Elektronischer Medikationsplan: Ab Oktober 2026 bundesweit in der ePA
Ab Oktober 2026 kommt der elektronische Medikationsplan bundesweit in die ePA – ein Überblick, was sich für Patienten mit Dauermedikation ändert.
Ab Oktober 2026 soll der elektronische Medikationsplan bundesweit in der ePA für alle verfügbar sein – nach mehrfachen Verschiebungen ist jetzt der endgültige Zeitplan der gematik bekannt [1]. Für die Millionen Versicherten, die täglich mehrere Medikamente einnehmen, könnte das einen entscheidenden Unterschied machen.
Ein altbekanntes Problem: Wer weiß, was der Patient wirklich nimmt?
In Deutschland nehmen rund 54 Prozent der über 65-Jährigen dauerhaft mindestens fünf Medikamente gleichzeitig ein – Fachleute sprechen dann von Polypharmazie. Laut einer Analyse der BARMER-Krankenkasse gehören gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu den häufigsten vermeidbaren Gründen für Krankenhauseinweisungen im Alter. Das strukturelle Problem dabei: Hausarzt, Kardiologe und Apotheke wissen oft nicht voneinander, was ein Patient gerade einnimmt. Wer regelmäßig Ibuprofen oder Johanniskraut kauft, taucht in keiner Verordnungsdatenbank auf – obwohl beides gefährliche Wechselwirkungen mit verschreibungspflichtigen Mitteln auslösen kann.
Genau hier setzt der elektronische Medikationsplan an. Er zeigt auf einen Blick, welche Medikamente ein Patient aktuell einnimmt – inklusive Dosierung, Einnahmehinweisen und Einnahmegrund. Damit unterscheidet er sich von der Medikationsliste, die bereits in der ePA vorhanden ist: Die Liste ist der rückblickende Überblick aller Verordnungen. Der Medikationsplan ist der aktuelle Stand – was nimmt dieser Mensch heute?
Zeitplan: Juli 2026 Test, Oktober 2026 bundesweit
Der aktuelle Zeitplan der gematik sieht eine schrittweise Einführung vor: Ab Juli 2026 startet die Anwendung in ausgewählten Regionen im Testbetrieb, ab Oktober 2026 folgt der bundesweite Rollout [1]. Der ursprünglich für März 2026 geplante Start wurde nach Berichten der Pharmazeutischen Zeitung bereits zweimal verschoben [2].
Eine technisch wichtige Neuerung bei der Einführung: Apotheken erhalten Schreibrechte, um rezeptfreie Medikamente direkt in den Plan einzutragen [3]. Das schließt eine bekannte Lücke der bisherigen digitalen Medikationsdokumentation. Wer selbst Schmerzmittel kauft, Nahrungsergänzungsmittel nimmt oder pflanzliche Präparate einnimmt, kann das künftig im Plan dokumentieren lassen – und damit das Risiko unentdeckter Wechselwirkungen verringern.
Für wen gilt der Anspruch?
Den Anspruch auf einen Medikationsplan haben GKV-Versicherte, die mindestens drei zu Lasten der Krankenversicherung verordnete Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen – das regelt bereits das Patientenrechtegesetz. Der elektronische Plan in der ePA ist die digitale Verlängerung dieser Regelung: Er ersetzt perspektivisch den papierbasierten Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), der seit 2016 existiert, in der Praxis aber oft nicht aktuell gehalten wird.
Wer die ePA bereits aktiv nutzt, bekommt die Funktion automatisch. Wer noch keine ePA hat: Seit Januar 2025 legt jede gesetzliche Krankenversicherung automatisch eine ePA an, sofern Versicherte nicht aktiv widersprechen.
Was als Nächstes kommt
Der Medikationsplan ist nicht die einzige Neuerung für 2026. Laut gematik sollen in derselben Ausbaustufe auch medikationsrelevante Informationen wie Körpergewicht und bekannte Allergien in die ePA aufgenommen werden – Daten, die für die Arzneimitteltherapiesicherheit zentral sind [1]. Ab Januar 2027 ist dann eine Volltextsuche über alle ePA-Inhalte geplant, die es ermöglicht, Medikamentennamen und Diagnosen direkt in der Akte zu durchsuchen [3].
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Quellen:
[1] gematik. "Medikationsplan und Forschung – das kann künftig die neue ePA." Pressemitteilung. gematik.de
[2] ad-hoc-news / Gelbe Liste. "eMedikationsplan: Start verschoben auf Oktober 2026." ad-hoc-news.de
[3] Pharmazeutische Zeitung. "Umfangreiche neue ePA-Funktionen ab 2026." pharmazeutische-zeitung.de