Datenschutz Gesundheits-Apps DiGA mHealth EU AI Act Digital Health
Von Redaktion

Gesundheits-Apps 2026: Nutzer wollen ihre Daten zurück

42 % der Deutschen nutzen Health-Apps – doch 56 % haben Datenschutzbedenken. Was Studien zeigen und was DiGA besser machen.

Jeder zweite Deutsche nutzt inzwischen eine Gesundheits-App. Laut der Asklepios-Studie 2025 ist der Anteil auf 42 Prozent gestiegen – ein Viertel mehr als noch 2021. Bei Menschen unter 30 liegt der Wert noch deutlich höher: Mehr als zwei Drittel tracken mit ihrem Smartphone Schlaf, Herzfrequenz oder Stimmung. Doch wer mehr Menschen in die digitale Gesundheitsversorgung holen will, stößt auf ein hartnäckiges Hindernis: das Vertrauen.

Denn 56 Prozent der Befragten haben der Asklepios-Studie zufolge gemischte Gefühle, wenn sie digitale Gesundheitsangebote nutzen. Jeder Fünfte zweifelt offen daran, dass seine Daten wirklich geschützt sind. Das ist kein Nischenphänomen – es ist das zentrale Wachstumsproblem der gesamten Health-App-Branche.

Was hinter den Bedenken steckt

Die Skepsis ist nicht unbegründet. Forscherinnen und Forscher der Universität Bremen haben 20 populäre mHealth-Apps analysiert und dabei erhebliche Lücken zwischen Datenschutzversprechen und tatsächlichem Verhalten aufgedeckt. Viele Apps übermitteln personenbezogene Daten bereits bevor Nutzerinnen und Nutzer überhaupt zugestimmt haben. Zustimmungsdialoge sind so gestaltet, dass die datenintensivere Option optisch in den Vordergrund rückt – ein Muster, das in der Forschung als „Dark Pattern" bezeichnet wird. Das Fazit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Formale DSGVO-Konformität reicht nicht aus, wenn Nutzer nicht wirklich verstehen, was mit ihren Daten passiert.

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Kategorien persönlicher Informationen überhaupt. Wer weiß, dass jemand eine Angststörung behandelt oder regelmäßig den Schlaf trackt, weiß viel über diese Person. Entsprechend hoch sind die ethischen Anforderungen – und entsprechend stark reagieren Nutzerinnen und Nutzer, wenn ihr Vertrauen enttäuscht wird.

DiGA: Der regulierte Gegenentwurf

Einen anderen Weg gehen die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Das sind Apps auf Rezept, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach strengen Kriterien zulässt. Derzeit sind rund 59 DiGA gelistet, verteilt auf Indikationsbereiche von Depression über Rückenschmerzen bis hin zu Diabetes. Der Unterschied zu gewöhnlichen Gesundheits-Apps: DiGA müssen ihren Nutzen in klinischen Studien nachweisen, unterliegen strengen Datenschutzvorgaben und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Ab dem dritten Quartal 2026 kommt eine weitere Transparenzpflicht hinzu: Hersteller dauerhaft gelisteter DiGA müssen erstmals Nutzungsdaten erfassen und zum 15. April 2027 ans BfArM melden. Die sogenannte anwendungsbegleitende Erfolgsmessung, kurz AbEM, soll zeigen, ob Apps im Alltag tatsächlich das leisten, was sie im Zulassungsverfahren versprechen. Für Nutzerinnen und Nutzer ist das eine wichtige Entwicklung: Erstmals gibt es verpflichtende Daten darüber, wie verbreitet und wirksam die zugelassenen Apps wirklich sind.

Neue Regeln erhöhen den Druck auf alle Anbieter

Auch jenseits der DiGA-Welt verschärfen sich die Anforderungen. Ab dem 2. August 2026 greifen die vollumfänglichen Pflichten des EU AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme – und Gesundheits-Apps, die auf Basis von Algorithmen Diagnosen unterstützen oder Therapieempfehlungen geben, fallen in diese Kategorie. Anbieter müssen dann Transparenz-, Nachvollziehbarkeits- und Datenschutzanforderungen erfüllen, die deutlich über die bisherige DSGVO-Pflicht hinausgehen.

Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: Sie können künftig stärker darauf bestehen, zu verstehen, wie eine App zu ihren Einschätzungen kommt. Erklärbarkeit und Datenkontrolle werden zu Wettbewerbsmerkmalen – nicht nur zu regulatorischen Pflichten.

Was Nutzer jetzt tun können

Wer eine Gesundheits-App nutzt oder sucht, sollte gezielt auf einige Punkte achten. Erstens: Wo werden die Daten gespeichert, und ist der Anbieter in der EU ansässig? Zweitens: Lässt sich die Einwilligung granular erteilen und jederzeit widerrufen? Drittens: Ist die App als DiGA vom BfArM zugelassen – oder zumindest als Medizinprodukt zertifiziert? Und viertens: Gibt es unabhängige Studiendaten zur Wirksamkeit, die nicht ausschließlich vom Hersteller selbst stammen?

Plattformen wie Bestes.com sammeln genau diese Informationen. Für mehr als 1.300 digitale Gesundheitsanwendungen, Telemedizin-Dienste und Health-Apps sind dort Erstattungsstatus, Datenschutzinfos und verfügbare Studien gebündelt – damit Nutzerinnen und Nutzer ohne eigene Recherchearbeit informiert entscheiden können.

Das Vertrauen in Health-Apps ist nicht weg – es wartet auf die richtigen Angebote. Acht von zehn Befragten wünschen sich laut Asklepios-Studie digitale Rezepte, fast sieben von zehn wollen eine elektronische Patientenakte. Die Nachfrage ist da. Was fehlt, sind mehr Anbieter, die sie mit echter Transparenz bedienen.

Die Bestes-App

Gesundheit, die kostenlos in deiner Tasche ist.

Quiz, Vorsorge, KI-Coach und mehr — für dich und deine Familie. Jetzt im App Store und bei Google Play.