Seit dem 1. Januar 2026 haben Menschen mit einem Pflegegrad in Deutschland ein neues Recht: Sie können bis zu 40 Euro im Monat für eine digitale Pflegeanwendung abrechnen – kurz DiPA – und zusätzlich 30 Euro für die professionelle Einführung durch einen ambulanten Pflegedienst.[1] Das klingt nach einem bedeutsamen Schritt für die Digitalisierung der Pflege. Das Problem: Es gibt keine einzige zugelassene App, die diesen Anspruch einlöst.
Was DiPA überhaupt sind
Digitale Pflegeanwendungen sind zertifizierte Apps oder webbasierte Programme, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen sollen. Mögliche Anwendungsbereiche umfassen Gedächtnistraining, Sturzprävention, Medikamentenerinnerungen, Ernährungsbegleitung oder Kommunikationshilfen. Anders als DiGA – digitale Gesundheitsanwendungen, die Ärzte auf Rezept verordnen – werden DiPA über die Pflegeversicherung (§ 40a SGB XI) finanziert, nicht über die Krankenversicherung.
Das Modell hat eine klare Logik: Menschen mit Pflegebedarf sollen durch digitale Werkzeuge länger selbstständig bleiben und pflegende Angehörige entlastet werden. Anspruchsberechtigt sind alle, die einen Pflegegrad 1 bis 5 haben – das sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen.
Der Anspruch: 70 Euro im ersten Monat, 40 danach
Die Pflegeversicherung erstattet seit Januar 2026 bis zu 40 Euro monatlich für die eigentliche DiPA. Im ersten Monat kommt ein einmaliger Betrag von 30 Euro hinzu, den ambulante Pflegedienste für die Einweisung in die App abrechnen können.[2] Insgesamt also bis zu 70 Euro im Einstiegsmonat.
Bezahlt wird nicht aus dem persönlichen Pflegegeld, sondern zusätzlich als Sachleistung der Pflegekasse. Formell ist das ein erheblicher Schritt: Digitale Anwendungen werden damit erstmals systematisch Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Das Register beim BfArM: seit Monaten leer
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt das offizielle Verzeichnis zugelassener DiPA. Auf der Website steht seit Monaten derselbe Satz: Das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wird hier veröffentlicht, sobald die erste DiPA gelistet ist.[3] Keine App hat bisher das Zulassungsverfahren durchlaufen.
Das ist kein Zufall und kein Versäumnis einzelner Hersteller. Der Zulassungsprozess für DiPA gilt als aufwendig und kostenintensiv. Anbieter müssen klinische Wirksamkeitsnachweise erbringen, Datenschutzanforderungen erfüllen und einen mehrstufigen Antragsprozess beim BfArM durchlaufen – ähnlich wie bei DiGA, aber ausgerichtet auf die spezifischen Anforderungen der Pflegeversicherung. Für viele Entwickler ist der Aufwand trotz des Marktpotenzials zu hoch.[4]
Warum die hohen Hürden ein politisches Problem sind
Die Situation ähnelt einem bekannten Muster aus dem DiGA-Programm: Auch dort dauerte es nach der gesetzlichen Einführung 2020 Monate, bis erste Apps zugelassen wurden. Beim DiGA-Modell hat sich das mit der Zeit eingespielt – derzeit sind 61 Apps im Verzeichnis gelistet, darunter Anwendungen für Rückenprobleme, Angststörungen oder Diabetes. Auch neue Apps kommen regelmäßig dazu, zuletzt etwa Memodio, ein kognitives Training für Menschen ab 50.
Bei DiPA fehlt dieser Anlauf noch. Das Paradoxon: Der politische Wille und die gesetzliche Grundlage existieren. Das Geld für die Versicherten ist reserviert. Aber kein Hersteller hat bisher die Linie überquert. Vier Millionen Menschen haben ein Recht auf diese Leistung – und können es schlicht nicht in Anspruch nehmen.
Vereinfachung kommt – aber erst im Juli 2026
Die Bundesregierung hat das Problem erkannt. Eine Änderungsverordnung soll im Juli 2026 in Kraft treten und den Zulassungsprozess für DiPA deutlich vereinfachen.[4] Das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Ausweitung von Befugnissen und zur bürokratischen Entlastung in der Pflege), das Anfang 2026 in Kraft getreten ist, hat bereits ein Pilotverfahren für eine vorläufige Listung etabliert. Damit sollen erste Anbieter noch 2026 gelistet werden können.
Ob die Vereinfachung ausreicht, um einen echten Markt zu schaffen, bleibt abzuwarten. Das DiGA-Modell zeigt: Selbst nach erfolgreicher Zulassung ist die Nutzungsrate oft gering, weil die Verordnungspraxis komplex bleibt. Bei DiPA kommt hinzu, dass Pflegedienste als Mittler aktiv eingebunden werden müssen – das erfordert Schulung, Infrastruktur und eine andere Art von Vertrieb als bei Apps für Arzt-Patient-Beziehungen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer heute einen Pflegegrad hat und sich für digitale Unterstützung interessiert, hat vorerst keine offiziell erstattungsfähige DiPA zur Auswahl. Für chronische Erkrankungen können Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen verordnen – etwa Kaia Health oder HelloBetter. Apps wie MyTherapy helfen beim strukturierten Medikamenten-Einnahmeschema. Einen vollständigen Überblick bietet bestes.com.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf DiPA?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 in der gesetzlichen Pflegeversicherung – rund vier Millionen Menschen in Deutschland.
Wie beantrage ich eine DiPA?
Stand April 2026 gibt es noch keine zugelassene App. Sobald das BfArM-Verzeichnis Einträge enthält, kann die Pflegekasse kontaktiert werden.
Was ist der Unterschied zwischen DiPA und DiGA?
DiGA werden von Ärzten verordnet und über die Krankenversicherung finanziert. DiPA richten sich an Pflegebedürftige und werden über die Pflegeversicherung abgerechnet.
Quellen:
[1] BMG. Digitale Pflegeanwendungen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de
[2] pflegedienst-100.de. DiPA-Erstattung 2026. https://www.pflegedienst-100.de/wissen/dipa-erstattung-2026
[3] BfArM. DiPA-Verzeichnis. https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Portale/DiGA-DiPA/_node.html
[4] betanet.de. DiPA Anspruch. https://www.betanet.de/dipa-digitale-pflegeanwendungen.html