmt laut Anbieter die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse, sodass keine bürokratischen Schritte für die Nutzer anfallen. Der monatliche Anspruch von bis zu 40 Euro nach §36 SGB XI wird direkt über den Anbieter abgerufen.

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