Das DiGA-System wurde seit 2020 zweimal grundlegend reformiert. Die wichtigste Änderung: Die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM). Seit dem 1. Februar 2026 müssen alle aktiven DiGAs Wirksamkeitsdaten erheben und mindestens 20% des Vergütungsbetrags an diese Ergebnisse knüpfen.

EHDS und Europa

Ab 2029 gilt der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS). DiGAs müssen dann interoperable Daten liefern können.