Lungenkrebs-Früherkennung ab April 2026: Was Raucher jetzt wissen müssen
Starke Raucherinnen und Raucher in Deutschland haben ab April 2026 Anspruch auf ein kostenloses Screening per Computertomographie (CT) – bezahlt von der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Lungenkrebs-Screening als neue Vorsorgeleistung beschlossen [1]. Damit kommt eine der wichtigsten Neuerungen im deutschen Vorsorgesystem seit Jahren.
2026 bringt insgesamt mehrere Änderungen im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen – von der Zahnmedizin bis zur psychischen Gesundheit. Ein Überblick.
Das Wichtigste: Lungenkrebs-Früherkennung für Risikogruppen
Lungenkrebs ist in Deutschland die häufigste krebsbedingte Todesursache bei Männern und die zweithäufigste bei Frauen [2]. Lange wurden Forderungen nach einem systematischen Screening laut – jetzt wird es Realität.
Anspruch auf das CT-Screening haben Personen zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 20 Packungsjahre nachweisen können. Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen von einer Schachtel täglich über ein Jahr. Auch Personen, die in den letzten 15 Jahren aufgehört haben zu rauchen, zählen zur Zielgruppe.
Das Screening läuft über die Hausarztpraxis: Dort erfolgt zunächst eine Risikoberatung. Bei entsprechendem Profil wird ein Niedrigdosis-CT des Brustkorbs veranlasst. Die Strahlenbelastung ist dabei deutlich geringer als bei einem herkömmlichen CT.
Weitere Änderungen 2026 im Überblick
Zahnarztfrüherkennung im Gelben Heft: Seit Januar 2026 werden die zahnarztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FUZ1 bis FUZ6) für Kinder zwischen sechs Monaten und sechs Jahren einheitlich im Gelben Heft dokumentiert. Ziel ist eine bessere Übersicht über die gesamte Vorsorge im Kleinkindalter [3].
Psychische Gesundheit als Präventionsbestandteil: Neu ist, dass psychische Gesundheitschecks zunehmend in reguläre Vorsorgeuntersuchungen integriert werden. Beim Gesundheits-Check-up (ab 35 Jahren) können Hauärzte jetzt systematischer nach Anzeichen von Depressionen oder Angststörungen fragen.
Mehr individuelle Risikoanpassung: Statt starrer Altersgrenzen setzt das GKV-System 2026 stärker auf individuelle Risikoprofile. Wer familiär vorbelastet ist oder bestimmte Risikofaktoren hat, kann früher oder häufiger Anspruch auf bestimmte Untersuchungen geltend machen.
Was Versicherte tun sollten
Viele Vorsorgeangebote werden nicht genutzt – obwohl sie kostenlos oder zu sehr geringem Eigenanteil verfügbar sind. Laut Daten des vdek nimmt weniger als die Hälfte der GKV-Versicherten die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahr [3].
Konkrete Empfehlung: Sprechen Sie Ihre Hausarztpraxis beim nächsten Termin aktiv auf Ihre persönlichen Vorsorge-Ansprüche an. Für das Lungenkrebs-Screening gilt: Wer zur Risikogruppe gehört, sollte das Gespräch suchen. Das CT-Screening ist ab April 2026 verordnungsfähig.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf das neue Lungenkrebs-Screening?
Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit mindestens 20 Packungsjahren – auch wenn sie bis zu 15 Jahre aufgehört haben. Die Hausarztpraxis klärt im Gespräch, ob das Screening sinnvoll ist.
Was kostet der Check-up 35 für GKV-Versicherte?
Nichts. Der allgemeine Gesundheits-Check-up ist ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre kostenfrei, ab 18 einmalig.
Muss man selbst aktiv werden, um Vorsorgeuntersuchungen zu erhalten?
Ja. In Deutschland gibt es kein automatisches Einladungssystem für alle Vorsorgeangebote. Ausnahme: Mammographie-Screening (Einladungsbrief zwischen 50 und 75 Jahren, alle zwei Jahre).
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Quellen:
[1] G-BA. Beschluss zum Lungenkrebs-Screening. 2025/2026. https://www.g-ba.de
[2] Apotheken Umschau. "Vorsorge ab 60: Diese Untersuchungen sind 2026 wichtig." https://www.apotheken-umschau.de/gesund-bleiben/vorsorge/vorsorge-ab-60-diese-untersuchungen-sind-wichtig-1443971.html
[3] vdek. "Das ändert sich 2026 für Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung." https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2025/das-aendert-sich-2026-gesundheitswesen-versicherte.html