Von Redaktion

DiGA-Boom 2026: 695.000 Nutzungen, 401 Millionen Euro – was Kassenpatienten jetzt wissen müssen

Digitale Gesundheitsanwendungen wachsen rasant: 695.000 Nutzungen 2025, 401 Mio. Euro Gesamtkosten. Was steckt hinter dem DiGA-Boom – und was bedeutet er für dich?

Apps auf Rezept boomen: 695.000 Mal haben gesetzlich Versicherte in Deutschland 2025 eine sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) eingelöst – 63 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit dem Start des Programms im Herbst 2020 hat die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt 401 Millionen Euro für diese Kassenleistung ausgegeben, wie der fünfte DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt, der im April 2026 veröffentlicht wurde. Die Zahlen belegen: Digitale Gesundheits-Apps werden von immer mehr Patientinnen und Patienten genutzt – doch über Preise und Qualität entbrennt ein neuer Streit, der entscheidend dafür sein wird, wie das Programm künftig aussieht.

Was ist eine DiGA – und wie funktioniert das Rezept für die App?

Eine Digitale Gesundheitsanwendung ist ein Medizinprodukt in Form einer App oder webbasierten Anwendung, das beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein muss, bevor es als Kassenleistung verordnet werden darf. Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich grundlegend von normalen App-Store-Releases: DiGA-Hersteller müssen einen positiven Versorgungseffekt nachweisen, der über rein medizinische Aspekte hinausgehen kann – auch eine verbesserte Lebensqualität oder reduzierte Fehlzeiten gelten als Nutzenbeleg.

Versicherte können eine DiGA auf zwei Wegen erhalten: durch ärztliche Verordnung – laut GKV-Bericht stellt der Hausarzt jede zweite DiGA-Verordnung aus – oder durch einen direkten Antrag bei der eigenen Krankenkasse. Nach Genehmigung erhalten Versicherte einen Freischaltcode, mit dem sie die App für drei Monate ohne eigene Kosten nutzen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig, ohne Zuzahlung. Eine Verlängerung ist auf ärztliches Anraten hin möglich.

Das aktive DiGA-Verzeichnis umfasst derzeit 58 Anwendungen – von Apps gegen Angststörungen, Depressionen und Tinnitus über Physiotherapie-Begleiter bei chronischen Rückenschmerzen bis hin zu Ernährungs- und Trainings-Programmen bei Typ-2-Diabetes. Nicht alle DiGA bleiben dauerhaft im Katalog: Von insgesamt 74 jemals gelisteten Anwendungen wurden 16 wieder gestrichen, weil sie den geforderten Nutzennachweis nicht erbringen konnten. Das entspricht einer Streichungsquote von knapp 22 Prozent – ein Qualitätsfilter, der im internationalen Vergleich bemerkenswert konsequent ist.

Das Wachstum in Zahlen: Von 65.000 auf 695.000 Nutzungen in vier Jahren

Die Entwicklung der DiGA-Nutzung ist beeindruckend steil. Bis Ende 2021 wurden erst 65.000 DiGA genutzt; 2022 stieg die Zahl auf 145.000 (+123 Prozent), 2023 auf 229.000 (+58 Prozent), 2024 auf 427.000 (+87 Prozent) – und 2025 erstmals auf 695.000 Nutzungen (+63 Prozent). Das entspricht einem Gesamtwachstum von rund 970 Prozent in knapp fünf Jahren. Zum Vergleich: Anfang 2021 wussten noch die wenigsten Ärzte überhaupt von der Möglichkeit, eine App auf Rezept zu verschreiben.

Die GKV-Ausgaben stiegen parallel dazu: von 20 Millionen Euro in den ersten eineinhalb Jahren (Oktober 2020 bis Ende 2021) auf 60 Millionen Euro (2022), 64 Millionen Euro (2023), 106 Millionen Euro (2024) und 171 Millionen Euro allein im Jahr 2025. Die Gesamtausgaben seit Programmbeginn summieren sich damit auf 401 Millionen Euro – eine Summe, die die politische Diskussion über Preise und Nutzennachweis auf die Tagesordnung gebracht hat.

Die häufigsten Indikationen, für die DiGA verordnet werden, sind laut GKV-Bericht Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes (34,2 Prozent der Verordnungen), psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen (28,3 Prozent) sowie Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems wie chronische Rückenschmerzen (13,2 Prozent). Das Spektrum zeigt: DiGA werden vor allem dort eingesetzt, wo Betroffene im Alltag dauerhaft Unterstützung brauchen – und wo klassische Praxisbesuche allein strukturell an Grenzen stoßen.

Der Preisstreit: Warum eine App im ersten Jahr bis zu 2.077 Euro kosten darf

So erfreulich das Wachstum ist, so kontrovers ist die Debatte um die Kosten. Das geltende Recht erlaubt Herstellern, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr nach Markteintritt frei und ohne Nutzennachweis festzusetzen – unabhängig davon, ob der Therapieerfolg zu diesem Zeitpunkt bereits belegt ist. Laut dem GKV-Bericht lagen die selbst gesetzten Preise zuletzt zwischen 119 Euro und 2.077 Euro pro Dreimonatskurs.

Erst nach diesem ersten Jahr handelt die GKV mit dem Hersteller einen dauerhaften Erstattungsbetrag aus. Das Ergebnis: Im Schnitt liegt der verhandelte Preis für 40 DiGA bei 227 Euro – deutlich unter den anfänglichen Herstellerpreisen. „In Anbetracht der finanziellen Entwicklung in der GKV passen Preise, die von den Krankenkassen ohne Nutzennachweis und ohne Verhandlung gezahlt werden müssen, nicht mehr in die Zeit", heißt es aus dem GKV-Spitzenverband.

Die Finanzkommission Gesundheit schlägt deshalb eine grundlegende Reform vor: Nur DiGA mit bereits nachgewiesenem Nutzen sollen künftig in den Katalog aufgenommen werden; verhandelte Vergütungsbeträge sollen ab dem ersten Erstattungstag gelten. Die Medizintechnologiebranche, vertreten durch den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), widerspricht. DiGA würden durch Prävention, weniger Arztbesuche und reduzierte Folgekosten chronischer Erkrankungen Kosten im Gesamtsystem vermeiden – diese gesamtwirtschaftliche Perspektive fehle im GKV-Bericht, so die Kritik. Auch der Eurocom-Verband bemängelt, der Report betrachte ausschließlich die GKV-Ausgaben, nicht aber den Versorgungsgewinn.

Was das für dich als Patientin oder Patient bedeutet

Der DiGA-Boom ist ein klares Signal: Digitale Gesundheitsangebote sind in der Regelversorgung angekommen. Apps auf Rezept ermöglichen vielen Menschen, die bislang keinen einfachen Zugang zu therapeutischer Unterstützung hatten, eine niedrigschwellige Begleitung – ob bei chronischen Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder Angst. Die Kassenleistung ist ohne Zuzahlung nutzbar und kann für drei Monate auf Diagnose eines Arztes oder einer Ärztin beantragt werden.

Gleichzeitig zeigt der Katalog von 58 aktiven DiGA, wie selektiv das Zulassungsverfahren ist. Nicht jede Situation, nicht jedes Gesundheitsziel und nicht jede Lebensphase wird durch eine DiGA abgedeckt. Neben dem Kassenprogramm gibt es eine wachsende Zahl an freien Gesundheits-Apps, die ohne Rezept und ohne Wartezeit sofort genutzt werden können – für Prävention, Ernährungsbegleitung, mentale Gesundheit und mehr. Bestes hilft dir, das gesamte Spektrum geprüfter Gesundheits-Apps zu überblicken: von zugelassenen DiGA bis hin zu freien Apps, die deinen Alltag aktiv unterstützen. So findest du schnell die Lösung, die am besten zu deiner Situation passt.

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