Von Redaktion

DiPA 2026: Erste bezahlte Pflege-Apps kommen – was die Pflegekasse zahlt

Das BEEP-Gesetz öffnet 2026 den Weg für Pflege-Apps: Bis zu 70 Euro monatlich zahlt die Pflegekasse – was Betroffene jetzt wissen müssen.

Wer Angehörige zu Hause pflegt, kennt das Gefühl: Man ist rund um die Uhr gefordert, schläft schlecht, hat kaum Zeit für sich. Laut einer Erhebung von pflege.de und der Diakonie erleben rund 75 Prozent der pflegenden Angehörigen eine hohe emotionale Belastung. Fast die Hälfte leidet unter depressiven Verstimmungen oder Angststörungen. Klassische Beratungsangebote erreichen die meisten nicht – einfach weil die Zeit fehlt. Das soll sich 2026 ändern: Mit dem BEEP-Gesetz hat die Bundesregierung den Weg für digitale Pflegeanwendungen freigemacht – Apps und Webanwendungen, die Pflegebedürftige und ihre Familien im Alltag konkret unterstützen und von der Pflegekasse bezahlt werden.

Was sind DiPA – und was können sie leisten?

DiPA steht für Digitale Pflegeanwendungen. Gemeint sind Apps, browserbasierte Webanwendungen oder Softwareprogramme, die Pflegebedürftigen helfen, selbstständiger zu bleiben – oder die Verschlimmerung ihres Zustands verlangsamen. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) können DiPA von der pflegebedürftigen Person selbst genutzt werden, aber auch in Interaktion mit Angehörigen oder einem Pflegedienst. Einsatzbereiche sind etwa Gedächtnistraining bei Demenz, Bewegungsübungen zur Erhaltung der Mobilität, Stressmanagement für pflegende Angehörige oder die Organisation des Pflegealltags. Im Unterschied zu allgemeinen Gesundheits-Apps müssen DiPA einen offiziellen Zulassungsprozess beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen und in das offizielle DiPA-Verzeichnis aufgenommen werden, bevor Pflegekassen die Kosten übernehmen.

Das BEEP-Gesetz: Warum 2026 der Durchbruch kommen kann

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das sogenannte BEEP-Gesetz – kurz für „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege". Es bringt eine entscheidende Neuerung: Hersteller können ihre Anwendungen nun vorläufig ins DiPA-Verzeichnis aufnehmen lassen, auch wenn der vollständige Nutzennachweis noch aussteht. Ähnlich wie das bewährte Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bei der Krankenversicherung gilt: Ein plausibles Evaluationskonzept reicht zunächst aus. Die endgültige Zulassung muss innerhalb von zwölf Monaten nachgereicht werden. Branchenkenner rechnen damit, dass bis zum Sommer 2026 die ersten fünf bis zehn Anwendungen das neue Verfahren erfolgreich durchlaufen haben könnten.

Damit endet eine lange Durststrecke: Obwohl DiPA bereits seit 2021 gesetzlich verankert waren, gab es bis Ende 2025 noch keine einzige App im offiziellen Verzeichnis. Die bisherigen Anforderungen waren so komplex, dass kein Hersteller die vollständige Zulassung abschließen konnte. Das BEEP-Gesetz räumt diese Hürden aus dem Weg – und gibt der Branche endlich den Startschuss, auf den sie seit Jahren gewartet hat.

Was zahlt die Pflegekasse?

Das Finanzierungsmodell ist klar geregelt, wie das BMG bestätigt: Pflegebedürftige, die zu Hause leben, haben Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für eine DiPA aus dem DiPA-Verzeichnis. Zusätzlich können bis zu 30 Euro im Monat für ergänzende Unterstützungsleistungen beansprucht werden – also für die Begleitung durch einen ambulanten Pflegedienst, wenn dieser bei der App-Nutzung hilft. Das ergibt zusammen bis zu 70 Euro im Monat an erstattungsfähigen Leistungen. Voraussetzung ist immer ein Pflegegrad – mindestens Pflegegrad 1. Kosten, die über die Erstattungsbeträge hinausgehen, müssen Betroffene selbst tragen. Den Antrag stellen Versicherte direkt bei ihrer Pflegekasse – ein formloses Schreiben mit Angabe der gewünschten DiPA reicht in der Regel aus.

Welche Anwendungen werden erwartet?

Konkrete App-Namen im offiziellen DiPA-Verzeichnis gibt es noch nicht – das Verzeichnis ist derzeit noch leer. Doch Brancheninsider beschreiben, welche Anwendungstypen als erste den Fast-Track durchlaufen werden. Im Fokus stehen geführte Stressreduktion für pflegende Angehörige, Gedächtnis- und Kognitionstraining für Menschen mit beginnender Demenz sowie Videoanleitungen für Pflegetätigkeiten und moderierte Austauschforen. In einem zweiten Schritt werden KI-gestützte Coaching-Systeme erwartet, die proaktiv auf die Stimmungslage reagieren – etwa indem sie Zeiten hoher Belastung erkennen und gezielte Übungen vorschlagen. Auch die Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) ist geplant: Pflegedaten, die per App erfasst werden, sollen künftig nahtlos für behandelnde Ärzte und Pflegedienste zugänglich sein – natürlich nur mit Einwilligung.

Was das für pflegende Angehörige bedeutet

In Deutschland kümmern sich laut Statistischem Bundesamt mehr als fünf Millionen Menschen ehrenamtlich um pflegebedürftige Angehörige – oft neben Beruf und Familie. Klassische Entlastungsangebote wie Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen scheitern häufig an der fehlenden Zeit. Digitale Angebote, die nachts, in kurzen Pausen oder von zu Hause aus genutzt werden können, schließen genau diese Lücke. Eine Stressreduktions-App, die man um Mitternacht öffnen kann, erreicht Menschen, die tagsüber keine Kapazität für Termine haben. Für die Betroffenen selbst – ob mit Demenz, eingeschränkter Mobilität oder chronischer Erkrankung – bieten DiPA die Möglichkeit, aktiver am eigenen Gesundheitsmanagement teilzunehmen, ohne auf professionelle Begleitung verzichten zu müssen.

Kritiker weisen darauf hin, dass Apps menschliche Zuwendung nicht ersetzen können – und dass ältere Nutzerinnen und Nutzer nicht abgehängt werden dürfen. Beides ist berechtigt. DiPA sind deshalb als Ergänzung gedacht, nicht als Ersatz. Ob das Konzept aufgeht, wird sich zeigen, sobald die ersten Anwendungen wirklich auf dem Markt sind und Pflegebedürftige sie im Alltag erproben können. Die nächsten Monate werden zeigen, ob der politische Aufbruch auch in der Praxis ankommt – und ob die digitale Pflege hält, was sie verspricht.

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