Von Redaktion

GKV-Spitzenverband: Prävention muss Verfassungsrang bekommen – 10 Forderungen für 2026

Der GKV-Spitzenverband fordert: Prävention ins Grundgesetz, ePA als Vorsorge-Tool, personalisierte Prävention per Routinedaten. Was das für Versicherte bedeutet.

Deutschland gibt so viel für Gesundheit aus wie kaum ein anderes Land in Europa – und liegt bei der Lebenserwartung trotzdem nur im Mittelfeld. Diese Lücke hat einen Namen: mangelnde Prävention. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat Ende März 2026 ein Positionspapier mit zehn konkreten Forderungen beschlossen, das diese Schieflage grundlegend korrigieren soll[1]. Einige der Forderungen betreffen direkt digitale Gesundheitsanwendungen und die Möglichkeiten moderner Health-Apps.

Die zentrale Forderung: Prävention ins Grundgesetz

Die weitreichendste Forderung des Papiers ist zugleich die politisch ambitionierteste: Der GKV-Spitzenverband will, dass Gesundheitsförderung und Prävention als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden[1][3]. Konkret bedeutet das: Alle staatlichen Akteure – Bund, Länder, Kommunen – würden verfassungsrechtlich verpflichtet, bei politischen Entscheidungen die Folgen für die Bevölkerungsgesundheit zu berücksichtigen. Das Prinzip nennt sich „Health in All Policies" und ist in anderen europäischen Ländern bereits etabliert.

Parallel dazu fordert der GKV-Spitzenverband eine grundlegende Reform des Präventionsgesetzes. Heute sind die Mittel für Prävention zwischen Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung und öffentlicher Hand fragmentiert. Eine Reform soll verbindliche Finanzierungsbeiträge aller Verantwortlichen festschreiben – also auch von Arbeitgebern, Ländern und Kommunen, nicht nur von den gesetzlichen Krankenkassen[2].

Die ePA soll zum Vorsorge-Tool werden

Für Nutzer digitaler Gesundheits-Apps ist ein anderer Abschnitt des Positionspapiers besonders relevant: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll aktiv zur Prävention genutzt werden. Der GKV-Spitzenverband fordert, dass Krankenkassen über die ePA den Impfstatus ihrer Versicherten einsehen und Lücken automatisiert identifizieren dürfen[2]. Wer eine Impferinnerung verpasst hat, soll eine automatische Benachrichtigung erhalten – direkt aus der ePA-App heraus.

Hintergrund: Seit Januar 2025 besitzen rund 70 der 75 Millionen GKV-Versicherten automatisch eine ePA (Opt-out-Modell). Aktiv genutzt wird sie bislang aber nur von knapp 4 Prozent – ein Missverhältnis, das die Kassen durch präventive Mehrwertdienste überwinden wollen[4].

Personalisierte Prävention: Routinedaten sollen Vorsorge steuern

Eine der kontroverseren Forderungen betrifft den Umgang mit Versichertendaten. Der GKV-Spitzenverband will, dass Kranken- und Pflegekassen ihre Routinedaten – also Abrechnungs- und Diagnosedaten – nutzen dürfen, um individuelle Präventionsangebote zu entwickeln[2][4]. Aus Sicht der Kassen würde das eine zielgenauere Ansprache ermöglichen: Wer laut Abrechnungsdaten Risikofaktoren für Diabetes Typ 2 aufweist, bekäme proaktiv ein passendes Ernährungs- oder Bewegungsprogramm angeboten.

Datenschutzrechtlich ist das ein heikles Terrain. Kritiker befürchten eine schleichende Überwachung von Lebensgewohnheiten. Der GKV-Spitzenverband betont, dass die Nutzung auf freiwilliger Basis und im Rahmen strengerer gesetzlicher Regelungen erfolgen soll[2].

Kinder und Jugendliche als Priorität

Ein weiterer Schwerpunkt des Positionspapiers gilt der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Kassen fordern bundesweit einheitliche Regelungen zur Nutzung digitaler Medien in Schulen sowie nationale Empfehlungen für Bildschirmzeiten[2]. Hintergrund sind steigende Zahlen psychischer Erkrankungen bei Minderjährigen: Laut aktuellem GKV-Präventionsbericht hat die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten in den letzten zehn Jahren signifikant zugenommen.

Für Anbieter von Health-Apps im Jugend- und Familienbereich ist diese Forderung ein klares Signal: Der Markt für evidenzbasierte digitale Präventionsprogramme für junge Menschen dürfte politisch stärker unterstützt werden als bisher.

Was das für den Digital-Health-Markt bedeutet

Das GKV-Positionspapier ist zunächst eine politische Forderung, kein verabschiedetes Gesetz. Dennoch hat es Gewicht: Der GKV-Spitzenverband vertritt alle 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, die zusammen über 74 Millionen Versicherte abdecken. Wenn die Kassen personalisierte Prävention via Routinedaten und ePA-Integration als strategisches Ziel definieren, folgen Ausschreibungen und Vertragsangebote erfahrungsgemäß mit Verzögerung[1].

Für Nutzer von Gesundheits-Apps zeichnet sich eine Entwicklung ab: Der Zugang zu kassenfinanzierten Präventionsprogrammen soll niedrigschwelliger werden. Apps, die heute als Zusatzangebot außerhalb des Leistungskatalogs laufen, könnten künftig stärker in die reguläre Versorgung integriert werden – sofern sie evidenzbasierte Wirksamkeitsnachweise liefern.

Quellen:
[1] GKV-Spitzenverband: „Prävention gesamtgesellschaftlich stärken." Pressemitteilung, März 2026. gkv-spitzenverband.de
[2] GKV-Spitzenverband: Positionspapier „Gesundheitsförderung und Prävention". Beschluss Verwaltungsrat, 26. März 2026. gkv-spitzenverband.de
[3] Ärzteblatt: „Vorstoß zur Verankerung von Prävention im Grundgesetz." aerzteblatt.de, April 2026
[4] Ärzteblatt: „Kassen sollen selbst Gesundheitsdaten zur Prävention erheben dürfen." aerzteblatt.de, 2026

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