Von Redaktion

ePA 2026: Medikationsplan ab Oktober, Forschungsdaten-Ausleitung ab Herbst

Ab Oktober 2026 kommt der elektronische Medikationsplan in die ePA. Parallel startet die Forschungsdatenausleitung ans FDZ Gesundheit.

Vier Millionen Menschen nutzen die elektronische Patientenakte in Deutschland bereits aktiv – bei 74 Millionen gesetzlich Versicherten ist das ein Anteil von knapp sechs Prozent. Doch im zweiten Halbjahr 2026 steht die ePA vor einem ihrer bedeutendsten Ausbauschritte seit dem Start: Der elektronische Medikationsplan kommt, und erstmals fließen anonymisierte Gesundheitsdaten in die medizinische Forschung. Das Bundesgesundheitsministerium unter Ministerin Nina Warken hat in seiner aktualisierten Digitalisierungsstrategie den genauen Fahrplan skizziert [1].

Der elektronische Medikationsplan kommt – mit neuem Zeitplan

Ab Juli 2026 soll der elektronische Medikationsplan in ausgewählten Pilotregionen erprobt werden. Der bundesweite Start ist für Oktober 2026 vorgesehen. Ursprünglich war der Start für März 2026 geplant; die gematik entschied sich erneut für eine gestufte Einführung mit regionalen Modellprojekten, bevor die Anwendung flächendeckend ausgerollt wird [2].

Was bringt das konkret? Wer heute mehrere Medikamente einnimmt – etwa bei Diabetes, Bluthochdruck und einer Schilddrüsenerkrankung gleichzeitig – kennt das Problem: Verschiedene Fachärzte verschreiben, niemand hat den vollständigen Überblick. Der Hausarzt weiß nicht immer, was der Kardiologe verordnet hat, und der Apotheker sieht nur das aktuelle Rezept. Der elektronische Medikationsplan ändert das strukturell. Er bündelt alle verschriebenen Mittel in einem zentralen Dokument innerhalb der ePA, inklusive Dosierungsangaben, Einnahmehinweisen und Hinweisen auf bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten.

Laut Pharmazeutischer Zeitung soll der Plan auch Daten zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit enthalten – also Angaben wie Körpergewicht oder bekannte Wechselwirkungen, die Ärzten helfen, gefährliche Kombinationen frühzeitig zu erkennen [3]. Das ist medizinisch relevant: Schätzungen aus der Versorgungsforschung gehen davon aus, dass ein relevanter Anteil vermeidbarer Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen zurückzuführen ist – ein Problem, das bei Polypharmazie, also der gleichzeitigen Einnahme von fünf oder mehr Medikamenten, besonders häufig auftritt. Betroffen sind vor allem ältere Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen.

Gesundheitsdaten für die Forschung: Pseudonymisiert, aber vollständig

Parallel zum Medikationsplan nimmt ein zweites Vorhaben Gestalt an, das in der öffentlichen Debatte bislang weniger Aufmerksamkeit bekommen hat: die systematische Ausleitung von ePA-Daten ans Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). Die rechtliche Grundlage bildet das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das bereits 2023 in Kraft getreten ist und Forschern erstmals strukturierten, rechtssicheren Zugang zu anonymisierten Versorgungsdaten ermöglicht.

Im dritten Quartal 2026 soll die Ausleitung in den Modellregionen beginnen. Die erste reguläre Datenlieferung an das FDZ ist für das vierte Quartal 2026 geplant, der bundesweite Betrieb für Anfang 2027 [4]. Die Daten werden automatisiert aus der ePA übermittelt. Name und Versichertennummer werden durch ein Pseudonym ersetzt, die medizinischen Inhalte – Diagnosen, Befunde, Laborwerte, Medikationslisten – bleiben vollständig erhalten. Das Ziel: Forschungsprojekte zu Krankheitsverläufen, Versorgungsqualität und Therapieerfolgen sollen in Zukunft auf eine breite, repräsentative Datenbasis zurückgreifen können, statt wie bisher auf kleine, oft selektive Studienpopulationen.

Das Widerspruchsrecht bleibt vollständig erhalten. Wer nicht möchte, dass seine ePA-Daten in die Forschung fließen, kann jederzeit widersprechen – entweder über die App der eigenen Krankenkasse oder über die Ombudsstelle. Der Widerspruch ist unabhängig von der aktiven ePA-Nutzung: Wer widerspricht, kann die ePA weiterhin für Arztbesuche, E-Rezepte und die Einsicht von Befunden verwenden [5].

Mehr Nutzer durch einfachere Bedienung

Dass bislang nur knapp sechs Prozent der gesetzlich Versicherten die ePA aktiv nutzen, hat neben Bekanntheitsproblemen auch technische Ursachen: Die Authentifizierung galt als umständlich, der Mehrwert für viele Nutzer noch nicht greifbar. Das BMG reagiert mit einem Bündel an Maßnahmen. Niedrigere Zugangshürden, eine digitale Ersteinschätzung, elektronische Überweisungen und Erinnerungsfunktionen sollen die ePA vom Archivsystem zum Alltagsbegleiter machen. Bis 2030 peilt das Ministerium rund 20 Millionen aktive Nutzer an [1].

Erinnerungsfunktionen spielen dabei eine besondere Rolle. Auf Basis der gespeicherten Gesundheitsdaten sollen Nutzerinnen und Nutzer automatisch auf fällige Vorsorgeuntersuchungen oder ablaufende Impfungen hingewiesen werden. Das klingt nach einem kleinen technischen Detail, könnte in der Praxis aber Wirkung entfalten – besonders bei Menschen, die Vorsorge bislang eher unregelmäßig wahrgenommen haben.

Was das für Versicherte konkret bedeutet

Wer die ePA noch nicht eingerichtet hat, kann das über die App seiner Krankenkasse nachholen. Der elektronische Medikationsplan wird ab Oktober mit dem regulären Ausbau-Update verfügbar sein – ohne dass Nutzer aktiv etwas tun müssen. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt oder die Apotheke den Plan in die ePA einträgt, wofür entsprechende Praxissoftware auf Anbieterseite benötigt wird.

Wer der Forschungsdatenausleitung widersprechen möchte, braucht dafür keinen rechtlichen Beistand. Ein formloser Hinweis gegenüber der Krankenkasse oder ein Klick in der ePA-App genügt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, diesen Widerspruch zu vermerken und umzusetzen. Detaillierte Informationen zum Verfahren stellt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit auf seiner Website bereit. Wer auf der Suche nach passenden digitalen Gesundheitsdiensten rund um Medikation und Prävention ist, findet auf Bestes.com eine unabhängige Übersicht über zugelassene DiGAs und andere Gesundheitsanwendungen.

Häufige Fragen

Wann kommt der elektronische Medikationsplan bundesweit?
Der Testbetrieb in Pilotregionen startet im Juli 2026. Der bundesweite Rollout ist für Oktober 2026 geplant.

Muss ich der Forschungsdatenausleitung zustimmen?
Nein. Die Ausleitung gilt automatisch, solange kein Widerspruch vorliegt. Der Widerspruch kann jederzeit formlos bei der eigenen Krankenkasse eingelegt werden – per App oder schriftlich.

Welche Daten werden ans Forschungsdatenzentrum übermittelt?
Diagnosen, Befunde, Laborwerte und Medikationslisten. Name und Versichertennummer werden pseudonymisiert, die medizinischen Inhalte bleiben vollständig erhalten.

Quellen

[1] Bundesgesundheitsministerium / kma Online: "BMG stellt Digitalisierungsstrategie 2026 vor – das sind Warkens Pläne". kma-online.de, 2026. https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/bmg-stellt-digitalisierungsstrategie-2026-vor-das-sind-warkens-plaene-55231

[2] ad-hoc-news: "eMedikationsplan: Start verschoben auf Oktober 2026". ad-hoc-news.de, 2026. https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/emedikationsplan-start-verschoben-auf-oktober-2026/68597927

[3] Pharmazeutische Zeitung: "Elektronische Patientenakte: Umfangreiche neue ePA-Funktionen ab 2026". pharmazeutische-zeitung.de, 2026. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/umfangreiche-neue-epa-funktionen-ab-2026-158752/

[4] Forschungsdatenzentrum Gesundheit: "Daten aus der elektronischen Patientenakte". forschungsdatenzentrum-gesundheit.de, 2026. https://www.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de/infoportal/datensatz-des-fdz-gesundheit/daten-aus-der-epa

[5] patientenrechte-datenschutz.de: "Die ePA und die Weiterleitung von Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit". patientenrechte-datenschutz.de, 2026. https://patientenrechte-datenschutz.de/die-elektronische-patientenakte-epa-und-die-weiterleitung-von-daten-an-das-forschungsdatenzentrum-gesundheit-fdz/

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