ePA Krankenhaus Krankenkassen
Von Bestes.com Redaktion
Elektronische Patientenakte: Kliniken kämpfen mit der ePA-Einführung
43 Prozent der Kliniken rechnen mit vollständiger ePA-Nutzung erst ab Q3 2026. Was Patienten jetzt über ihre elektronische Patientenakte wissen müssen.
Die elektronische Patientenakte sollte die Medizin revolutionieren. Für Patienten, Ärzte und Krankenhäuser an einem Ort: Befunde, Medikamente, Vorerkrankungen – alles digital, sofort abrufbar. Die Realität im März 2026 ist komplizierter. Eine Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt: 43 Prozent der Kliniken erwarten vollständige ePA-Nutzung erst im dritten Quartal 2026 [1].
## Was die ePA leisten soll
Die Idee ist überzeugend. Wer heute mit Bauchschmerzen in eine Notaufnahme kommt, muss oft aus dem Gedächtnis erklären, welche Medikamente er nimmt und welche Operationen er hatte. Arztbriefe liegen zu Hause, Röntgenbilder beim alten Arzt. Die ePA soll das ändern: Alle relevanten Gesundheitsdaten an einem Ort, zugänglich für jeden behandelnden Arzt – mit Zustimmung des Patienten.
Seit dem 29. April 2025 gibt es die ePA bundesweit. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen alle Arztpraxen sie verpflichtend nutzen. Für Krankenhäuser gelten eigene Fristen – und genau dort hakt es [2].
## Wo es hakt
Laut der DKG-Umfrage haben zwar 40 Prozent der Kliniken mit der Pilotierung begonnen. Aber viele warten noch auf Software-Updates ihrer Krankenhausinformationssysteme. Ohne diese lassen sich Dokumente nur manuell hochladen – ein enormer Mehraufwand für das ohnehin belastete Personal.
Ein weiteres strukturelles Problem: Kliniken, die die Fristen verpassen, müssen mit finanziellen Kürzungen rechnen. Das schafft Druck, aber keine Lösung für fehlende technische Infrastruktur. Die Hersteller von Krankenhausinformationssystemen kommen mit den Updates kaum nach.
## Was das für Patienten bedeutet
Für gesetzlich Versicherte ist die ePA längst aktiv. Wer der automatischen Anlage nicht widersprochen hat, hat eine ePA. Sie ist über die App der eigenen Krankenkasse zugänglich. Patienten können Dokumente hinzufügen, einsehen und den Zugriff bestimmter Ärzte erlauben oder verweigern.
Wer seine ePA aktiv nutzt und pflegt, hat einen echten Vorteil: Bei einem Notfall sind Medikamentenpläne und Vorerkrankungen sofort abrufbar. Besonders für Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen, die regelmäßig verschiedene Fachärzte aufsuchen, kann die ePA Doppeluntersuchungen ersparen und im Notfall Leben retten.
## Was noch kommt
Im Sommer 2026 soll der elektronische Medikationsplan in der ePA integriert werden. Dann werden nicht nur Medikamente gelistet, sondern auch Dosierungen, Einnahmehinweise und Wechselwirkungen hinterlegt. Das ist besonders wichtig für ältere Menschen, die oft viele verschiedene Arzneimittel einnehmen.
Langfristig soll die ePA auch zur Forschungsdatenbank werden: Anonymisierte Patientendaten sollen – mit Zustimmung – für medizinische Forschung nutzbar sein. Wer das nicht möchte, kann widersprechen.
## Die Technik dahinter
Die ePA basiert auf der Telematikinfrastruktur (TI), einem geschlossenen deutschen Gesundheitsnetz. Wer darauf zugreifen will – Arzt, Krankenhaus, Apotheke – braucht einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einen angeschlossenen Konnektor. Diese technische Hürde ist der Hauptgrund, warum die Einführung in Krankenhäusern langsamer läuft als in Arztpraxen.
Niedergelassene Ärzte sind seit Oktober 2025 verpflichtet, die ePA zu nutzen. Viele haben sich damit zwar angemeldet, aber füllen sie noch nicht aktiv. Krankenhäuser haben bis Ende 2026 Zeit, die Anbindung vollständig umzusetzen. Die Frist ist realistisch – aber nur, wenn die Software-Hersteller mitziehen.
## Was Patienten aktiv tun können
Wer seiner ePA aktiv lebt, hat mehr Kontrolle über seine Gesundheitsdaten als je zuvor. Konkret empfehlen Datenschutzexperten drei Schritte:
Erstens: Die App der Krankenkasse installieren und die ePA aufrufen. Prüfen, welche Dokumente schon hinterlegt sind – Impfausweis, Arztbriefe, Befunde. Zweitens: Zugriffsrechte steuern. Man kann festlegen, welche Ärzte Einsicht haben, und den Zugriff jederzeit einschränken oder erweitern. Drittens: Fehler melden. Falsche Diagnosen oder veraltete Medikamente können dem behandelnden Arzt gemeldet werden, der die Korrektur in das System einpflegt.
## Der lange Weg zur digitalen Gesundheit
Deutschland hat bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens jahrelang international hinterher gehangen. Die ePA ist der bisher größte Schritt nach vorne. Estland hat gezeigt, wohin die Reise gehen kann: Dort existiert seit 20 Jahren ein digitales Gesundheitssystem, auf das alle Ärzte im Land in Sekunden zugreifen können. Auch in Dänemark und Schweden funktioniert die digitale Patientenakte seit Jahren reibungslos. Die deutsche ePA hat das Potenzial, in fünf bis zehn Jahren auf diesem Niveau zu sein – wenn Krankenhäuser, Praxen und Software-Hersteller die nächsten Schritte konsequent umsetzen. Wer heute aktiv seine ePA einrichtet, Zugriffsrechte steuert und Dokumente pflegt, ist besser versorgt – und spart sich im Notfall wertvolle Zeit, die über Behandlungserfolge entscheiden kann.
## Häufige Fragen
**Kann ich meine ePA auch löschen lassen?**
Ja. Wer der Anlage widersprochen hat oder widerspricht, hat keine ePA. Wer sie hat, kann Dokumente einzeln löschen oder bestimmten Ärzten den Zugriff dauerhaft sperren.
**Welche Daten stehen in der ePA?**
Arztbriefe, Befunde, Impfausweis, Medikamentenpläne, Laborwerte – alles, was Ärzte und Krankenhäuser hochladen. Ab Sommer 2026 kommt der Medikationsplan dazu.
**Sind meine Daten in der ePA sicher?**
Die ePA ist in der deutschen Telematikinfrastruktur gespeichert, die der Bundesdatenschutzbeauftragte überwacht. Nur Ärzte mit entsprechender Zulassung haben Zugriff – und nur wenn man diesen erlaubt.
**Was passiert, wenn mein Arzt die ePA nicht nutzt?**
Praxen sind zur Nutzung verpflichtet. Wer Probleme hat, kann sich an die Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung wenden.
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**Quellen:**
[1] Deutsche Krankenhausgesellschaft. "DKG-Umfrage zur ePA in Krankenhäusern." 2026. https://ku-gesundheitsmanagement.de/digitalisierung/epa-umfrage-der-dkg
[2] BMG. "Die ePA für alle." https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle