BARMER Zahnreport 2026: Pflegebedürftige fallen durch das Raster
Nur 3 % der ambulant Pflegebedürftigen erhalten zahnärztliche Prävention. Was der BARMER Zahnreport 2026 über die Versorgungslücke zeigt und was hilft.
Für viele Menschen wird der Zahnarztbesuch irgendwann zur Frage der Mobilität – und damit zur Frage der Gerechtigkeit. Der Zahnreport 2026 der BARMER Krankenkasse, am 2. Juni in Berlin vorgestellt, macht ein systemisches Problem sichtbar: Bei Pflegebedürftigen in Deutschland klafft eine erhebliche Lücke in der zahnärztlichen Prävention. Besonders dramatisch ist die Situation für ambulant Pflegebedürftige – also für jene, die zu Hause betreut werden. Nur rund drei Prozent von ihnen erhalten die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, auf die sie gesetzlich Anspruch hätten.
Warum Mundhygiene in der Pflege über Gesundheit entscheidet
Schlechte Mundgesundheit ist weit mehr als ein kosmetisches Problem – gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen. Kaputte Zähne, schlecht sitzende Prothesen oder unbehandelte Zahnfleischentzündungen machen das Kauen und Schlucken schwerer. Betroffene essen dann weniger oder meiden feste Lebensmittel, was schnell zu Mangelernährung und Gewichtsverlust führen kann. Für Pflegebedürftige, deren Körper ohnehin anfälliger ist, können diese Folgen gravierend sein. Hinzu kommt: Chronische Mundinfektionen stehen im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Pneumonien und Diabetes – alles Erkrankungen, die in der Pflegebevölkerung überproportional häufig auftreten.
Gleichzeitig haben Pflegebedürftige ein praktisches Hindernis: Der Weg in eine Zahnarztpraxis ist für viele von ihnen schlicht nicht möglich – weder körperlich noch organisatorisch.
Das Kooperationsvertrag-Problem: Wer kein Vertrag hat, geht leer aus
Seit 2018 können Zahnärzte über die Gebührennummern BEMA 174a und 174b Vorsorgeuntersuchungen direkt in Pflegeeinrichtungen abrechnen: Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung. Eine sinnvolle Regelung – die in der Praxis aber stark davon abhängt, ob ein Pflegeheim einen Kooperationsvertrag mit einer Zahnarztpraxis hat.
Laut BARMER Zahnreport 2026 hat weniger als die Hälfte aller deutschen Pflegeheime einen solchen Vertrag abgeschlossen. Auf Einrichtungen ohne Kooperationsvertrag entfielen 2024 gerade einmal zwei Prozent aller zahnärztlichen Präventionsleistungen bei Heimbewohnern. Im Gegensatz dazu: 80 Prozent der Leistungen kamen aus Einrichtungen mit Vertrag. Das Ergebnis ist ein Versorgungslottery: Wer das Glück hat, in einem Heim mit Kooperationsvertrag zu leben, wird regelmäßig zahnärztlich betreut. Alle anderen fallen durch das Raster.
„Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich. Deshalb gibt es eine Versorgungslücke, wenn sie nicht vor Ort untersucht werden. Pflegeheime sollten Kooperationsverträge mit Zahnärzten abschließen", fordert Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER.
Immerhin zeigen die Zahlen für stationär Pflegebedürftige eine positive Entwicklung: Im Jahr 2024 erhielten bundesweit mehr als ein Viertel der BARMER-versicherten Heimbewohner einen Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan – doppelt so viele wie noch 2019, als die Quote bei rund 17 Prozent lag.
Ambulante Pflege: 97 Prozent erhalten keine zahnärztliche Prävention
Weit düsterer ist die Lage für ambulant Pflegebedürftige. Von den Menschen, die zu Hause gepflegt werden, haben laut BARMER-Auswertung nur rund drei Prozent die ihnen zustehenden zahnärztlichen Präventionsleistungen in Anspruch genommen. Dieser Wert hat sich seit Einführung der BEMA-Nummern 2018 kaum verändert – trotz gesetzlichem Anspruch.
Selbst bei schwer Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5, also jenen mit dem höchsten Versorgungsbedarf, bleibt die Inanspruchnahme mit knapp sechs Prozent auf einem erschreckend niedrigen Niveau. „Die Teilhabe Pflegebedürftiger an der zahnärztlichen Versorgung und insbesondere den Präventionsleistungen hat sich zwar insgesamt verbessert, aber längst nicht für alle Personengruppen. Auch für ambulant Pflegebedürftige ist die Situation besorgniserregend. Hier herrscht Handlungsbedarf", sagt Prof. Dr. med. dent. Michael Walter, Autor des Zahnreports.
Eklatante regionale Unterschiede – Berlin dreimal besser als Niedersachsen
Wo man in Deutschland gepflegt wird, entscheidet stark darüber, wie gut man zahnärztlich betreut wird. Bei stationär Pflegebedürftigen reichte die Inanspruchnahmerate 2024 von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis hin zu 45,5 Prozent in Berlin. Hamburg (42,7 Prozent) und Sachsen (42,6 Prozent) lagen ebenfalls deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Das Muster ist auffällig: Ostdeutsche Bundesländer schneiden bei der zahnärztlichen Prävention für Pflegebedürftige durchgehend besser ab als westdeutsche – ein Befund, der laut BARMER vor allem auf eine höhere Dichte an spezialisierten Versorgungsstrukturen zurückzuführen ist.
Für ambulant Pflegebedürftige dreht sich das Bild leicht um: Alle westlichen Bundesländer liegen unter drei Prozent, während Sachsen mit neun Prozent den bundesweit höchsten Wert erreicht. „Der Zugang zur Vorsorge darf nicht von der Postleitzahl abhängen", mahnt BARMER-Chef Straub.
Was Betroffene und Angehörige jetzt tun können
Die wichtigste Frage, die Angehörige beim Einzug in ein Pflegeheim stellen sollten: Hat die Einrichtung einen Kooperationsvertrag mit einem Zahnarzt? Wenn nicht, haben Pflegebedürftige das Recht, zahnärztliche Prävention trotzdem einzufordern – die Leistungen nach BEMA 174a und 174b sind unabhängig vom Kooperationsvertrag abrechenbar, auch wenn die praktische Umsetzung schwieriger ist. Pflegeheime können aktiv aufgefordert werden, Kooperationen mit lokalen Zahnarztpraxen einzugehen.
Für den Alltag zu Hause hilft gute Mundhygiene-Routine, den Weg zum Zahnarzt hinauszuzögern. Smarte Zahnbürsten und digitale Begleiter wie Happybrush oder GUM Playbrush können helfen, Putzgewohnheiten zu verbessern und Routinen zu festigen – auch für ältere Menschen oder Angehörige, die in der häuslichen Pflege unterstützen. Wer nach koordinierter Pflegeunterstützung sucht, findet auf Plattformen wie anni.care Angebote für die häusliche Pflege. Auf der Gesundheitsplattform bestes.com gibt es eine Übersicht digitaler Gesundheitsangebote für Pflegebedürftige, Senioren und ihre Angehörigen.