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Von Bestes.com Redaktion
GeDIG: Bundesgesundheitsministerium plant Gesetz für Gesundheitsdaten und digitale Innovation
Der GeDIG-Referentenentwurf macht die ePA zur digitalen Eingangstür – und gibt Krankenkassen neue Datenbefugnisse. Was das Gesetz bedeutet.
Deutschland bekommt ein neues Digitalgesetz für das Gesundheitswesen – und diesmal soll es weitreichender sein als alles, was bisher verabschiedet wurde. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat im April 2026 einen Referentenentwurf für das sogenannte GeDIG vorgelegt: das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Der rund 200 Seiten umfassende Entwurf wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt [1].
## Was das GeDIG verändern will
Im Kern geht es um drei Stellschrauben: die elektronische Patientenakte (ePA), die Datenbefugnisse der Krankenkassen und die künftige Rolle der Gematik als digitale Leitbehörde.
Die ePA kennen die meisten gesetzlich Versicherten inzwischen als digitales Dokumentenlager. Das GeDIG soll das grundlegend verändern. Laut Referentenentwurf soll die ePA zur "digitalen Eingangstür" in die Gesundheitsversorgung werden: Versicherte sollen über die ePA-App eine Ersteinschätzung ihrer Beschwerden erhalten und direkt einen Termin buchen können [1]. Ab dem 1. Februar 2028 sollen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen diesen Standard erfüllen – also über die ePA erreichbar sein.
Das ist ein erheblicher Schritt. Bisher laufen Arzttermine größtenteils über Telefon, Praxis-Websites oder das Terminserviceportal der KVen. Eine Integration in die ePA würde bedeuten, dass gesundheitliche Basisinformationen aus der Akte direkt in die Weiterleitung einfließen könnten – mit allen damit verbundenen Fragen zu Datenschutz und Komfort.
## Krankenkassen und Gesundheitsdaten
Der zweite große Punkt ist politisch sensibler. Das GeDIG sieht vor, dass Krankenkassen mit Einwilligung ihrer Versicherten auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen dürfen – und darüber hinaus eigene Gesundheitsdaten erheben dürfen, darunter Angaben zu Ernährungsgewohnheiten, Raucherstatus und Körpergewicht [2]. Ziel ist Prävention: Kassen sollen individuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig erkennen und ihre Versicherten aktiver ansprechen können.
Kritiker, darunter Datenschützer und Ärzteverbände, sehen hier eine Grenzverschiebung. Die Grenze zwischen einer Krankenversicherung, die Kosten erstattet, und einem Gesundheitsunternehmen, das aktiv Daten sammelt und auswertet, werde durch solche Befugnisse deutlich weicher, heißt es aus der Fachwelt [2]. Die Einwilligung der Versicherten ist zwar im Entwurf vorgesehen, doch wie diese in der Praxis ausgestaltet wird – freiwillig, mit Anreizen verknüpft oder als Standardoption – ist noch nicht abschließend festgelegt.
## Interoperabilität als Pflicht, Gematik mit Durchsetzungsrechten
Bisher war Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen oft ein Wunschziel, das in der Praxis an proprietären Systemen, fehlenden Standards und mangelnder Kooperationsbereitschaft scheiterte. Das GeDIG macht den Schritt vom Ziel zur Pflicht: Leistungserbringer sollen Daten künftig in standardisierten Formaten führen müssen, Hersteller von Praxissoftware und digitalen Anwendungen diese Formate verbindlich implementieren [1].
Gleichzeitig soll die Gematik, bisher vor allem als Zulassungsbehörde für Telematikinfrastruktur bekannt, zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen werden. Das Bundesgesundheitsministerium will ihr mehr Kontrolle darüber geben, wie Digitalisierung im Versorgungsalltag umgesetzt wird.
## Was das für DiGA-Nutzer bedeutet
Für Menschen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) nutzen oder sich für Apps auf Rezept interessieren, ist das GeDIG relevant. Der Entwurf sieht eine tiefere Integration von DiGAs in Versorgungsprozesse vor und will ihre Nutzung transparenter machen [3]. Konkret könnte das bedeuten, dass DiGA-Daten künftig direkt in die ePA einfließen – und damit für behandelnde Ärzte einsehbar werden, sofern die Versicherten das erlauben.
Das wäre eine doppelte Neuerung: inhaltlich, weil DiGA-Nutzungsdaten bisher oft isoliert in App-Silos verbleiben; und formal, weil eine solche Anbindung die Rolle von DiGAs als vollwertige Versorgungsleistung stärken würde. Ob und in welcher Form das umgesetzt wird, hängt davon ab, wie der Entwurf nach dem Ministeriumsabstimmungsverfahren in den Bundestag eingebracht wird.
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## Häufige Fragen
**Was ist das GeDIG?**
Das GeDIG – kurz für Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen – ist ein Referentenentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aus April 2026. Es soll die elektronische Patientenakte zur digitalen Eingangstür ins Gesundheitssystem machen und Regeln für den Umgang mit Gesundheitsdaten neu definieren.
**Wann tritt das GeDIG in Kraft?**
Als Referentenentwurf befindet sich das GeDIG noch im Abstimmungsprozess zwischen den Bundesministerien. Ein Inkrafttreten ist frühestens nach Verabschiedung durch den Bundestag zu erwarten. Einzelne Regelungen, wie die ePA als Terminzugangspunkt, sind erst ab Februar 2028 vorgesehen.
**Betrifft das GeDIG auch DiGA-Nutzer?**
Ja. Der Entwurf sieht vor, dass Digitale Gesundheitsanwendungen tiefer in die Versorgungsprozesse integriert werden und ihre Nutzung transparenter wird. Eine mögliche Anbindung von DiGA-Daten an die ePA könnte künftig die Abstimmung zwischen App und Arzt erleichtern.
## Quellen
[1] Heise Online: "GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden." heise.de, April 2026. https://www.heise.de/news/GeDIG-Gesetzentwurf-ePA-soll-zum-digitalen-Eingang-ins-Gesundheitssystem-werden-11244876.html
[2] Deutsches Ärzteblatt: "Kassen sollen selbst Gesundheitsdaten zur Prävention erheben dürfen." aerzteblatt.de, April 2026. https://www.aerzteblatt.de/news/kassen-sollen-selbst-gesundheitsdaten-zur-pravention-erheben-durfen-7d09b409-5aa3-46dc-a9ab-7685d089eed5
[3] Netzpolitik.org: "Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen." netzpolitik.org, April 2026. https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-so-will-gesundheitsministerin-warken-ihre-digitalstrategie-umsetzen/