DiGA auf Rezept: Neue EBM-Ziffern ab April 2026 erleichtern Ärzten die Abrechnung
Ab 1. April 2026 können Ärzte drei DiGAs gezielt im EBM abrechnen – neue Pauschalen für Kranus Mictera, Oviva Bluthochdruck und INKA.
Wer eine App auf Rezept verschreibt, hatte bisher ein Problem: Die Nachsorge – also das Begleiten des Patienten während der Nutzung – ließ sich kaum über die Krankenversicherung abrechnen. Das ändert sich zum 1. April 2026 für drei Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat neue Pauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführt, die Hausärztinnen und Ärzten sowie bestimmten Fachgruppen ermöglichen, die Begleitung ihrer Patienten während der DiGA-Nutzung abzurechnen [1].
Was neu ist: Drei DiGAs, zwei neue EBM-Ziffern
Für die DiGA Kranus Mictera – eine App zur Behandlung von Harninkontinenz bei Frauen – gilt ab April die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01482. Hausärztinnen und Hausärzte, Gynäkologinnen und weitere berechtigte Fachgruppen können damit die Nachsorge und Bewertung einmal pro Krankheitsfall abrechnen. Die Pauschale ist mit 64 Bewertungspunkten bewertet – das entspricht rund 8,15 Euro. Wichtig: Die Leistung wird extrabudgetär vergütet, läuft also nicht auf das Regelleistungsvolumen an [2].
Parallel dazu gilt die bereits bestehende EBM-Ziffer 86700 ab dem 1. April für zwei weitere DiGAs: Oviva Direkt Bluthochdruck (für Patientinnen und Patienten mit arterieller Hypertonie) und INKA (für überaktive Blase). Ausgewählte Fachgruppen können die Pauschale 86700 zur Nachsorge dieser Apps abrechnen. Beide DiGAs befinden sich noch in der Erprobungsphase und können dauerhaft nur dann im BfArM-Verzeichnis bleiben, wenn die Hersteller einen positiven Versorgungseffekt nachweisen [3].
Warum das wichtig ist – das Abrechnungsproblem der DiGA-Nachsorge
Seit dem Start der DiGA-Regelung 2020 wurde wiederholt kritisiert, dass Ärztinnen und Ärzte zwar Apps verschreiben dürfen, die begleitende Beratung und Verlaufskontrolle jedoch in einer Grauzone liegt. Wer einem Patienten eine DiGA verschreibt, hat den Verordnungsaufwand – aber für die Nachfragen während der Nutzung, die Auswertung der App-Daten im Gespräch und die Erfolgsdokumentation fehlte eine klare Abrechnungsgrundlage.
Genau diese Lücke schließen die neuen EBM-Ziffern – zunächst für drei Apps, mit dem Signal, dass weitere folgen könnten. Die KBV formuliert das als Teil einer systematischen Integration digitaler Anwendungen in den Praxisalltag. Für das Gesundheitssystem ist das eine kleine, aber strukturell relevante Änderung: Wenn Nachsorge abrechenbar ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte DiGAs aktiver einsetzen und Patienten dabei wirklich begleiten – statt die App einfach zu verordnen und die weitere Nutzung dem Patienten zu überlassen [1].
Der größere Kontext: DiGAs wachsen, die Anforderungen steigen
Die neuen EBM-Ziffern kommen in einem Moment, in dem der DiGA-Markt an Fahrt gewinnt. Laut dem aktuellen DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes wurden seit September 2020 insgesamt 1,6 Millionen Digitale Gesundheitsanwendungen verordnet – mit einem Wachstum von 63 Prozent allein im vergangenen Jahr. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dafür rund 400 Millionen Euro ausgegeben. 87 Prozent der Verschreibungen kommen von Ärztinnen und Ärzten – Hausärzte stellen dabei die Mehrheit der Verordnungen aus [1].
Parallel zur wachsenden Nutzung steigen die Anforderungen an die Hersteller. Ab Januar 2026 müssen DiGA-Vergütungen erfolgsabhängige Bestandteile enthalten. Apps in der Erprobungsphase müssen nachweislich helfen – sonst droht die Streichung aus dem BfArM-Verzeichnis. Die neuen EBM-Ziffern passen in diesen Trend: mehr Struktur, mehr ärztliche Begleitung, mehr Nachweis.
Was das für Patientinnen und Patienten bedeutet
Wer eine der drei betroffenen DiGAs – Kranus Mictera, Oviva Direkt Bluthochdruck oder INKA – bereits nutzt oder verschrieben bekommen hat, profitiert indirekt: Die Nachsorge durch die behandelnde Praxis ist nun finanziell besser abgebildet. Das macht es für Ärztinnen und Ärzte attraktiver, im Gespräch zu bleiben und bei Problemen mit der App zu helfen.
Wer noch keine DiGA verschrieben bekommen hat, aber an einer der genannten Indikationen leidet – Harninkontinenz, Bluthochdruck oder überaktive Blase – kann die behandelnde Praxis gezielt darauf ansprechen. Die Verordnung ist für Kassenpatienten kostenfrei, soweit die DiGA im BfArM-Verzeichnis gelistet ist und die medizinische Indikation vorliegt.
Häufige Fragen
Können Ärzte jetzt mehr DiGAs abrechnen?
Nein – die neuen EBM-Ziffern betreffen nicht die Verordnung selbst, sondern die Nachsorge während der Nutzung. Die Verordnung war schon immer möglich; was fehlte, war eine Abrechnungsgrundlage für die begleitende Beratung. Das ist jetzt für Kranus Mictera, Oviva Bluthochdruck und INKA geregelt [2].
Welche DiGAs gibt es überhaupt auf Rezept?
Aktuell sind rund 50 DiGAs im BfArM-Verzeichnis gelistet – dauerhaft oder in der Erprobungsphase. Auf bestes.com findest du eine aktuelle Übersicht aller zugelassenen DiGAs mit Informationen zu Indikation, Erstattungsstatus und unabhängigen Nutzerbewertungen.
Quellen:
[1] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): „Vergütung für neue DiGA im EBM geregelt." Praxisnachrichten, März 2026. kbv.de
[2] KV Nordrhein: „Harninkontinenz: Neue EBM-Leistung zur DiGA Kranus Mictera ab 1. April 2026." kvno.de
[3] Hausärztliche Praxis digital: „DiGA: Ab 1.4. EBM-Pauschale für Oviva Direkt Bluthochdruck und INKA." hausaerztlichepraxis.digital