COVID-Auffrischung für gesunde Erwachsene künftig ab 75 Jahren
Die jährliche COVID-Auffrischung für gesunde Erwachsene soll künftig ab 75 Jahren gelten. Der G-BA-Beschluss ist noch nicht in Kraft.
Für gesunde Erwachsene verschiebt sich die jährliche COVID-19-Auffrischung von 60 auf 75 Jahre. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss die Änderung am 3. September 2026, doch die neue Regel gilt noch nicht. Zuvor muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss prüfen; anschließend ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger nötig. Bis dahin bleibt die bisherige Schutzimpfungs-Richtlinie maßgeblich.
Der Beschluss ist gefasst, aber noch nicht wirksam
Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt mit seinem Beschluss eine aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission um. Die STIKO hatte im Juli die Altersgrenze für die jährliche Standard-Auffrischung angehoben. Der G-BA-Beschluss trägt dieses Alter nun in die Schutzimpfungs-Richtlinie ein. Diese Richtlinie bestimmt, welche Schutzimpfungen gesetzlich Versicherte als Leistung der Krankenkasse erhalten können.
STIKO und G-BA haben dabei verschiedene Aufgaben. Die STIKO bewertet die wissenschaftliche Lage und spricht Impfempfehlungen aus. Der G-BA überführt relevante Empfehlungen in die Richtlinie für die gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb ist die Beschlusslage wichtig, aber für einen aktuellen Anspruch noch nicht allein ausschlaggebend.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der G-BA führt den Beschluss derzeit ausdrücklich als noch nicht in Kraft. Die Änderung tritt erst nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Wer jetzt einen Impftermin plant, sollte deshalb nicht allein von der beschlossenen Neuregelung ausgehen. Arztpraxis und Krankenkasse können erläutern, welche Regel aktuell gilt.
Die Änderung betrifft die jährliche Standard-Auffrischung für gesunde Erwachsene. Sie sagt nicht, dass COVID-19 für Menschen unter 75 Jahren folgenlos wäre. Sie ersetzt auch keine individuelle medizinische Beratung. Die STIKO und der G-BA unterscheiden weiterhin zwischen der Standardempfehlung nach Alter und Impfungen bei erhöhtem persönlichem oder beruflichem Risiko.
Warum die Grenze auf 75 Jahre steigt
Die STIKO begründet ihre Aktualisierung mit der heutigen epidemiologischen Lage und dem Immunstatus der Bevölkerung. Im Epidemiologischen Bulletin 28/2026 beschreibt sie eine breite Immunität nach Infektionen und Impfungen. Zugleich seien COVID-19-bedingte Hospitalisierungen und Todesfälle seit dem Ende der Pandemie zurückgegangen. Schwere Verläufe träfen nach der Bewertung vor allem Menschen ab 75 Jahren.
Eine allgemeine Empfehlung richtet sich an eine Alters- oder Risikogruppe, nicht an den Einzelfall. Sie fasst die Datenlage für die Regelversorgung zusammen. Daraus folgt nicht, dass ein persönliches Risiko allein über das Geburtsjahr bestimmt wird. Vorerkrankungen, eine eingeschränkte Immunabwehr und die konkrete berufliche Exposition bleiben für die Impfentscheidung relevant.
Die wissenschaftliche Begründung ist kein Urteil über einzelne Personen. Sie ordnet ein, für welche Gruppe eine allgemeine jährliche Empfehlung vorgesehen ist. Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren besteht nach der aktualisierten STIKO-Empfehlung regelhaft keine Indikation für eine jährliche Auffrischung.
Gleichzeitig entfällt für Erwachsene die frühere Empfehlung, eine Basisimmunität durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte aus Impfung oder Infektion zu erreichen. Das gilt laut STIKO auch für Frauen im gebärfähigen Alter sowie für gesunde Schwangere ohne Grunderkrankung oder schwangerschaftsbezogene Komplikation.
Für Risikogruppen bleibt die jährliche Impfung vorgesehen
Die Neuregelung richtet sich nicht gegen eine Auffrischung für Menschen mit höherem Risiko. Die STIKO empfiehlt weiterhin eine jährliche Impfung für Personen ab 75 Jahren. Hinzu kommen Menschen ab sechs Monaten mit einer Grunderkrankung, die das Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs erhöht. Auch Bewohnende von Pflegeeinrichtungen und besonders gefährdete Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gehören zu den genannten Gruppen. Hinzu kommen Schwangere mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen ab dem zweiten Trimenon.
Die STIKO nennt als Beispiele chronische Erkrankungen der Atemwege sowie Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen. Auch Diabetes, Adipositas, bestimmte neurologische Erkrankungen, Immundefizienz und aktive Krebserkrankungen können eine Indikation begründen. Die Beispiele ersetzen keine ärztliche Einordnung. Ob eine Erkrankung im konkreten Fall eine Impfindikation begründet, klärt die behandelnde Praxis anhand der geltenden Empfehlung.
Wer unter 75 Jahre alt ist, sollte eine bestehende Risikokonstellation deshalb nicht mit der allgemeinen Altersregel verwechseln. Besonders bei mehreren Erkrankungen oder einer Therapie, die das Immunsystem beeinflusst, kann ein ärztliches Gespräch vor der Saison Klarheit schaffen. Die Entscheidung beruht auf der individuellen Situation und der jeweils gültigen Empfehlung.
Weiter empfohlen bleibt die Auffrischung für Menschen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko. Dazu zählen medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenem SARS-CoV-2-Risiko, medizinisches Personal, das Risikopatientinnen und -patienten betreut, und Pflegepersonal mit direktem Kontakt zu Bewohnenden. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer Impfung keine schützende Immunantwort erwartet wird, gehören ebenfalls zu den empfohlenen Gruppen.
Was vor der Impf-Saison sinnvoll ist
Die STIKO empfiehlt die jährliche Auffrischung für berechtigte Gruppen möglichst im Spätsommer oder Frühherbst. Versäumte Impfungen können während der Saison nachgeholt werden. Die zeitliche Planung kann von anderen Impfungen abweichen, weil COVID-19 und Influenza saisonal unterschiedlich verlaufen. Welcher Termin passt, lässt sich in der Praxis mit Blick auf Alter, Vorerkrankungen, bisherige Infektionen und Impfungen klären.
Für die Vorbereitung hilft es, den Impfpass oder andere Nachweise zu bisherigen COVID-19-Impfungen mitzunehmen. Auch Angaben zu relevanten Vorerkrankungen und regelmäßigen Behandlungen können für das Gespräch wichtig sein. Die Praxis kann dann prüfen, ob eine Standard- oder Indikationsimpfung vorgesehen ist. Wer unsicher ist, sollte nicht aus einer allgemeinen Nachricht auf die eigene Situation schließen.
Die neue Altersgrenze ordnet die jährliche Standard-Auffrischung neu. Sie ersetzt keine Beratung und verändert die Empfehlungen für Risikogruppen nicht. Verlässliche Orientierung geben die aktuelle STIKO-Information, die geltende Schutzimpfungs-Richtlinie und die behandelnde Praxis.