DiGA Gesundheitspolitik BfArM
Von Redaktion

DiGA-Reform 2026: Digitale Gesundheitsanwendungen müssen jetzt liefern

Neue DiGA-Verordnung seit Februar 2026: 20% der Erstattung leistungsabhängig, Nutzungsdaten-Pflicht ab Oktober 2026, ePA-Integration verpflichtend.

Seit dem 1. Februar 2026 gelten neue Regeln für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in Deutschland. Die zweite Änderungsverordnung zur DiGA-Verordnung trat in Kraft – und sie verändert grundlegend, wie Apps auf Kassenkosten verschrieben werden und was Hersteller nachweisen müssen [1]. Kern der Reform: Ein Teil der Erstattung hängt künftig direkt von der Nutzung und dem Behandlungserfolg ab. ## Was sind DiGAs? Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Ärzte und Psychotherapeuten können sie auf einem speziellen Rezept verordnen – die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Aktuell sind über 50 DiGAs im Verzeichnis, von Rückenschmerz-Apps über psychische Gesundheitsanwendungen bis hin zu DiGAs für Diabetes-Management [1]. ## Die wichtigste Änderung: Pay-for-Performance Bisher bekamen DiGA-Hersteller einen Festbetrag pro Nutzungsperiode – unabhängig davon, ob Patienten die App überhaupt nutzten oder davon profitierten. Ab 1. Januar 2026 ist mindestens 20 Prozent des dauerhaften Erstattungsbetrags leistungsabhängig. Das bedeutet: Ein Teil der Vergütung ist direkt an nachgewiesene Behandlungserfolge und die tatsächliche Nutzungsintensität der Patienten gekoppelt [1]. Für Hersteller ist das eine erhebliche Anforderung. Wer seine App mit guten Nutzerzahlen in der Zulassungsstudie angemeldet hatte, muss nun in der Realversorgung nachweisen, dass Patienten die Anwendung auch tatsächlich nutzen und davon profitieren. ## Neue Pflicht: Nutzungsanalysen ab Oktober 2026 Die Verordnung führt eine verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) ein. Ab dem 15. Oktober 2026 müssen Hersteller erstmals Daten über Nutzungsvolumen, -häufigkeit und vorzeitige Abbrüche an das BfArM übermitteln. Diese Daten fließen in zukünftige Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband ein [1]. Datenschützer sehen das kritisch: Die Meldung von Nutzungsdaten erfordert klare Einwilligungsprozesse und DSGVO-konforme Verarbeitung. Hersteller müssen sicherstellen, dass keine personenbezogenen Gesundheitsdaten unverschlüsselt übertragen werden. ## Interoperabilität mit ePA wird Pflicht DiGAs müssen künftig vollständig kompatibel mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und der GesundheitsID sein. Hersteller, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren den Ausschluss aus dem BfArM-DiGA-Verzeichnis [1]. Für Patienten bedeutet das: Wer eine DiGA nutzt, kann Behandlungsdaten direkt in die ePA übertragen lassen – für bessere Koordination zwischen Arzt, App und Klinik. ## Kritik: Zu hohe Hürden für Startups Vertreter der Digital-Health-Branche warnen vor einem Innovationsstopp. Kleinere Hersteller könnten die erhöhten Reporting- und Performance-Anforderungen kaum stemmen [2]. Kassen hingegen begrüßen die Entwicklung: "Wirksamkeit muss sich beweisen lassen", so ein GKV-Sprecher. Der DiGA-Markt wächst trotzdem – über 50 Apps sind zugelassen, monatlich kommen neue dazu. ## DiGA-Verschreibung: So läuft das in der Praxis Viele Ärzte und Patienten wissen nicht, dass DiGAs auf einem einfachen Kassenrezept verordnet werden. Der Arzt trägt den DiGA-Namen und die PZN ein, der Patient erhält einen Aktivierungscode von der Krankenkasse. Alternativ können Versicherte bei ihrer Kasse direkt einen Antrag stellen. Kassen müssen binnen drei Wochen entscheiden. Wer eine DiGA testen möchte, findet die vollständige Liste unter diga.bfarm.de. ## Häufige Fragen **Was kostet eine DiGA?** Nichts. Gesetzlich Versicherte zahlen keine Zuzahlung. Die Kasse übernimmt die vollen Kosten. **Wer darf DiGAs verordnen?** Alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Keine Facharzt-Einschränkung. Digitale Gesundheitsangebote und Services auf bestes.com/services. ## Was die Reform für Patienten bedeutet Für Patienten ist die Reform zunächst unsichtbar. Ihr Anspruch auf DiGA-Verschreibung bleibt unverändert. Was sich ändert, ist die Qualität der verfügbaren Apps: Wer nicht wirkt, verliert seine Erstattung. Das bedeutet: Im DiGA-Verzeichnis landen künftig bevorzugt Apps, die Nutzer tatsächlich engagieren und klinisch helfen. Gleichzeitig sind Fragen zur Datensicherheit berechtigt. Die verpflichtende Nutzungs-datenerhebung erfordert, dass Patienten der anonymisierten Datenweitergabe zustimmen. Wer das nicht möchte, kann der Weitergabe widersprechen – ohne den Zugang zur DiGA zu verlieren. Dieses Widerspruchsrecht ist in der Verordnung ausdrücklich geregelt. ## Die DiGA-Pipeline: Was kommt nach 2026? Das BfArM prüft kontinuierlich neue Anträge. Auf dem Weg zur Zulassung befinden sich aktuell DiGAs für Krebsnachsorge, geriatrische Versorgung und Suchterkrankungen. Besonders im Fokus: Apps für Long Covid, die in klinischen Studien bereits positive Ergebnisse bei Erschöpfungs- und Konzentrationssymptomen zeigen. International wird das deutsche DiGA-Konzept als Modell betrachtet. Frankreich und Spanien entwickeln ähnliche Zulassungswege. Die EU diskutiert ein einheitliches Zertifizierungsverfahren für erstattungsfähige Gesundheits-Apps – mit dem deutschen BfArM-Modell als Vorlage. ## Wie Ärzte DiGAs in der Praxis einsetzen Viele niedergelassene Ärzte sind noch unsicher, welche DiGAs sie für welche Patienten empfehlen sollen. Die KBV bietet eine digitale Übersicht aller verfügbaren DiGAs nach Indikation auf kbv.de. Hausärzte können DiGAs für ein breites Spektrum von Indikationen ausstellen – von Rückenschmerz über Tinnitus bis Alkoholabhängigkeit. Keine Facharztpflicht, keine lange Bürokratie. Für Patienten, die eine DiGA wünschen, ist die direkte Ansprache beim Arzt der einfachste Weg. Wer auf Ablehnung stößt, kann sich direkt an die eigene Krankenkasse wenden und innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung erwarten. Im Fall einer ungerechtfertigten Ablehnung besteht Widerspruchsrecht. Die DiGA-Reform 2026 ist ein Qualitätssprung für das gesamte System. Sie zwingt Hersteller, echten Patientennutzen nachzuweisen – und belohnt Apps, die Menschen tatsächlich helfen. Für Ärzte und Patienten bedeutet das: Das DiGA-Verzeichnis wird zum verlässlicheren Wegweiser für wirksame digitale Gesundheitsanwendungen. Wer eine DiGA nutzt, kann sicher sein, dass sie strengen klinischen und technischen Anforderungen entspricht. --- **Quellen:** [1] TelemetryDeck. "Neue DiGA-Verordnung verlangt Nutzungsanalysen." 2026. https://telemetrydeck.com/blog/diga-verordnung-2026/ [2] KMA Online. "Zeit für eine Kurskorrektur bei den DiGAs." 2025. https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/zeit-fuer-eine-kurskorrektur-bei-den-diga-54909

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