Wer in Deutschland zum Facharzt möchte, braucht meistens eine Überweisung vom Hausarzt – ein kleiner Zettel, den Patienten sorgfältig aufbewahren und beim nächsten Termin vorlegen müssen. Damit soll in gut drei Jahren Schluss sein. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Anfang April 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Überweisung grundlegend digitalisiert – und nebenbei die Art, wie Patienten Arzttermine buchen, neu ordnet [1].

Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht

Das geplante "Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" legt fest, dass Vertragsärzte ab dem 1. September 2029 verpflichtet sind, elektronische Überweisungen auszustellen – vorausgesetzt, die technische Infrastruktur steht dann bereit [1]. Grundlage ist die Telematikinfrastruktur (TI), das geschlossene Datennetz, über das Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken bereits heute das E-Rezept austauschen. Die Software, die Ärzte dafür nutzen, muss von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert sein [1].

Patienten können selbst entscheiden, ob die Überweisungsdaten auf Papier oder digital an sie weitergegeben werden. Wer nicht widerspricht, findet die Überweisung automatisch in der elektronischen Patientenakte (ePA) – allerdings nur vorübergehend: Nach 100 Tagen werden die Daten automatisch gelöscht [1].

Die ePA wird zum digitalen Zugangspunkt

Neben der E-Überweisung plant das Ministerium einen weiteren Schritt: Ab dem 1. Februar 2028 sollen Krankenkassen ihren Versicherten eine Funktion zur digitalen Terminbuchung in der ePA-App anbieten. Der Ablauf soll einheitlich geregelt sein – mit einer standardisierten Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs als erstem Schritt, bevor ein Termin gebucht wird, wahlweise in der Praxis oder per Videosprechstunde [2].

Auch private Plattformen, die bereits heute Arzttermine vermitteln, werden vom Gesetz erfasst. KBV und GKV-Spitzenverband sollen Mindeststandards für Anbieter festlegen – unter anderem zu Datenschutz und diskriminierungsfreier Terminvergabe [2]. Die genauen Anforderungen stehen noch nicht fest.

Was das für den Praxisalltag bedeutet

Der Zeitplan erscheint lang, aber die technischen Vorarbeiten sind aufwendig. Die Telematikinfrastruktur befindet sich gerade im Übergang zu TI 2.0: Bisherige Hardware-Konnektoren in den Praxen werden schrittweise durch sogenannte TI-Gateways ersetzt, die den Zugang zur TI ohne eigenes Gerät ermöglichen. Sicherheitsaudits durch externe Stellen und Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind für die neue Infrastruktur verpflichtend [1].

Für Patienten ändert sich bis 2029 zunächst wenig. Wer bereits eine ePA eingerichtet hat, kann aber schon jetzt die wachsenden Funktionen nutzen: Seit Januar 2025 befüllt jede Arztpraxis und jede Apotheke die ePA automatisch mit Befunden und Medikationsplan, sofern Patienten nicht widersprochen haben.

Häufige Fragen

Muss ich als Patient ab 2029 etwas tun?

Nicht zwingend. Die Umstellung betrifft vor allem Arztpraxen und deren Software. Patienten können weiterhin einen Papierausdruck verlangen, falls sie das bevorzugen.

Was passiert mit meinen Überweisungsdaten in der ePA?

Sie werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht, sofern man der Speicherung nicht aktiv zugestimmt hat. Die Daten sind nur für berechtigte Leistungserbringer zugänglich, nicht für Krankenkassen oder Dritte.

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Quellen:
[1] Deutsches Ärzteblatt. "Elektronische Überweisungen sollen ab 2029 verpflichtend sein." April 2026. https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-uberweisungen-sollen-ab-2029-verpflichtend-sein-82cf11e6-f322-4750-83ec-2755630de80e
[2] dpa / Finanznachrichten. "Gesetzentwurf: Überweisungen sollen elektronisch werden." 1. April 2026. https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-04/68106556-gesetzentwurf-ueberweisungen-sollen-elektronisch-werden-003.htm