Von Redaktion

Notfallreform: 112 und 116117 sollen verbindlich zusammenarbeiten

Der Bundestag hat die Notfallreform beschlossen. 112 und 116117 sollen künftig enger zusammenarbeiten und Menschen gezielter weiterleiten.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Kern der Reform ist die engere Vernetzung von 112 und 116117. Wer medizinische Hilfe sucht, soll künftig unabhängig vom ersten Kontakt nach vergleichbaren Kriterien in die passende Versorgung gelenkt werden.

Was der Beschluss an der Notfallversorgung ändern soll

Heute treffen Hilfesuchende auf verschiedene Zugänge: den Rettungsdienst unter 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 und die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Der Bundestag beschreibt das Ziel der Reform als bessere Steuerung in Akut- und Notfällen. Der GKV-Spitzenverband hebt besonders die verbindliche Vernetzung von Rettungsleitstellen und Akutleitstellen hervor.

Dahinter steht ein einfaches Problem: Ein medizinisches Anliegen kann dringend sein, ohne sofort einen Rettungswagen zu erfordern. Umgekehrt darf bei einer lebensbedrohlichen Lage keine Zeit durch die Suche nach dem richtigen Angebot verloren gehen. Die Reform soll diese Entscheidung nicht den Menschen allein überlassen. Stattdessen sollen Abfrage- und Ersteinschätzungsverfahren aufeinander abgestimmt werden.

Nach Darstellung des GKV-Spitzenverbands sollen bei gleichen Hilfeersuchen dieselben Empfehlungen herauskommen. Das gilt für Anrufe bei 112, bei 116117 und für die Ersteinschätzung in einem Integrierten Notfallzentrum. Ob die Umsetzung in allen Regionen gleich gelingt, wird sich erst zeigen.

112 und 116117 behalten unterschiedliche Aufgaben

Der Beschluss macht aus den beiden Nummern keine einzige Rufnummer. Die 112 bleibt der Notruf für lebensbedrohliche Notfälle und schwere Unfälle. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für dringende Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten, wenn die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann.

Der Patientenservice 116117 nennt als Beispiele für den Bereitschaftsdienst Erkrankungen, mit denen Betroffene sonst eine Praxis aufsuchen würden. Bei lebensbedrohlichen Fällen verweist er ausdrücklich auf die 112. Diese Orientierung bleibt wichtig, auch wenn die Leitstellen künftig enger zusammenarbeiten sollen.

Wer unsicher ist, sollte die Schwere der Situation nicht kleinreden. Der Patientenservice verweist bei lebensbedrohlichen Notfällen und schweren Unfällen ausdrücklich auf die 112. Bei anderen akuten Beschwerden kann 116117 die passende erste Anlaufstelle sein. In einer akuten Gefahrensituation zählt der Notruf.

Integrierte Notfallzentren sollen die Wege bündeln

Ein weiterer Baustein sind Integrierte Notfallzentren, kurz INZ, an geeigneten Krankenhausstandorten. Dort sollen Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen enger zusammenarbeiten. Laut GKV-Spitzenverband werden auch KV-Notdienstpraxen verbindlich eingebunden.

Die Zentren sollen eine gemeinsame Anlaufstelle für Menschen mit akuten Beschwerden sein. Ziel ist eine fallabschließende ambulante Behandlung, wenn kein stationärer Notfall vorliegt. Notaufnahmen sollen dadurch von Fällen entlastet werden, die in einer Bereitschaftspraxis versorgt werden können.

Die Begriffe im Gesetzestext wirken technisch, berühren aber einen alltäglichen Ablauf. Wer in einer Klinik ankommt, soll nicht allein deshalb in einer Notaufnahme landen, weil der Zugang gerade offen ist. Eine strukturierte Ersteinschätzung soll klären, welche Behandlung erforderlich ist und wo sie stattfinden kann. Entscheidend bleibt, dass die Entscheidung schnell und medizinisch begründet getroffen wird.

Das ist keine Aufforderung, in Zweifelsfällen abzuwarten. Die Reform beschreibt Strukturen für die Versorgung. Sie ersetzt keine Einschätzung im konkreten Notfall. Bei einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit ist 112 weiterhin die richtige Nummer.

Einheitliche Einschätzung ist der entscheidende Punkt

Der praktische Wert der Reform hängt an den Verfahren zur Ersteinschätzung. Sie sollen nach Erforderlichkeit und Dringlichkeit in die passende Versorgungsstruktur vermitteln. Der Bundestag hatte bereits im Sommer beschrieben, dass die Akutleitstelle der 116117 und die Rettungsleitstellen digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzt werden sollen.

Für Betroffene wäre das vor allem dann eine Verbesserung, wenn ein Anruf nicht mehr davon abhängt, zufällig die vermeintlich richtige Nummer gewählt zu haben. Die Empfehlung muss zuverlässig sein. Der GKV-Spitzenverband fordert dafür bundesweit einheitliche und verbindliche Standards.

Für die Dienste bedeutet das mehr als einen technischen Datenaustausch. Abfragen müssen verständlich sein, Informationen müssen sicher übergeben werden, und die nächste Anlaufstelle muss erreichbar sein. Der Beschluss setzt den Rahmen. Wie belastbar die Wege im Alltag werden, entscheidet sich in der Umsetzung.

Wenn die Einschätzung am Telefon, in der Klinik und bei einer Weiterleitung dieselben Maßstäbe anlegt, wird die Entscheidung für Betroffene nachvollziehbarer. Genau diese Abstimmung nennt der GKV-Spitzenverband als Voraussetzung für passgenaue Hilfe.

Die Reform setzt zugleich auf eine stärkere Rolle des Rettungsdienstes. Nach der Mitteilung des GKV-Spitzenverbands soll er als eigenständiges Leistungsrecht in das Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen werden. Bisher ist der Rettungsdienst in Deutschland kommunal unterschiedlich organisiert. Die geplanten Struktur- und Qualitätsvorgaben sollen einen gemeinsamen Rahmen schaffen.

Was sich für Menschen jetzt und später ändert

Der Bundestagsbeschluss ist ein konkreter Schritt, aber die neuen Strukturen entstehen nicht über Nacht. Der GKV-Spitzenverband betont, dass die Pläne zügig umgesetzt werden müssen. Wann einzelne Leitstellen, Kliniken und Bereitschaftsdienste nach den neuen Regeln arbeiten, hängt daher von der Umsetzung vor Ort ab.

Für den Moment bleibt die Orientierung klar: 112 bei lebensbedrohlichen Notfällen und schweren Unfällen. 116117 bei dringenden Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten, wenn diese nicht bis zum nächsten Tag warten können. Die Reform soll künftig dafür sorgen, dass beide Wege besser zusammenpassen.

Wer bei einer akuten Situation unsicher ist, sollte nicht auf eigene Faust abwägen, ob eine Gefahr harmlos ist. Die zuständigen Dienste erfassen die Lage am Telefon und leiten weiter. Mit der Reform soll diese Weiterleitung verbindlicher und nach einheitlicheren Maßstäben erfolgen.

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